Online-Petition einreichen
Sie können bei der Stadt Leipzig Ihre Petition online einreichen.
Betrifft Ihre Petition ein Anliegen von öffentlichem Interesse und wünschen Sie eine Veröffentlichung, können Sie auf dem nachfolgenden Formular unter dem Punkt "Veröffentlichung auf der Plattform" "ja" auswählen. Wenn Ihre Petition die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllt, kann sie veröffentlicht werden. Bis zur Veröffentlichung kann es einige Tage dauern. Steht Ihre Petition im Internet, haben andere Personen die Möglichkeit, sie zu unterstützen.
Gern können Sie Ihrer Petition bereits gesammelte Unterschriften anhängen. Nutzen Sie hierzu die Funktion "Anhänge".
Voraussetzungen für eine Veröffentlichung auf der Plattform für Online-Petitionen
- Es handelt sich um eine Petition im Sinne der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses (PDF 29 KB) handeln.
- Die Ratsversammlung ist für die Bearbeitung der Petition zuständig.
- Die Petition verstößt nicht gegen deutsches Recht und demokratische Grundrechte und Werte.
- Die Petition hat keinen beleidigenden, herabwürdigenden und diskriminierenden Inhalt.
- Das Anliegen der Petition ist von allgemeinen Interesse.
Die Geschäftsstelle des Petitionsausschusses prüft die Voraussetzungen in Absprache mit den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Sind die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung nicht gegeben, erfolgt die weitere Behandlung der Petition nicht öffentlich.