Projektausschreibungen - Leipzig. Ort der Vielfalt
Die Partnerschaft für Demokratie „Leipzig. Ort Vielfalt“ 2024 fördert insbesondere Projekte, die
- Leipzigerinnen und Leipzigern stadteil- und gruppenübergreifend Austausch, Dialog und Diskurs ermöglichen und unterschiedliche Perspektiven abbilden,
- in Ortschaften und Stadtrandlage umgesetzt werden,
- von mehreren Vereinen und Initiativen gemeinsam eingebracht werden, insbesondere Kooperationen von Akteurinnen und Akteuren aus Ortschaften und Stadtbezirken,
- Engagement, politische Teilhabe sowie Partizipation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausbauen und stärken,
- intergenerationalen Austausch ermöglichen,
- innovative Formate und Bildungsansätze nutzen.
Es werden fünf Leitprojekte bis max. 20.000 € ausgeschrieben. Für die Leitprojekte erfolgt eine eigenständige, bedarfsorientierte thematische Schwerpunksetzung im Rahmen dieser Ausschreibung.
Leitprojekt 1) Ein Projekt zur Stärkung junger männlicher Migranten durch geschlechtssensible und emanzipatorische Ansätze.
Leitprojekt 2) Eine Maßnahme, die sich mit den alle Erscheinungsformen des Antisemitismus befasst und bedarfsorientiert umgesetzt wird, um unterschiedliche Zielgruppen effektiv zu erreichen und zu sensibilisieren.
Leitprojekt 3) Durchführung eines Projektes zur Gewaltprävention an einer oder mehreren Schulen.
Leitprojekt 4) Umsetzung eines integrativen Projektes zur Stärkung der demokratischen Kultur, der politischen Teilhabe und des zivilgesellschaftlichen Engagements im Schwerpunktraum Innerer Osten.
Leitprojekt 5) Umsetzung eines interaktiven politischen Bildungsangebotes im Neuen Rathaus zum Thema Kommunalpolitik, welches sich an Kinder ab dem Grundschulalter richtet.
Alle Projektanträge im Initiativ-, Aktions- und Jugendfonds müssen sich mindestens einem Handlungsziele zuordnen und begründet darlegen, welchen Beitrag das jeweilige Projekt zur Erreichung des jeweiligen Ziels bzw. der Ziele leistet.
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Antragstellung "Leipzig. Ort der Vielfalt" 2024
Antragsformulare
- Projektantrag Aktionsfonds 2024 bis 700 €
Webformular
- Projektantrag Jugendfonds 2024 bis 2.000 €
Webformular
- Projektantrag Leitprojekt 2024 bis 20.000 €
Webformular
FAQ Antragstellung Partnerschaft für Demokratie "Leipzig. Ort der Vielfalt" 2024
Es sind fünf thematische Leitprojekte bis zu 20.000 Euro ausgeschrieben. Im Initiativfonds können Förderanträge bis 10.000 Euro gestellt werden. Für kleinere Projekte ist eine Antragstellung bis 700 Euro im Aktionsfonds möglich. Zur Umsetzung von Projektideen Jugendlicher und junger Menschen kann im Jugendfonds ein Förderantrag gestellt werden. Im Jugendfonds beträgt die maximale Förderhöhe 2.000 Euro.
Die Antragsfrist für die Leitprojekte und den Initiativfonds beginnt mit der Ausschreibung und endet am 29.01.2024. Alle Anträge die für die Leitprojekte und im Initiativfonds ab dem 30.01.2024 eingereicht werden können aus förderrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. Im Aktions- und Jugendfonds ist eine ganzjährige Antragsstellung bis zur Ausreichung der verfügbaren Fördermittel möglich.
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich digital. Die digitalen Antragsformulare finden Sie auf „Leipzig. Ort der Vielfalt“. Es gibt je ein Antragsformular für den Aktionsfonds, Jugendfonds, Initiativfonds und die Leitprojekte.
Ja, diese Möglichkeit besteht. Wichtig ist, dass es sich bei mehrfacher Antragstellung um unterschiedliche Projekte handelt. Eine Garantie auf eine Förderung besteht in keinem der Fonds.
Nein, beim Projektträger muss es sich um einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein oder eine gGmbH handeln. Ein entsprechender Nachweis vom Finanzamt sowie eine Unterschriftenprobe sind spätestens bei positiver Votierung vorzulegen unabhängig davon, ob bereits eine Förderung durch die Stadt Leipzig erfolgt.
