Fördermittelvergabe durch das Referat Internationale Zusammenarbeit
Leipzigs Internationalität soll auch mit der Fördermittelvergabe des Referats Internationale Zusammenarbeit weiter gestärkt werden. Hierfür stehen jährlich insgesamt 86.000 Euro zur Verfügung.
Gemeinnützige Institutionen (zum Beispiel Vereine, Verbände) aber auch Privatpersonen, juristische Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Möglichkeit, eine Förderung für Projekte der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere im städtepartnerschaftlichen Rahmen, zu beantragen.
Grundlage für die Vergabe der Fördermittel ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit (PDF 340 KB).
Fördermittelvergabe für Projekte im Jahr 2024
Anträge auf Projektförderung für das Jahr 2024 konnten bis zum 2. Oktober 2023 (gem. §193 BGB) an das Referat Internationale Zusammenarbeit gerichtet werden.
Alle Anträge, die uns ab dem 3. Oktober 2023 für Projekte in 2024 erreichen, werden als Nachanträge behandelt. Diese können nur berücksichtigt werden, insofern es in 2024 unterjährig Rücklaufmittel gibt. Rücklaufmittel entstehen, wenn geplante Projekte nicht oder nicht im vollen Umfang stattfinden können.
Richtlinien und Formulare befinden sich im Bereich Formulare auf leipzig.de oder im Downloadbereich auf dieser Seite. Wir möchten allen Antragstellerinnen und Antragsstellern empfehlen, sich telefonisch oder persönlich an uns zu wenden, um Ihre Idee vorzustellen. Häufig können im Vorfeld viele Fragen auf kurzem Weg geklärt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Gespräch!
Überblick über das Förderverfahren: was passiert wann?
bis 30.09.
Oktober / November
Dezember
Januar
bis Projektbeginn
Zuwendungs- bescheid, Auszahlung Fördermittel
Abrechnung Fördermittel
- Antragsteller mit Projektidee: Konzeption, Überlegungen zu geplanten Ausgaben und Einnahmen
- Unser Referat berät gern zu allen Fragen rund um das Förderverfahren.
- Antragsschluss: bis 30.09. die erforderlichen Unterlagen im Original einreichen
- Unser Referat prüft auf Vollständigkeit und berät zu allen eingegangenen Anträgen.
- Unser Referat erstellt Fördervorschläge für den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung.
- Unser Referat stellt Einvernehmen zu den Fördervorschlägen mit dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung her.
- Meist gibt es eine 1. und eine 2. Lesung zu den Fördervorschlägen, da die Fraktionen des Stadtrates Fragen stellen können.
- Nachdem Einvernehmen hergestellt worden ist, können Antragsteller telefonisch Auskunft zu Ihren Förderanträgen in unserem Referat einholen.
- Alle Fördermittelempfänger erhalten schriftliche Informationen zu den Fördermittelanträgen: entweder können Fördermittel in Aussicht gestellt werden oder der Antrag wird abgelehnt.
- Im Falle einer Zusage wird um Aktualisierung der Unterlagen gebeten: Projektinhalte, Finanzplanung - gekoppelt an eine verbindliche Frist.
- Im Falle einer Ablehnung besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
- Mitteilungspflicht! Bitte informieren Sie uns über alle Änderungen in der Projektplanung, sowohl inhaltlicher als auch finanzieller Natur.
- Vorzeitiger Maßnahmenbeginn! Falls Vertragsabschlüsse aller Voraussicht nach vor Mitteilung der Förderentscheidung (Zuwendungsbescheid) unumgänglich sind, kann beim Referat ein formloser Antrag auf "Gewährung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" gestellt werden. Dies ist auch im Antragsformular möglich. Denn erst der Zuwendungsbescheid stellt die rechtskräftige Entscheidung zur Vergabe von Fördermitteln dar!
- Liegen alle aktualisierten Unterlagen in unserem Referat vor und wurden die letzten möglichen Fragen beantwortet, wird Ihnen per Post der Zuwendungsbescheid zugestellt.
