Herbstlaub und Gartenabfälle
Pflanzliche Abfälle können generell durch Verrotten, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren auf dem Grundstück entsorgt werden, auf dem sie anfallen. Weiter können Sie Laub und pflanzliche Abfälle zu den Wertstoffhöfen der Stadtreinigung bringen. Bitte beachten Sie, dass die Menge pro Anfuhr aus Kapazitätsgründen auf einen Kubikmeter Gartenabfall begrenzt ist.
Wohin mit dem Herbstlaub?
Reines Laub wird von Oktober bis Dezember kostenlos an den Wertstoffhöfen entgegengenommen. Die Annahme pro Anfuhr ist aus Kapazitätsgründen auf einen Kubikmeter begrenzt. Anlieferer müssen nachweisen - etwa durch ihren Ausweis oder durch die Berechtigungskarte - dass sie in Leipzig wohnen.
Möglich ist auch die Nutzung eines Gartenabfallsackes. Den Sack erhalten Sie bei der Stadtreinigung Leipzig für eine Gebühr von 10 Euro. Damit ist die Abholung von 100 Litern Gartenabfall von zu Hause bezahlt. Die Abholung des gefüllten Sackes vereinbaren Sie bitte unter 0341 6571-109.
Sie können auch private Kompostieranlagen im Umkreis zu deren Konditionen nutzen. Die Adressen dieser Anlagen können Sie über das Serviceteam der Stadtreinigung Telefon: 0341 6571-111 erfragen.
Wer ist für Laub von Straßenbäumen auf meinem Grundstück zuständig?
Nach geltender Rechtsprechung ist der Laubfall wie auch die Pflanzung der Straßenbäume von den Anliegern zu dulden. Die Laubbeseitigung ist Sache der jeweiligen Grundstückseigentümer. Um die öffentlichen Grünanlagen, Parks und Stadtplätze sowie Spielplätze kümmert sich die Stadtreinigung Leipzig.
Verbrennen von Gartenabfällen nur mit Ausnahmegenehmigung
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist in der Stadt Leipzig grundsätzlich nicht gestattet. Eine ausnahmsweise Verbrennung von pflanzlichen Abfällen kann nur unter strengen Voraussetzungen beantragt werden. Sie ist in den Monaten April und Oktober nur möglich, wenn sich das Grundstück in einer Randlage befindet und keine Zufahrt für Kraftfahrzeuge hat, sodass die Nutzung der kostenlosen und kostenpflichtigen Entsorgungsmöglichkeiten der Stadt Leipzig nicht möglich ist.
Darüber hinaus kann eine Verbrennung ausnahmsweise auch beantragt werden, wenn sie für die Bekämpfung von Neophyten, dass heißt gebietsfremde oder nicht einheimische Pflanzen, erforderlich ist.
Bitte informieren Sie sich bei der Abfall- und Bodenschutzbehörde im Amt für Umweltschutz.
Entsorgung über Biotonnen und Wertstoffhöfe
Können die Pflanzenabfälle nicht selbst verwertet werden, bestehen in der Stadt Leipzig zahlreiche weitere Entsorgungsmöglichkeiten. Vorrang hat die Nutzung der Biotonne. Außerdem nehmen die Wertstoffhöfe Gartenabfälle gegen Wertmarken an. Die Menge pro Anfuhr ist auf einen Kubikmeter Gartenabfall begrenzt. Die Wertmarken und Gartenabfallsäcke erhalten Sie bei der Stadtreinigung Leipzig.