Hundewiesen - Freilaufstandorte für Hunde
Die Freilaufstandorte sind mit mindestens einem Schild gekennzeichnet.
Für "gefährliche Hunde" gelten besondere Sicherheitsregelungen. Auch außerhalb entsprechend sicher umfriedeter Grundstücke, demzufolge auch auf den Freilaufstandorten, in Treppenhäusern, auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind diese an einer geeigneten Leine zu führen.
- Vorderes Rosental, an der "Friedenseiche" neben dem ehemaligen Blindenpark
- Friedenspark, im nördlichen Teil
- Volkshain Stünz, im nordöstlichen Teil
- Volksgarten Sellerhausen, im südlichen Teil
- Elsapark, im östlichen Teil
- Henriettenpark, zwischen Enders- und Henriettenstraße
- Reudnitzer Park, im mittleren Teil
- Wilhelm-Külz-Park, im westlichen Teil
- Park der Freundschaft neben Johann-Jakob-Weber-Platz (Prager Straße, am Sportplatz gegenüber Südfriedhof)
- Ferdinand-Lassalle-Brücke (zwischen Nonne und Bebauung Könneritzstraße)
- Industriestraße, an der Nonne
- Probstheidaer Straße, Ecke Bernhard-Kellermann-Straße
- Volkspark Kleinzschocher, im nördlichen Teil, nahe der Antonienstraße
- Palmengarten, im westlichen Teil
- ehemaliger Debrahof, Max-Liebermann-Straße
- Schillerplatz (Auenseestraße, Gregoriusstraße)
- Auensee, nordöstlicher Teil der Grünanlage
- Schiebestraße / Bernburger Straße
- Permoserstraße, Ecke Klettenstraße
- Ludwig-Beck-Straße, im westlichen Abschnitt
- Slevogtstraße zwischen Hans-Beimler-Straße und Blücherstraße
- Abtnaundorfer Park, im nordöstlichen Teil
- Auerbachplatz, Blochmannstraße
- Permoserstraße, Ecke Gundermannstraße
- Mariannenpark, im nördlichen Teil
- Zschopauer Straße, Ecke Oelsnitzer Straße
- Tauchaer Straße, Ecke Samuel-Lampel-Straße
- Theklaer Straße, an den Garagen
- Straße am Park am S-Bahn Haltepunkt Grünauer Allee
- Parkallee / Lützner Straße
- Schönauer Lachen, nördlich vom Schönauer Park
- Lichtenfelser Straße, im nordöstlichen Abschnitt
- Neue Leipziger Straße, am Jugendklub
- Park Lößnig/Dölitz, im mittleren Teil
- Park Lößnig/Dölitz, westlich vom Schäfereiteich, am Hauptweg
- Bayrischer Bahnhof (Kohlenstraße, Ecke Arthur-Hoffmann-Straße)
- südliche Ratzelstraße, von Berkaer Weg bis Brambacher Straße
- Möbiusplatz, an der Oststraße, Ecke Möbiusstraße
- Weinligstraße, Ecke Marbachstraße
- Komarowstraße, Ecke Otto-Heinze-Straße
- Bautzner Straße, Ecke Löbauer Straße
- Lützner Straße, Ecke Stuttgarter Allee
- Hundestrand am Westufer des Cospudener Sees
- Hundestrand am hinteren Ostufer des Kulkwitzer Sees
Unter www.leipzg.de/stadtplan können Sie die Freilaufstandorte für Hunde einsehen (Themenbaum "Freizeit, Kultur und Tourismus" ankreuzen und darunter Hundefreilaufflächen ankreuzen und nicht benötigte Felder, außer Stadtplan, deaktivieren).
Häufig gestellte Fragen
Bitte wenden Sie sich an:
Amt für Stadtgrün und Gewässer
Technisches Rathaus, Haus A
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig
Telefon: 0341 123-6099
E-Mail: stadtgruen.gewaesser@leipzig.de
Postanschrift:
Stadt Leipzig
Amt für Stadtgrün und Gewässer
04092 Leipzig
Sie wenden sich an das Bürgertelefon 0341 123-0 oder an das Ordnungstelefon 0341 123-8888.
Danke für Ihre kritischen Hinweise. Trotz regelmäßiger Hundekontrollen gelingt es nur in seltenen Fällen, eine Hundekotliegenlasserin oder Hundkotliegenlasser auf frischer Tat zu ertappen, weil sich das Geschehen innerhalb kürzester Zeit abspielt.
Deshalb bitten wir Sie, uns weiterhin zu helfen. Setzen Sie sich kritisch mit derartigen Verhaltensweisen auseinander. Wenn sich immer mehr Leipzigerinnen und Leipziger einmischen, besteht eine reale Chance, dass die Minderheit rücksichtsloser Hundekotliegenlasserinnen und Hundkotliegenlasser von der ständigen "Meckerei" die Nase voll hat und sich das kritisierte Verhalten ändert. Begegnet Ihnen eine Hundekotliegenlasserin oder ein Hundekotliegenlasser auf frischer Tat und diese Person ist Ihnen namentlich bekannt, sollten Sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten.
Dazu müssen Sie folgendes beachten:
Die Angabe des Namens des Störers/ Verursachers ist für eine Anzeige erforderlich. Den Vorfall müssen Sie so präzise wie möglich beschreiben (z. B. genauer Ort, Datum und Tatzeit bzw. Datum und Zeit der Feststellung, Hunderasse, Beschreibung des Hundes). Wenn es weitere Zeugen gibt, sollten Sie diese mit Namen und Anschrift benennen. Ein digitales Foto zum Tatort mit einem eingeblendeten Datum wäre vorteilhaft. Alternativ ist auch eine Skizze möglich.
Ihre Anzeige richten Sie per Post, per E-Mail oder per Fax an die Zentrale Bußgeldbehörde. Neben Ihrer Postanschrift (Pflichtangabe!) sollten Sie für den Fall, dass die Zentrale Bußgeldbehörde Rückfragen hat, möglichst auch eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben.
Wichtig: Sie müssen Ihre Angaben gegebenenfalls vor Gericht bestätigen. Sie sind als Zeuge zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet (§ 57 Strafprozessordnung-StPO) i. V. m. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz-OWiG). Für den Fall, dass vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstattet wurde, können Ihnen nach § 105 OWiG in Verbindung mit § 469 StPO die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der/des Betroffenen der Anzeigenerstatterin/dem Anzeigenerstatter auferlegt werden. Eine falsche Verdächtigung kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 164 Strafgesetzbuch-StGB).
Sie können sich an jedes Bürgerbüro wenden. Sie müssen Fristen beachten! Ihnen steht ein Anmeldeformular (PDF 118 KB) zur Verfügung.
Die Gefährlichkeitsvermutung gilt gemäß § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (DVOGefHundG) bei folgenden Hunden:
- American Staffordshire Terrier,
- Bullterrier,
- Pitbull Terrier sowie
- deren Kreuzungen untereinander.