- Der Zuwendungsbescheid ist die Grundlage für die Auszahlung der Fördermittel, dies ist in der Regel in unserem Referat vor Projektbeginn möglich.
- Viel Erfolg und Freude bei der Durchführung Ihres Projekts!
- Nach Projektabschluss sind die Fördermittel abzurechnen: der Verwendungsnachweis ist zu erstellen.
- Die Frist entnehmen Sie dem Zuwendungsbescheid, ebenso die Formulare dafür.
- in der Regel sind neben den ausgefüllten Formularen im Referat vorzulegen:
- ein Sachbericht
- die Originalbelege
- Zahlungsnachweise (Quittungen, Kontoauszüge, Kassenbücher)
- weitere Dokumente, die den Projektverlauf und die Öffentlichkeitsarbeit belegen
- Nach einer Prüfung erhalten Sie die Originalbelege mit einem Prüfvermerk zurück.
Häufig gestellte Fragen im Förderverfahren
Grundlagen
Projektförderung bezeichnet im Sinne unserer Fachförderrichtlinie eine zweckgebundene Geldleistung und dient der Deckung von Ausgaben für einzelne sachlich und zeitlich abgegrenzte Vorhaben, zum Beispiel Austauschprogramme für Jugendliche, Künstler oder in Form von Bürgerreisen, Aufführungen oder Ausstellungen.
Das finanzielle Engagement des Referats endet mit Abschluss des Projekts. Eine Pflicht zur Anschlussfinanzierung gibt es nicht.
Das Referat fördert auf Grundlage folgender Richtlinien:
Es gilt der rechtliche Grundsatz, dass die spezielle Regelung einer allgemeinen Regelung vorgeht. Bezogen auf die Richtlinien bedeutet dies, die Bestimmungen der Fachförderrichtlinie gehen der Rahmenrichtlinie vor. Um dies zu veranschaulichen, nachstehend ein Beispiel.
Nach Nr. 2.2 der Rahmenrichtlinie sind insbesondere "Ausgaben für soziale, kulturelle, gesundheitliche und wirtschaftliche Vorhaben und für Maßnahmen, die umwelt-, bildungs-, jugend-, gesundheitspolitischen und/oder sportlichen Zwecken dienen" förderfähig.
Nach Nr. 2 der Fachförderrichtlinie sind Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die im internationalen Kontext stehen, insbesondere zum Beispiel "Vorhaben im Zusammenhang mit Partnerstädten oder im Rahmen von Partnerschaften, die den Zielen und Vereinbarungen von Städtepartnerschaften entsprechen und die im erheblichen Interesse der Stadt Leipzig liegen", förderfähig.
Die Rahmenrichtlinie zählt zunächst die großen gesellschaftlichen Bereiche auf, die in der Fachförderrichtlinie auf den internationalen, insbesondere städtepartnerschaftlichen Kontext beschränkt werden.
Projekt
Gefördert werden können Projekte, welche im internationalen Rahmen stattfinden und an dessen Durchführung ein erhebliches städtisches Interesse besteht. Hierzu zählt insbesondere städtepartnerschaftliches Engagement, wobei für eine möglichst breite Wirkung sowohl Akteure aus Leipzig als auch aus der Partnerstadt einbezogen werden sollen.
Im Downloadbereich stehen die Förderlisten der vergangenen Jahre zur Verfügung. Damit lässt sich ein Eindruck gewinnen, welche Themenfelder im Fokus standen.
Weitere Voraussetzung ist, dass das Projekt ohne Mithilfe des Referats nicht oder nicht im notwendigen Umfang finanziell gesichert beziehungsweise zu realisieren wäre.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
Förderungen im internationalen Bereich sind freiwillige Leistungen der Stadt Leipzig, die nach Maßgabe der bereitgestellten Mittel des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung gestellt werden. In aller Regel sind sie nicht ausreichend, um alle in diesem Sinne förderfähigen Projekte zu unterstützen.
