Stadtordnungsdienst - Ordnungsamt
Als Polizeibehörde ist der Stadtordnungsdienst im gesamten Stadtgebiet Leipzig tätig und sorgt entsprechend des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes für öffentliche Sicherheit und Ordnung. Der Stadtordnungsdienst überwacht die Einhaltung kommunaler Rechtsverordnungen und Satzungen, wie beispielsweise der Polizeiverordnung oder der Sondernutzungssatzung.
Organisation
Der Stadtordnungsdienst ist eine Abteilung des Ordnungsamtes und gliedert sich in fünf Organisationseinheiten. Die Bediensteten der Inspektion Zentrale Dienste (mit Fahrradstaffel) sowie die Operativgruppe sind grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet tätig. Die drei Inspektionen Ost, West/Südwest sowie Nord/Mitte/Süd sind für alle Bürgerinnen und Bürger die konkreten Ansprechpartner vor Ort. Die Bediensteten dieser Inspektionen kennen die Einsatzgebiete und Schwerpunkte der jeweiligen Territorien besonders gut.
Einsatz für Sicherheit und Ordnung
Das tägliche Handeln und die Präsenz des Stadtordnungsdienstes tragen wesentlich dazu bei, das positive Erscheinungsbild Leipzigs zu wahren und das Sicherheitsempfinden zu stärken. Dabei ist der Stadtordnungsdienst nicht nur im Routinedienst präsent. Auch bei Großveranstaltungen, wie zum Beispiel bei Fußballspielen und Konzerten, bei Versammlungen und bei Veranstaltungen wie den Leipziger Markttagen oder dem Leipziger Weihnachtsmarkt ist der Stadtordnungsdienst regelmäßig mit großer Personalstärke im Einsatz.
Kontaktinformationen
Kontakt
Telefon: | 0341 123-1871 und 0341 123-8807 |
Fax: | 0341 123-8602 |
E-Mail: | ordnungsamt@leipzig.de |
Öffnungszeiten
Bemerkung: | Die Inspektoren befinden sich regelmäßig im Außendienst. Wenn Sie eine persönliche Vorsprache bei der Inspektion beabsichtigen, bitten wir Sie, einen Termin unter den angegeben Rufnummern zu vereinbaren. |
Informationen
Kontakt
Telefon: | 0341 123-9191 und 0341 123-8807 |
Fax: | 0341 123-8602 |
E-Mail: | ordnungsamt@leipzig.de |
Öffnungszeiten
Bemerkung: | Die Inspektoren befinden sich regelmäßig im Außendienst. Wenn Sie eine persönliche Vorsprache bei der Inspektion beabsichtigen, bitten wir Sie, einen Termin unter den angegeben Rufnummern zu vereinbaren. |
Informationen
Kontakt
Haus A
Telefon: | 0341 123-8635 |
Fax: | 0341 123-8602 |
E-Mail: | ordnungsamt@leipzig.de |
Öffnungszeiten
Bemerkung: | Die Inspektoren befinden sich regelmäßig im Außendienst. Wenn Sie eine persönliche Vorsprache bei der Inspektion beabsichtigen, bitten wir Sie, einen Termin unter den angegeben Rufnummern zu vereinbaren. |
Informationen
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Übermittlung elektronischer Dokumente
Seit 1. Juli 2014 besteht die Möglichkeit, dem Ordnungsamt elektronische Dokumente zu übermitteln. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG) vom 25. Juli 2013 (BGBL. I S. 2749). Bitte beachten Sie, dass das Gesetz nicht für das Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt.
Allgemeine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit
§ 2 Abs. 1 Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz - EgovG), das heißt zum Beispiel: Sie geben uns Hinweise, haben Anfragen, möchten Auskünfte u. ä. Neben den üblichen Übermittlungswegen (Post, Fax, persönlich) können Sie der zuständigen Stelle auch elektronische Dokumente mit oder ohne eine qualifizierte elektronische Signatur senden. In einem Dokument ohne qualifizierte elektronische Signatur muss Ihr Name und die Postanschrift angegeben sein.
Verwaltungsverfahren
§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), das heißt zum Beispiel: Sie stellen einen Antrag und erwarten eine Entscheidung oder wir mussten gegen Sie ein Verfahren einleiten... Sie legen Widerspruch ein... Ist durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt, kann die vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen.