Wann wird Ihr alter Führerschein ungültig?
Nach einer EU-Richtlinie (PDF 640 KB) müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen den europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
In Deutschland erfolgt der Umtausch in zwei Stufen und gestaffelt im Zeitraum vom 19. Januar 2022 bis 19. Januar 2033.
Wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie mit dem Schnell-Check auf dieser Seite ganz einfach herausfinden.
Wie Sie den Führerscheinumtausch ganz einfach beantragen können, sehen Sie auf unserer Dienstleistungsseite zum Führerschein-Pflichtumtausch.
Schnell-Check - Wann wird Ihr alter Führerschein ungültig?
Gesamtübersicht der Umtauschfristen
Im Folgenden finden Sie ebenfalls den für Sie maßgeblichen Umtauschtermin. Zu diesem Termin wird Ihr derzeitiger Führerschein ungültig und der Umtausch Ihres Führerscheins muss erledigt sein.
Erste Stufe - Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
In der ersten Stufe werden die Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers umgetauscht.
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.07.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Zweite Stufe - Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 01. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden
In der zweiten Stufe erfolgt der Umtausch der Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 01. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Diese werden nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr des Führerscheines umgetauscht.
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheines | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Hinweis: | Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Kartenführerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. |