Durch die Mitarbeiter des Referats Internationale Zusammenarbeit erfolgt eine objektive Beurteilung aller Anträge anhand eines Kriterienkatalogs. Daraus resultieren Vergabevorschläge. Mit dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung ist hierzu Einvernehmen herzustellen.
Einmal gewährte Mittel führen weder dem Grunde noch der Höhe nach zu einem Rechtsanspruch auf Förderung in den Folgejahren.
Von der Förderung generell ausgeschlossen sind nach innen gerichtete Aktivitäten, wie Vereinsfeste oder Ausflüge, sowie Veranstaltungen, bei denen kommerzielle, politische oder religiöse Zielsetzungen im Vordergrund stehen.
Antragsformular
Einen Antrag auf "Gewährung einer Zuwendung zur Projektförderung" können Vereine, Verbände, Gruppen, Privatpersonen oder andere juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts stellen, die Aufgaben erfüllen, welche im Interesse der Stadt liegen. Vorrangig gefördert werden Antragsteller, die gemeinnützig arbeiten und in Leipzig aktiv und ansässig sind.
Bei öffentlich-rechtlichen Institutionen (zum Beispiel Schulen) besteht die Möglichkeit, über einen Förderverein Anträge einzureichen.
Der Antrag ist immer in schriftlicher Form zu stellen. Dabei ist das verbindlich vorgegebene Formblatt des Referats zu verwenden. Dieses kann im Downloadbereich als PDF heruntergeladen oder in Papierform im Referat abgeholt werden.
Das Formular ist
- vollständig und gut leserlich auszufüllen
- rechtsverbindlich zu unterschreiben durch eine zeichnungsberechtigte Person
- im Original beim Referat einzureichen
- mit den vorgeschriebenen Anlagen zu versehen
Gern können die Unterlagen zusätzlich per E-Mail übermittelt werden. Dies ersetzt jedoch nicht die Schriftform, sondern kann nur ergänzend wirken.
Der Durchführungszeitraum bezeichnet die Spanne, in der das Vorhaben wirklich aktiv durchgeführt wird. Er darf sich grundsätzlich vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres erstrecken.
Bei der Fehlbedarfsfinanzierung deckt die Zuwendung den "Fehlbedarf", der nach Abschluss des Projekts verbleibt und nicht durch eigene oder fremde Mittel gedeckt werden kann. Die Zuwendung darf daher erst in Anspruch genommen werden, wenn sowohl die vorgesehenen Eigenmittel als auch Drittmittel aufgebraucht sind.
Bei der Festbetragsfinanzierung beteiligt sich das Referat mit einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben (siehe Frage "Was sind zuwendungsfähige Ausgaben?" unter der Rubrik "Kosten- und Finanzierungsplan"). Bei der Abrechnung des Vorhabens bleibt die Zuwendung gleich, wenn mindestens in dieser Höhe zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden, lediglich die vorgesehenen Eigenmittel verändern sich nach oben oder unten.
Der Antrag kann rechtsverbindlich nur von Personen unterzeichnet werden, die für die antragstellende Institution vertretungsberechtigt sind. Die Vertretungsberechtigung geht bei Körperschaften aus der Satzung beziehungsweise dem Gesellschaftervertrag hervor. Registerauszüge geben dem Referat Auskunft darüber, wer namentlich unterschreiben darf.
Gegebenenfalls müssen mehrere Personen unterzeichnen. Dies richtet sich danach, ob Einzel- oder Gesamtvertretung geregelt wurde.
Dem Antragsformular sind nachstehende Unterlagen in Kopie beizufügen:
- detaillierte Projektbeschreibung
- Selbstdarstellung
- aktuelle Satzung beziehungsweise aktueller Gesellschaftervertrag
- aktuelle Registerauszüge (Neubestellung Vorstand, Satzungsänderungen)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid vom Finanzamt)
Bei Privatpersonen oder Personenvereinigungen beschränken sich die Unterlagen auf Projektbeschreibung und Selbstdarstellung.
