Zentrale Bußgeldbehörde - Ordnungsamt
Die Zentrale Bußgeldbehörde ist eine Abteilung des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig und besteht aus drei Sachgebieten (siehe Kontaktinformationen). Sie verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten, die ihr angezeigt werden. Sie ist ebenso für die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgeldforderungen zuständig und erfüllt weitere ordnungsrechtliche Aufgaben.
Termine
Der Besuch der Servicebereiche des Ordnungsamtes (einschließlich der Zentralen Bußgeldbehörde) ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn zuvor ein entsprechender Termin vereinbart wurde.
Einen Termin vereinbaren Sie einfach über die Online-Terminvereinbarung. Alternativ können Sie einen Termin auch telefonisch über das Bürgertelefon unter (0341) 115 vereinbaren.
Rückfragen zu laufenden Einzelvorgängen
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die im Schriftverkehr angegebene Sachbearbeiterin beziehungsweise den Sachbearbeiter unter der jeweiligen Rufnummer.
Zum Thema: Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige vorwerfbare Handlungen, mit denen gegen Rechtsnormen verstoßen wird. Sie können mit einer Geldbuße geahndet werden. Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat wie das Strafrecht die Aufgabe, die Gesellschaft vor solchen Handlungen zu schützen, durch die schutzwürdige Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verletzt oder gefährdet werden können. Der Verfahrenablauf folgt weitgehend den Grundsätzen des Strafverfahrens und unterscheidet sich wesentlich vom Verwaltungsverfahren. Wichtigste Regelungen sind das Ordungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit der Strafprozessordnung (StPO). Einen Schwerpunkt bilden Verstöße im Straßenverkehr. Aber auch andere Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen enthalten Ordnungswidrigkeitentatbestände. Zur Hauptfolge der Geldbuße können außerdem Nebenfolgen wie zum Beispiel die Einziehung von Gegenständen hinzukommen (zum Beispiel der Führerschein). Die Geldbuße ist keine Strafe im Sinne des Strafrechtes, Vielmehr soll der Rechtsverstoß wirksam vor Augen gehalten werden um der Missachtung bestehender Gebote und Verbote zukünftig vorzubeugen.
Kontaktinformationen
Kontakt
Haus A
Telefon: | 0341 123-8716, 0341 123-8727, 0341 123-8730, 0341 123-8729 |
Fax: | 0341 123-8725 |
E-Mail: | bussgeld@leipzig.de |
Webseite: | www.leipzig.de/bussgeldbehoerde |
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Bitte beachten
Bemerkung: | Persönliche Vorsprachen sind nur bei entsprechender Terminvereinbarung möglich. Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. Sonstige Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an uns. |
Informationen
Kontakt
Haus A
Telefon: | 0341 123-8848, 0341 123-8768 |
Fax: | 0341 123-8725 |
E-Mail: | a-owi@leipzig.de |
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Bemerkung: | Persönliche Vorsprachen sind nur bei entsprechender Terminvereinbarung möglich. Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. Sonstige Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an uns. |
Informationen
Kontakt
Haus A
Telefon: | 115 |
Fax: | 0341 123-8742 |
E-Mail: | abschleppmassnahme-oa@leipzig.de |
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00-12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr |
Mittwoch: | Geschlossen |
Donnerstag: | 13:00-16:00 Uhr |
Freitag: | 09:00-12:00 Uhr |
Bemerkung: | Persönliche Vorsprachen erfordern eine vorherige Terminvereinbarung. Ihre Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an uns. Dringende Anliegen und unaufschiebbare Terminsachen erfordern die telefonische Kontaktaufnahme. |
Informationen
Dienstleistungen
- Anzeigen Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten
- Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Knöllchen online bezahlen
Veröffentlichungen
Zusatzinformationen
Allgemeine Zahlungsinformation
Für eine schnelle und ordnungsgemäße Buchung Ihrer Zahlungen bitten wir Sie im Verwendungszweck nur das Aktenzeichen (wie auf Ihrem Schreiben) anzugeben. Bitte verwenden Sie keine Leerzeichen oder weiteren Text.
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