Urkundenanforderung im Standesamt
Im Standesamt können Sie folgende Urkunden erhalten:
- Geburtsurkunden der letzten 110 Jahre
- Eheurkunden der letzten 80 Jahre
- Sterbeurkunden der letzten 30 Jahre
Für die Anforderung zeitlich weiter zurückliegender Urkunden wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Leipzig.
Urkundenbestellung
- Online-Service:
- Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch/ Geburtenregister, Internationale Geburtsurkunden
- Sterbeurkunden, Beglaubigte Abschrift aus dem Sterbebuch/ Sterberegister, Internationale Sterbeurkunden
- Eheurkunden, Beglaubigte Abschrift aus dem Ehebuch/ Eheregister, Internationale Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Achtung! Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Sie die Urkundenanforderung des Leipziger Standesamtes nur unter den oben verlinkten Online-Services finden. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich um kein Serviceangebot der deutschen Standesämter handelt! Diese sind kostenpflichtige Angebote von privaten Betreibern. Nutzen Sie für Ihre Urkundenanforderung bitte ausschließlich die oben stehenden Links zum jeweiligen Online-Service.
Damit Personenstandsurkunden nicht in falsche Hände geraten ist eine daten- und personenstandsrechtliche Absicherung der Legitimität Ihrer Urkundenanforderung notwendig. Hierfür benötigt das Standesamt in jedem Fall eine Ausweiskopie des Urkundenanforderers. Falls weitere Dokumente für die Prüfung Ihrer Berechtigung benötigt werden, wird sich der/ die zuständige Mitarbeiter/-in mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gebühren
Für Ausstellung von Urkunden fällt eine Gebühr von 15,00 Euro an, jede weitere mit bestellte gleiche Urkunde kostet 7,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass der Versand von Urkunden durch das Standesamt Leipzig innerhalb von Deutschland per Nachnahme erfolgt (zuzüglich 4,40 Euro Nachnahmegebühren). Eine Rechnungslegung für den Versand innerhalb Deutschlands erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen. Urkunden, welche ins Ausland verschickt werden sollen, müssen per Vorkasse bezahlt werden.
Hinweis
Für die zügige Bearbeitung Ihrer Urkundenanforderung benötigt das Standesamt die Angaben zum registerführenden Standesamt (zum Beispiel Leipzig Süd oder Mitte) sowie die Registernummer. Diese Angaben können Sie der oberen Zeile in den Personenstandsurkunden entnehmen. Sollten Sie diese Angaben nicht machen können, werden Suchgebühren in Höhe von 30,00 Euro je angefangene halbe Stunde erhoben.
Standesamtsregister
Aus den Registern des Standesamtes können Sie erhalten:
- Urkunden
- beglaubigte Ablichtungen
- internationale Urkunden
- Auskünfte
§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
(1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
(3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.
Sollten Sie Fragen zu Namensänderungen haben, so empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch zu informieren.