Achtung:Auch wenn die Unterlagen in Zusammenhang mit einem Antrag vom Vorjahr dem Referat bereits vorliegen, sind sie dennoch erneut einzureichen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass seither Änderungen eingetreten sind, beispielsweise bei der Zusammensetzung des Vereinsvorstands oder bei der Gemeinnützigkeit. Daher ist ein bloßer Verweis auf dem Antragsformular nicht ausreichend.
Kosten- und Finanzierungsplan
Grundsätzlich ist für den Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) die zur Verfügung gestellte Tabelle des Antragformulars zu nutzen. Sollte der Platz nicht ausreichen, sind darin nur die Hauptpositionen aufzuführen und eine ausführliche Darstellung beizufügen.
Ziel ist es, alle projektbezogenen Ausgaben und Einnahmen inklusive der beantragten Förderung beim Referat in Übereinstimmung zu bringen. Nur ein Projekt, bei dem aller Voraussicht nach die Gesamtfinanzierung gesichert ist, kann gefördert werden.
Die Ausgaben sind in sinnvolle Gruppen (Hauptpositionen) zusammenzufassen, zum Beispiel "Öffentlichkeitsarbeit". Innerhalb der Hauptpositionen sind die einzelnen Ausgabenansätze aufzulisten, im Falle von Öffentlichkeitsarbeit könnten es zum Beispiel "Gestaltung" in Höhe von 200,00 Euro oder "Druck" in Höhe von 300,00 Euro sein.
Der Antragsteller muss sich mit einem Eigenanteil von mindestens 10 Prozent an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen. Eigenmittel sind grundsätzlich Barmittel aus dem Vermögen des Antragsstellers.
Achtung: Eigenleistungen oder geldwerte Leistungen in Form einer Bereitstellung von eigenen Räumen, Stundensätze für ehrenamtliches Engagement und dergleichen können nicht angerechnet werden. Sie sind getrennt davon auszuweisen und bei Bedarf in der Projektbeschreibung zu erläutern.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind nicht in einer allgemeingültigen Definition erfasst. Sie werden als Sammelbegriff in der jeweiligen Richtlinie benannt und später ganz konkret im Zuwendungsbescheid. Sie umfassen vereinfacht ausgedrückt projektbezogene Ausgaben, die durch Fördermittel des Referats beglichen werden könnten. Alle übrigen Ausgaben sind durch Eigen- oder Drittmittel zu bestreiten.
Beispiel: Zuwendungsfähige Ausgaben
In der Fachförderrichtlinie des Referats wird der Sammelbegriff "Reisekosten" als zuwendungsfähig festgelegt. Werden im Kosten- und Finanzierungsplan Übernachtungskosten aufgeführt, können diese im Falle einer Förderung im Zuwendungsbescheid als zuwendungsfähige Ausgaben festgelegt werden. Es sei denn, andere Zuwendungsgeber haben Fördermittel konkret für die Übernachtung bewilligt.
Eine ebenso entscheidende Rolle spielt in dem Zusammenhang die Summe aller geplanten zuwendungsfähigen Ausgaben und der beantragten Zuwendung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens genauso hoch sein, wie die beantragte Zuwendung.
Beispiel: Verhältnis Höhe der Fördermittel - Zuwendungsfähige Ausgaben
Ausgaben:
Flugkosten 400,00 Euro
Übernachtung 300,00 Euro
Verpflegung 250,00 Euro
Gastgeschenk 50,00 Euro
Gesamtausgaben 1.000,00 Euro
Einnahmen:
Eigenmittel 200,00 Euro
Beantragt 800,00 Euro
Gesamteinnahmen 1.000,00 Euro
Zuwendungsfähig wären Flugkosten und Übernachtung, insgesamt 700,00 Euro. Als Zuwendung wurden 800,00 Euro beantragt. Auch für den Fall, dass das Projekt von uns als sehr wünschenswert eingestuft wird, können maximal 700,00 Euro bewilligt werden, ansonsten würden die zuwendungsfähigen Ausgaben überschritten. Die bestehende Finanzierungslücke in Höhe von 100,00 Euro müsste durch Eigen- oder Drittmittel bestritten werden.
