Einwohneranfragen in der Ratsversammlung
Sie haben Fragen zu aktuellen Entwicklungen in Leipzig? Oder Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten? Sie finden, dass so manches Problem überhaupt nicht oder nicht ausreichend im Stadtrat bekannt ist?
Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Leipzig haben Sie zu jeder Ratsversammlung die Möglichkeit, eine sogenannte Einwohneranfrage zu stellen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen und Vereinen.
Bedingung für die Behandlung Ihrer Einwohneranfrage
Bedingung für die Behandlung Ihrer Einwohneranfrage ist, dass sie sich direkt auf die Belange der Stadt bezieht. Die Frage muss bis spätestens am 15. Tag vor der Ratsversammlung im Büro für Ratsangelegenheiten schriftlich eingereicht werden. Fällt dieser Tag auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, muss Ihre Anfrage spätestens am davor liegenden Werktag per Brief eingegangen sein.
Beachten Sie bitte, dass je Fragesteller nur eine Einwohneranfrage mit maximal 3 Unterfragen eingereicht werden kann. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf ein Mal zu stellen. Darüber hinaus dürfen Fragen zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind, sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Ratsversammlung nicht gestellt werden.
Damit Ihre Anfrage in der Einwohnerfragestunde der Ratsversammlung öffentlich behandelt wird, müssen Sie sie mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Hierzu genügt es, z. B. den Begriff "Einwohneranfrage" in den Betreff oder die Überschrift Ihrer Anfrage aufzunehmen.
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Ratsversammlung oder schriftlich erfolgt.
Einwohneranfrage in Ihrem Stadtbezirksbeirat
Neben der Möglichkeit, Einwohneranfragen in der Ratsversammlung zu stellen, können Sie die Möglichkeit nutzen, sich in den öffentlichen Sitzungen Ihres Stadtbezirksbeirates zu beteiligen und ebenfalls Einwohneranfragen einzubringen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen zu Einwohneranfragen sind in der Hauptsatzung festgelegt. Sie beinhaltet grundlegende Regelungen über die Zusammensetzung und Tätigkeit der kommunalen Organe. In Leipzig werden darin z. B. die Zuständigkeiten von Oberbürgermeister und Ratsversammlung näher bestimmt.
In der Sächsichen Gemeindeordnung(SächsGemO) sind die Grundlagen des Kommunalrechts und die Grundzüge der Gemeindewirtschaft geregelt.