Folgende Ausgaben werden zur Umsetzung des Projektes bewilligt:
- Personalkostenanteile für die Leitprojekte und im Initativfonds
- Honorare, zum Beispiel für Referentinnen und Referenten
- Materialkosten, Arbeits- und Verbrauchsmaterialien
- Reisekosten im Rahmen des Projektes (Bundesreisekostengesetzt)
- Raummiete, Fahrzeugmiete
- Telefon und Internetkosten
Ja, die Förderung von Personalkostenanteilen für Leitprojekt und um Initiativfonds ist möglich.
Nein, Verpflegungskosten aller Art (auch Getränke, kleine Snacks und et cetera) sind nicht förderfähig.
Nein, Eigenmittel müssen von den Antragstellenden nicht eingebracht werden.
Durch einen vorzeitigen Maßnahmebeginn ist es möglich, mit der Projektumsetzung vor der Entscheidung des Begleitausschusses grundsätzlich im Förderzeitraum zu beginnen. Dies erfolgt jedoch auf das Risiko hin, dass die bereits entstandenen Kosten selbst getragen werden müssen, wenn das Projekt vom Begleitausschuss abgelehnt oder in geänderter Form bewilligt wird. Wird kein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt, können keine Kosten abgerechnet werden, die vor der Entscheidung über das Projekt entstanden sind.
Der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie „Leipzig. Ort der Vielfalt“ entscheidet per Votum über die Förderung der Projektanträge. Der Begleitausschuss setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik und Wirtschaft und Gewerkschaft.
Ja, die Mittel sind innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung und innerhalb des Förderzeitraumes zu verwenden. Ein Überschreiten der Mittelverwendungsfrist führt zur Rückforderung der Zuwendung. Es besteht die Möglichkeit, die Zuwendung auch in Teilbeträgen abzufordern. Sollte die Mittelverwendungsfrist einmal nicht eingehalten werden können, ist dies der Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie rechtzeitig anzuzeigen.
Grundlage für die Ausgaben, die durch die Förderung beglichen werden können, bildet der Ausgaben- und Finanzierungsplan laut Zuwendungsbescheid. Sollten sich Ausgabepositionen ändern oder einzelne Ausgabeansätze um mehr als 20 Prozent variieren so, ist dies grundsätzlich der Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie durch einen angepassten Ausgaben- und Finanzierungsplan rechtzeitig anzuzeigen. Dieser muss durch die Koordinierungsstelle bestätigt werden. Nutzen Sie hierfür das Formular zum Ausgaben- und Finanzierungsplan. Änderungen, die erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes angezeigt werden, finden keine Berücksichtigung.
Ja, wer durch ein positives Votum einen Zuwendungsbescheid erhält, wird durch diesen mit der Auflage verpflichtet, bis zum 31.01. des Folgejahres einen Verwendungsnachweis einzureichen. Das Formular erhalten Sie von der Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie auf Anfrage. Geht kein Verwendungsnachweis ein, führt dies zur vollumfänglichen Rückforderung der Zuwendung. Dies betrifft alle Fonds. Sollten Sie den Verwendungsnachweis nicht fristgerecht einreichen können, so ist dies der Koordinierungsstelle schriftlich zu begründen und muss durch diese bestätigt werden.
Nein, das Formular zum Verwendungsnachweis muss, neben der Beleglisten, mit den entsprechenden Belegen eingereicht werden. Dazu zählen die Nachweise über alle Einnahmen durch Kontoauszüge (auch über den Eingang der Zuwendung). Die Ausgaben sind durch Rechnungen im Original sowie Zahlungsbelege (Kontoauszug oder Quittungen) zu belegen. Bei Verträgen (zum Beispiel Honorarverträge) sind ebendiese im Original auch mit einzureichen. Der Verwendungsnachweis kann nur geprüft werden, wenn die erforderlichen Nachweise vorliegen. Die Nichtvorlage der Nachweise kann zu Rückforderungen führen.
Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie
Inhaltliche Beratung: 0341 123-4313/ 4314
Beratung zum Förderverfahren 0341 123-1172,
Beratung Jugendfonds:0341 123/ 1162
E-Mail: fachstelle@leipzig.de oder referat.demokratie@leipzig.de