Beispiele für zuwendungsfähige Ausgaben gemäß der Fachförderrichtlinie des Referats:
- Mittel für Honorarzahlungen
- Veranstaltungsorganisation und -durchführung
- Mittel für Öffentlichkeitsarbeit
- Reisekostenzuschüsse
Jedes Projekt hat seine Besonderheiten. Deshalb hat stets eine Auslegung des Einzelfalls zu erfolgen. Aufgrund der Vielfalt an Projektmöglichkeiten handelt es sich bei dem nachstehenden Katalog um keine abschließende Aufzählung, sondern lediglich um den Versuch, gehäuft vorkommende Ausgaben aufzulisten, die in der Vergangenheit als zuwendungsfähig anerkannt wurden. Es ist ratsam, sich im Zweifel mit uns in Kontakt zu setzen.
Mittel für Honorarzahlungen (Anforderungen)
- angemessene Honorare für externe Personen, die projektbezogene selbstständige Tätigkeiten auszuführen und nicht der Sozialversicherungspflicht des Antragstellers unterliegen
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages, der mindestens folgende Bestandteile enthält: Name der Vertragspartner, Vertragsgegenstand, sachlicher und zeitlicher Leistungsumfang, Vergütung und rechtsverbindliche Unterschrift der Vertragspartner
- typische Beispiele: Dolmetscher, Grafiker, Musiker
Veranstaltungsorganisation und -durchführung
- Mieten für Räumlichkeiten, sofern eine externe Anmietung zur Durchführung des Projekts erforderlich ist, zum Beispiel für Konzert- oder Bühnenauftritte, Workshops und ähnliches
- Standgebühren und –mieten, sowie dessen Gestaltung
- Mieten oder Nutzungsgebühren für technische Geräte, die für den Projektzeitraum zur Verfügung gestellt werden
- Teilnahmegebühren und Eintritte
- GEMA und KSK (Künstlersozialkasse)
- Projektdokumentation
Mittel für Öffentlichkeitsarbeit
- Flyer, Broschüren, Plakate und andere Drucksachen zur Bekanntmachung des Projekts
- Druck von Veranstaltungsinformationen, die kostenfrei zur Verfügung gestellt werden
- Presse- und Rundfunkartikel
- vorhabenbezogener Webauftritt
Reisekostenzuschüsse
- Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel (Flugzeug, Bahn, ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr))
- Taxikosten in begründeten Fällen (großes Gepäck, keine öffentlichen Verkehrsmittel vorhanden)
- Kosten für Miete eines Fahrzeugs
- Benzinkosten bei vereinseigenen Fahrzeug
- Transportkosten, sofern zur Erreichung des Projektziels erforderlich
- Übernachtungskosten
Für die Bemessung der Angemessenheit der Kosten ist das Sächsische Reisekostengesetz anzuwenden.
Diese Ausgaben können nicht durch die Fördermittel des Referats bestritten werden, sondern durch Eigenmittel oder Drittmittel (Sponsoren, Spenden, Stiftungen, und so weiter).
Aufgrund der Vielfalt an Projektmöglichkeiten handelt es sich bei dem nachstehenden Katalog um keine abschließende Aufzählung. Es ist ratsam, sich im Zweifel mit uns in Kontakt zu setzen.
