Standesamt - Bürgerservice
Verlängerung der Bearbeitungszeiten im Zusammenhang mit dem Personenstandsrechtsänderungsgesetz
Aufgrund einer kurzfristigen Gesetzesänderung des Personenstandsänderungsgesetzes kommt es aktuell zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten, da die Ausstellung von Personenstandurkunden seit dem 01.11.2022 erst nach erfolgter elektronischer Nacherfassung des papiergebundenen Registereintrages im Standesamt möglich ist.
Sollten Sie noch analoge Personenstandsurkunden vorliegen haben, empfehlen wir Ihnen deshalb, diese weiterhin bei der Beantragung beziehungsweise Vorsprache vorzulegen, um gegebenenfalls die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Termine
Persönliche Vorsprachen zu folgenden Dienstleistungen werden angeboten:
- Urkundenanforderungen
- Eheanmeldungen
- Kirchenaustritte
Die Wartemarkenautomaten für diese Dienstleistungen sind zu folgenden Zeiten freigeschaltet:
- Dienstag: 8:30 - 11:00 Uhr und 12:30 - 17:00 Uhr
- Donnerstag: 12:30 - 15:00 Uhr.
Persönliche Vorsprachen ohne Termin können dienstags (zwischen 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr) und donnerstags (13:00 Uhr bis 16:00 Uhr) erfolgen. Hierzu ziehen Sie sich bitte ein Ticket am Wartemarkenautomaten. Bitte beachten Sie, dass die Ticketautomaten jeweils eine halbe Stunde vor Beginn der Öffnungszeit freischalten beziehungsweise eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit abschalten.
An Montagen finden Vorsprachen lediglich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Für alle weiteren Dienstleistungen bietet die Abteilung Standesamt Leipzig persönliche Vorsprachen weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung an. Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung unseren Online-Service.
Fragen zu weiteren Dienstleistungen
Haben Sie Fragen zu weiteren Dienstleistungen, können Sie sich nach wie vor per E-Mail an das jeweilige Sachgebiet wenden:
- Sachgebiet Geburten: geburten@leipzig.de
- Sachgebiet Eheschließungen: eheschliessungen@leipzig.de
- Sachgebiet Urkundenstelle und Sterbefallbeurkundungen: urkundenstelle@leipzig.de
- Sachgebiet Familienstandsklärung: fa@leipzig.de
Urkunden anfordern
Um Urkunden bequem von zu Hause aus zu beantragen, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Online-Urkundenservices:
Im Standesamt können Sie folgende Urkunden anfordern:
- Geburtsurkunden,
- Eheurkunden,
- Lebenspartnerschaftsurkunden und
- Sterbeurkunden.
Achtung! Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Sie die Urkundenanforderung des Leipziger Standesamtes nur unter dem oben verlinkten Online-Service finden. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich um kein Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt! Diese sind kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern. Nutzen Sie für Ihre Urkundenanforderung bitte ausschließlich den oben stehenden Link zum Online-Service.
Beurkundungen von neugeborenen Babys
Achtung! Die Beurkundung neugeborener Kinder erfolgt derzeit generell ohne persönliche Vorsprache. Geben Sie dazu Ihre Originalunterlagen und die Kopien Ihrer Ausweise in einen Briefumschlag und senden diesen möglichst per Post an uns. Nutzen Sie auch verstärkt die Möglichkeit, in der Geburtsklinik den "gelben Umschlag" zu befüllen und dort abzugeben. Bitte geben Sie in jedem Fall Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) an.
Zur Beurkundung von mündlichen Anzeigen bei einer Hausgeburt werden Termine vergeben.
Für die Beurkundung von neugeborenen Babys haben wir für Sie die wichtigsten Informationen auf der Internetseite zum Thema Geburt zusammengestellt.
Anmeldungen der Ehe
Den Antrag stellen Sie persönlich im Standesamt am Wohnort. Beachten Sie Weitere Informationen zum Thema Heiraten
Hinweis:
Zum 2. Mai 2024 wird das Design des Personalausweises und des Reisepasses geändert. Um diese Änderung seitens der Bundesdruckerei umzusetzen, ist ab sofort keine Vordatierung von Ausweisdokumenten nach dem 2. Mai 2024 möglich.
Das bedeutet konkret für das Standesamt Leipzig: Bei Eheschließungen nach dem 2. Mai 2024 können vorher keine neuen Ausweisdokumente beantragt werden.
Vorreservierung Wunschtermin
Unabhängig von der notwendigen Anmeldung der Ehe können Sie Ihre Hochzeit langfristig planen. Hier finden Sie weitere Hinweise zur Vorreservierung Wunschtermin Eheschließung.
Behördliche Namensänderungen (Rechtsamt)
Für die behördliche Namensänderung wenden Sie sich bitte an das Rechtsamt. Hier finden Sie die Kontaktdaten und die entsprechenden Formulare.
Sterbefallbeurkundungen
Für Sterbefälle in Leipzig ist ausschließlich das Standesamt Leipzig zuständig. Bitte lesen Sie die Hinweise zur Beurkundung von Sterbefällen.
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten
Montag: | Nur mit Termin! 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | Nur mit Termin! 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | Nur mit Termin! 13:00-16:00 Uhr |
Informationen
Kontakt
Telefon: | Neugeburten: 0341 123-4146/ Allgemeine Fragen: 0341 115 |
Fax: | 0341 123-4120 |
E-Mail: | www.leipzig.de/standesamt |
Sachgebietsleiterin, Standesbeamtin: Frau Naumann
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00-16:00 Uhr |
Informationen
Kontakt
Telefon: | 0341 115 |
E-Mail: | standesamt@leipzig.de |
Webseite: | www.leipzig.de/standesamt |
Sachgebietsleiterin, Standesbeamtin: Frau Langnickel
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00-16:00 Uhr |
Informationen
Kontakt
Telefon: | 0341 115 |
E-Mail: | standesamt@leipzig.de |
Webseite: | www.leipzig.de/standesamt |
amt. Sachgebietsleiterin, Standesbeamtin: Frau Lampe
Öffnungszeiten
Montag: | Nur mit Termin von 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00-16:00 Uhr |
Informationen
Dienstleistungen
- Anerkennung der Vaterschaft
- Anerkennung von ausländischen Scheidungen
- Angleichungserklärung an das deutsche Namensrecht
- Anschlusserklärung an die geänderte Namensführung der Eltern
- Bestätigung einer Namensführung aus einem EU-Mitgliedsstaat
- Bestimmung eines Doppelnamens in der Ehe
- Ehefähigkeitszeugnis
- Eheschließung
- Eheschließung und Lebenspartnerschaft im Ausland
- Familienbuch
- Familienstandsklärung (Personenstandsfall außerhalb der EU)
- Kirchenaustritt
- Nachträgliche Ehenamensbestimmung
- Namenserteilung (bei Alleinsorge der Kindesmutter)
- Neubestimmung des Familiennamens des Kindes nach gemeinsamen Sorgerecht
- Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Widerruf der Anfügung oder Voranstellung eines Namens
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Aufösung der Ehe