Steuern / BgA - Stadtkämmerei
In der Abteilung werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer auf der Basis der Grundlagenbescheide des Finanzamtes veranlagt. Die örtlichen Aufwandsteuern (Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Zweitwohnungssteuer) auf der Grundlage der entsprechenden Abgabensatzungen der Stadt Leipzig veranlagt und erhoben.
Daneben wird die Beherbergungssteuer veranlagt.
Zu den genannten Abgaben werden Widersprüche, Erlass- und Stundungsanträge sowie Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Abgabenpflichtigen bearbeitet sowie Auskünfte erteilt. Der Außendienst ist im gesamten Stadtgebiet im Einsatz, um vor Ort Prüfungen durchzuführen.
Daneben werden in der Abteilung alle Tätigkeiten der Kommune als Steuerschuldner durchgeführt. Dazu zählen vor allem Fragen im Zusammenhang mit Umsatz- und Ertragsbesteuerung.
Kontaktinformationen
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Fax: | 0341 123-3025 |
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00-16:00 Uhr |
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Fax: | 0341 123-3025 |
E-Mail: | steuern-ad@leipzig.de |
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Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr |
Donnerstag: | 13:00-16:00 Uhr |
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Stadtkämmerei Leipzig - Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die ausführliche Datenschutzerklärung der Stadtkämmerei Leipzig finden Sie unter www.leipzig.de/datenschutzerklaerung/datenschutz-stadtkaemmerei.