Mittel für Honorarzahlungen
- Honorare für Vereinsmitglieder, Gesellschafter und Angestellte des Antragstellers
- Honorare ohne Nachweis eines schriftlichen Vertrages oder Rechnungsstellung
- Honorarverträge die nicht dem geltenden Recht entsprechen, insbesondere Verträge mit Personen, die nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und auch keine (nachträgliche) Einverständniserklärung der Eltern nachweisen
Honorare für Vereinsmitglieder:
Honorare für Leistungen von Mitgliedern gemeinnütziger Vereine sind unzulässig, soweit sich die Tätigkeit im Rahmen der ehrenamtlichen Arbeit bewegt. Eine darüber hinausgehende Tätigkeit ist nur aufgrund vertraglicher Vereinbarung und anhand einer nachvollziehbaren Begründung, dass es sich um Leistungen handelt, die eindeutig die ehrenamtliche Tätigkeit im Umfang überschreiten.
Veranstaltungsorganisation und -durchführung
- Lohnkosten für Projektleitung und Stammpersonal
- Miete und Nebenkosten für eigene oder ohnehin ständig genutzte Räume
- investive Maßnahmen in Form von Baumaßnahmen oder Kauf von Einrichtungsgegenständen für den Antragsteller
- Büroausstattung oder Verbrauchsmaterial für Projektverwaltung (Papier, Toner, Bürobedarf)
- Kommunikationskosten (Telefon, Internet, allgemeiner Postversand)
- Ausgaben für allgemeine Wartung, Reparatur- oder Serviceleistungen sowie Gebühren
- Pflichtversicherungen und Steuern des Antragstellers
- Kontoführungsgebühren des Projektkontos
- Mahngebühren, Verzugszinsen, Bußgelder
- Catering für Organisatoren, Mitwirkende oder Gäste
- Geldprämien und Sachpreise
- Gastgeschenke und Give-Aways
Mittel für Öffentlichkeitsarbeit
Ausgaben zur Erstellung von Materialien der Öffentlichkeitsarbeit, die keinen direkten Bezug zum Projekt aufweisen oder kommerzielle Publikationen.
Reisekostenzuschüsse
- Verpflegung, auch kein Tagegeld nach dem Reisekostengesetz
- Bewirtungskosten für Organisatoren, Mitwirkende oder Gäste
- Genussmittel
- Trinkgelder
Projektbeschreibung und sonstige Unterlagen
Die Projektbeschreibung dient der Erläuterung des Vorhabens. Dabei ist auf die folgenden Aspekte einzugehen (die Fragen dienen lediglich zur Anregung):
- Projekttitel: Er sollte die Idee zutreffend und eingängig auf den Punkt bringen.
- Zielsetzung: Welche Ziele oder leitenden Interessen werden mit dem Projekt verfolgt? Was soll mit dem Projekt konkret verbessert werden? Was ist die Besonderheit des Projekts?
- Zielgruppe: Wen soll das Projekt erreichen? Wie viele Teilnehmer hat das Projekt voraussichtlich? Welche Öffentlichkeitsarbeit ist geplant?
- Umsetzung: Welcher Zeitplan ist für das Projekt vorgesehen? Welche Aktivitäten sind geplant? An welchem Ort soll das Projekt durchgeführt werden?
- Erfahrungen: Welche projektbezogenen Erfahrungen und Kompetenzen werden mitgebracht? Gibt es Vorarbeiten, an die das Projekt knüpfen kann? Wer sind die handelnden Personen? Weshalb sind diese besonders für das Vorhaben qualifiziert?
- Kooperationen: Soll das Projekt in Kooperation mit anderen Initiativen oder Institutionen durchgeführt werden? Steht das Projekt im Zusammenhang mit anderen Projekten beziehungsweise im Rahmen eines größeren Projekts?
- Nachhaltigkeit: Wie sollen die Projektergebnisse dokumentiert werden? Was sind perspektivisch bleibende Werte, die aus dem Projekt hervorgehen? Wie wird der Nutzen des Projekts ermittelt? Sind Anschlussprojekte geplant?
Die Beschreibung ist knapp, zutreffend und verständlich zu formulieren. Hinsichtlich des Umfangs sollten ein bis zwei Seiten nicht überschritten werden. Für die inhaltliche Gliederung gibt es keine formalen Vorgaben im eigentlichen Sinne.
