Wasserbehörde - Umweltschutz (Amt für)
Hinweis
Zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit CoViD-19 (Coronavirus) berät das Amt für Umweltschutz vorrangig per Telefon oder E-Mail. Wir bitten Sie in dringenden, unaufschiebbaren Fällen einen Vororttermin vorab telefonisch zu vereinbaren.
Aufgaben
- Genehmigungen für den Bau von Abwasseranlagen und -leitungen und überörtlich bedeutsamen Wasserversorgungsanlagen
- Genehmigungen für die Errichtung von Anlagen an, in und über Gewässern (Bootsstege, Ufermauern, Brücken und ähnliches)
- Erlaubniserteilung zu Regenwassereinleitungen in Gewässer, Wasserhaltungen bei Bauvorhaben, Regenwassersickeranlagen, Brunnen und Systemen zur Erdwärmenutzung
- Genehmigung von Indirekteinleitungen in die Kanalisation (Abwasser aus Industriebetrieben, Tankstellen unter anderem)
- Genehmigung von Kleinkläranlagen und Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (Heizölanlagen und ähnliches)
- Genehmigungen für bauliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten
- Genehmigungen für bauliche Anlagen, sonstige Anlagen und Baumfällungen im Gewässerrandstreifen
- Plangenehmigungen für die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer
- Erlaubnisse zum Befahren der Gewässer mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen und Genehmigung von Veranstaltungen auf den Gewässern
- Gewässeraufsicht
- Einsichtnahme in Hochwasserschutzkarten
- Beratung zu hydro- und baugrundgeologischen Fragen
- Führung des digitalen Wasserbuches des Freistaates Sachsen