Hinweis: Aufwändig gestaltete Präsentationsmappen nehmen keinen Einfluss auf die inhaltliche Bewertung.
Bei Institutionen werden aus der Satzung beziehungsweise dem Gesellschaftervertrag und den Registerauszügen (inklusive Eintragungen von Änderungen) deren Existenz sowie Regelungen zum Außen- und Innenverhältnis ersichtlich.
Des Weiteren geht aus diesen Dokumenten die Vertretungsberechtigung hervor. Damit kann geprüft werden, ob eine vertretungsberechtigte Person das Antragsformular unterzeichnet hat.
Die Gemeinnützigkeit wird bei Vereinen durch den gültigen Bescheid vom Finanzamt über die Freistellung von der Körperschaftssteuer nachgewiesen. Entsprechendes gilt für andere Rechtsformen, wie beispielsweise gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) oder gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH).
Privatpersonen oder Personenvereinigungen haben in der Selbstdarstellung aussagekräftig darzustellen, welche Erfahrungen vorzuweisen sind, insbesondere hinsichtlich bereits umgesetzter gemeinnütziger Vorhaben.
Gern können weitere Anlagen beigefügt werden, mit denen sich Charakter und Bedeutung des Vorhabens aussagekräftig und übersichtlich verdeutlichen lassen.
Achtung: Die eingereichten Materialien werden nicht wieder zurückgesendet!
Fristen
Letztmöglicher Abgabetermin ist der 30. September des laufenden Jahres für ein Projekt im Folgejahr. Vorhaben für 2023 waren dementsprechend bis spätestens 30. September 2022 einzureichen. Für Projekte, die 2024 stattfinden sollen, sind die Antragsunterlagen bis zum 2. Oktober 2023 vorzulegen: Fällt der 30. September auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag fallen, verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten Werktag.
Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Stadt Leipzig und nicht der Poststempel oder das selbst angegebene Datum auf dem Antrag. Nutzen Sie gegebenenfalls den Fristenbriefkasten am Neuen Rathaus, zwischen Haupteingang und Goerdeler-Denkmal.
Ein Antrag, der nach Ablauf der Antragsfrist eingeht, wird als Nachantrag behandelt und darf nur berücksichtigt werden, sofern Restmittel verfügbar sind. Aus förderrechtlichen Gründen und im Interesse der Gleichbehandlung aller Antragsteller/-innen kann das Referat keine Ausnahmen zulassen.
Der Antrag muss nicht nur fristgerecht, sondern auch vollständig eingereicht werden. Dies gilt insbesondere für die aussagefähige Projektbeschreibung sowie den Kosten- und Finanzierungsplan. Sie dienen im besonderen Maße der inhaltlichen Bewertung des Vorhabens und letztendlich der Entscheidungsfindung über eine eventuelle Förderung.
Im Einzelfall können fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Dies gilt nur, wenn der oder die Antragsteller/-in die Gründe nicht zu vertreten hat und im Antrag ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
Die Bestätigung des Antragseingangs erfolgt zeitnah per E-Mail. Gegebenenfalls wird unter Nennung einer Frist darauf hingewiesen, dass Unterlagen nachzureichen sind. Sollten bis Ablauf der Frist die nachgeforderten Unterlagen nicht eingehen, kann der Antrag aus Gründen der Gleichbehandlung im weiteren Fördermittelverfahren nicht berücksichtigt werden.
Bearbeitung
Eine erste Rückmeldung zur Förderabsicht erhalten die Antragsteller im Januar eines Jahres. Darin enthalten sind die Informationen zur beabsichtigten Förderhöhe sowie zum weiteren Verfahren. Im Falle einer Ablehnung werden die Gründe erläutert.
Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller im gesamten Förderverfahren der Informationspflicht unterliegt: sollten sich Projektinhalte, Schwerpunkte oder ähnliches verändern, so sind diese Anpassungen dem Referat Internationale Zusammenarbeit mitzuteilen - auch wenn Ihnen noch keine Informationen zu Förderhöhe und ähnlichem vorliegen.
Das Referat erstellt für den Fachausschuss Allgemeine Verwaltung anhand von fachlichen und objektiven Kriterien einen Vergabevorschlag, wer und in welchem Umfang gefördert werden soll. In der Regel berät der Fachausschuss in zwei Lesungen über den Vergabevorschlag.
Nach dessen Zustimmung erhalten die Antragsteller entweder ein Informationsschreiben zur voraussichtlichen Höhe der Zuwendung und dem weiteren Verfahren oder einen Ablehnungsbescheid.
Mit der Realisierung des Projekts darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung (= Zuwendungsbescheid) vorliegt.
Ansonsten wird vermutet, dass genügend Mittel vorhanden sind, um das Vorhaben notfalls in Eigenregie finanzieren zu können. Zudem dient die Regelung dem Schutz des Antragstellers, Verpflichtungen einzugehen, die er ohne Erhalt der Förderung nicht oder nicht in vollem Umfang erfüllen kann.
Als Maßnahmebeginn gilt grundsätzlich, wenn in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Projekt ein Vertrag (Honorarvertrag, Beförderungsvertrag, Mietvertrag und ähnliches) ohne Rücktrittsrecht abgeschlossen oder etwas gekauft wird, unabhängig davon, ob zeitgleich bezahlt wurde oder nicht.
Falls Vertragsabschlüsse oder Besorgungen aller Voraussicht nach vor Mitteilung der Förderentscheidung unumgänglich sind, kann beim Referat ein formloser Antrag auf "Gewährung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn" gestellt werden. Formlos bedeutet, dass es zum Beispiel per E-Mail möglich ist oder durch Ankreuzen von Punkt 7 auf dem Antragsformular.
Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns erstreckt sich auf den Zeitraum zwischen dem 01.01. des Förderjahres und der Zustellung des Zuwendungsbescheids. Eine rückwirkende Genehmigung für ein bereits begonnenes Vorhaben ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Aus einer Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rückschluss auf eine spätere Zusage geschlossen werden. Um hierdurch die finanziellen Risiken gering zu halten, sollten bis zur Mitteilung der Förderentscheidung lediglich Verträge von geringem Umfang oder mit einem Rücktrittsrecht abgeschlossen werden.
Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln
Mit dem Erhalt des Informationsschreibens zur beabsichtigten Förderhöhe wird Ihnen auch die Frist zur Einreichung eines aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplans übermittelt. Dieser ist notwendig, da sich im Zuge der Projektplanung immer Veränderungen auf der Ausgabe- und Einnahmeseite ergeben. Der aktualisierte Plan dient gleichzeitig als Grundlage für den Zuwendungsbescheid.
Die Fördermittel werden immer mit einem Zuwendungsbescheid bewilligt. Als Zuwendungsempfänger haben Sie einen Monat Zeit, diesem zu widersprechen.
Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie auch einen Rechtsbehelfsverzichtserklärung mit Zahlungsaufforderung. Mit dem Rechtsbehelfsverzicht zeigen Sie uns an, dass Sie mit dem Zuwendungsbescheid einverstanden sind, das heißt keine Rechtsmittel einlegen.
Gleichzeitig können mit diesem Formular die Fördermittel abgerufen werden.
Mit dem Formular Rechtsbehelfsverzicht mit Zahlungsaufforderung können die Fördermittel abgerufen werden. Unter Angabe des Zahlungsempfängers und dessen Kontoverbindung wird die Auszahlung veranlasst.
Wir bitten Sie, uns das Formular bevorzugt per E-Mail zukommen zu lassen, hierzu ist lediglich "per E-Mail senden" im Formular anzuklicken. Bitte beachten Sie, dass dafür vorab zwingend eine Registrierung im E-Rechnungsportal getätigt werden muss! Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Informationen zum zentralen Rechnungseingang.
Das Formular kann auch per Post an unser Referat geschickt werden.