Evakuierungen und Kampfmittelfunde - Verhalten und allgemeine Hinweise
Bei einem Fund einer Fliegerbombe muss der Fundort oft großräumig abgesperrt und zum Schutz der Bevölkerung evakuiert werden. Eine Evakuierung ist die organisierte Verlegung von Menschen aus einem akut gefährdeten in ein sicheres Gebiet, wo sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden. Aus diesem Grund ist es wichtig auf besondere Situationen vorbereitet zu sein. Achten Sie hierfür bitte auf die Hinweise unter „Katastrophenschutz und Notfallvorsorge“.
Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Evakuierung haben wir für Sie nachfolgend zusammengestellt.
Fragen und Antworten zur Evakuierung
Beim Fund einer Fliegerbombe legt der Sprengmeister die zu evakuierende Sperrzone fest. Sie hängt auch von der Größe der Munition ab. Alle Menschen müssen diesen Bereich verlassen. Dazu bedient sich die Einsatzführungsstab der Meldelisten des Einwohnermeldeamtes.
Unbedingt mitnehmen sollten betroffene Bewohner wichtige persönliche Dokumente wie:
- Personalausweis
- Führerschein
- Geldkarte/Bargeld
- medizinische Dokumente
Auch wichtige Medikamente, Spezialverpflegung und im Falle von Familien mit kleinen Kindern Wickel-Utensilien und Babynahrung sollte mit.
Hilfreich sind auch Bücher, Spiele oder elektronische Unterhaltungsmittel, da der Aufenthalt einige Stunden dauern kann.
Die Branddirektion Leipzig (https://twitter.com/Feuerwehr_LE) und die Stadt Leipzig (https://twitter.com/StadtLeipzig) informieren über ihre offiziellen Twitter-Kanäle über die Entwicklung der Lage. Außerdem werden seriöse Informationen auf leipzig.de veröffentlicht.
Auch die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) werden von uns informiert. Über das Modulare Warnsystem des Bundes (https://www.bbk.bund.de/ DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html) werden auch Warnungen sowie Entwarnungen veröffentlicht. Auch Lautsprecherdurchsagen werden in der Schutzzone durchgeführt.
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit Ihrer Versicherung in Verbindung.
Allen Vertretern von Sicherheitsbehörden, die bei der Evakuierung im Einsatz sind.
Die Evakuierungszone wurde eng mit den Spezialisten des Kampfmittelräumdienstes festgelegt. Auch bei Wohnort am Rand der Schutzzone empfehlen wir, zu Verwandten oder Freunden zu gehen.
In der Regel werden hilfebedürftige Menschen durch einen Pflegedienst betreut. Dieser regelt den Transport und die Unterbringung während der Evakuierung. Sollte kein Pflegedienst vorhanden sein, dann können solche Fälle über die Nummer 0341 123-3333 gemeldet werden.
Wird befürchtet, dass sich noch jemand in der Wohnung befindet (zum Beispiel brennendes Licht und keine Reaktion auf Klingeln/Klopfen), könnten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.
An verschiedenen Zufahrten zum Sperrgebiet wird Sicherheitspersonal stehen, welches Auskunft geben kann. Während der Evakuierung sind auch Einsatzkräfte im Sperrgebiet unterwegs, die ansprechbar sind.
Die Branddirektion Leipzig informiert auf dem offiziellen Twitter-Kanal (https://twitter.com/Feuerwehr_LE) über die Entwicklung, sowie die Aufhebung der Evakuierung. Außerdem werden seriöse Informationen auf leipzig.de veröffentlicht.
Über das Modulare Warnsystem des Bundes (https://www.bbk.bund.de/ DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html) werden auch Warnungen sowie Entwarnungen veröffentlicht. Auch die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) werden von uns informiert.
Die Branddirektion Leipzig informiert auf dem offiziellen Twitter-Kanal (https://twitter.com/Feuerwehr_LE) über die Entwicklung, sowie die Aufhebung der Evakuierung. Außerdem werden seriöse Informationen auf leipzig.de veröffentlicht.
Über das Modulare Warnsystem des Bundes (https://www.bbk.bund.de/ DE/NINA/Warn-App_NINA_node.html) werden auch Warnungen sowie Entwarnungen veröffentlicht. Auch die Medien (Radio, Fernsehen, Zeitungen) werden von uns informiert.
Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Er muss dafür sorgen, dass er zum Betrieb gelangt. Auch wenn öffentliche Verkehrsmittel ausfallen oder er mit dem Auto oder zu Fuß Umwege einlegen muss.
Wer im Sperrgebiet arbeitet, kann dies während der Evakuierung nicht an seinem Arbeitsplatz tun. Eine Bombenentschärfung zählt als Fall von höherer Gewalt und unterliegt dem Betriebsrisiko, das der Arbeitgeber zu tragen hat. Der Arbeitnehmer hat (nach § 615 S. 1 BGB) für die Sicherung seines Lebensunterhaltung Anspruch auf die Vergütung – auch wenn er die Arbeitsleistung wegen der Evakuierung nicht erbracht hat.
Diese Einrichtungen bleiben oft für den ganzen Tag geschlossen. Eltern werden von den Einrichtungen informiert, ob es alternative Plätze für ihre Kinder in anderen Einrichtungen gibt oder nicht. Pflegebedürftige, deren Einrichtung im Evakuierungsgebiet liegen, werden in Alternativunterkünfte gebracht.
Viele befürchten Diebstähle und Plünderungen, wenn sie ihr Eigentum unbewacht verlassen müssen. Die Polizei wird während der Evakuierung im Sperrgebiet sehr präsent sein. Außerdem werden Zufahrtsstraßen in das Gebiet abgesperrt. Während der Entschärfung selbst müssen aber auch die Polizisten die Schutzzone verlassen. Ein Restrisiko bleibt also.
Wer bei Freunden oder Verwandten unterkommen kann, sollte diese Möglichkeit für den Zeitraum der Evakuierung nutzen. Es gibt jedoch auch Notunterkünfte. Sie befinden sich oft in Turn- oder Mehrzweckhallen in der Nähe des Sperrgebietes. Für nicht mobile Betroffene gibt es meist einen Shuttle-Service. Hilfsorganisationen kümmern sich auch um pflegebedürftige und behinderte Betroffene.
Die zur Verfügung stehenden Notunterkünfte werden über den offiziellen Twitter-Kanal (https://twitter.com/Feuerwehr_LE) der Branddirektion Leipzig, leipzig.de sowie durch die Einsatzkräfte im Sperrgebiet kommuniziert. Anspruch auf ein Hotelzimmer haben evakuierte Bewohner nicht. Es müssen zwar zumutbare Ersatzunterkünfte zur Verfügung gestellt werden - doch eine Halle mit Aufstellbetten genügt den Anforderungen. Es besteht auch kein Anspruch auf kostenlose Verpflegung in der Notunterkunft.
Die Aufforderung zum Verlassen der eigenen Wohnung oder eines Hauses ist rechtlich verpflichtend für die Betroffenen. Auch wer das Risiko auf eigene Verantwortung tragen möchte, muss das betroffene Gebiet verlassen. Im Bedarfsfall kann die Polizei wegen Gefahr in Verzug sogar Türen aufbrechen und Menschen mit Gewalt aus der Wohnung holen. Im Ermessensfall, besonders, wenn sich jemand körperlich gegen die Evakuierung wehrt, kann derjenige sogar von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Das nennt sich vorübergehende Freiheitsentziehung.
Im Sperrkreis besteht Gefahr für Leib und Leben, und zwar nicht nur für die Bewohner, sondern auch für die Retter, die etwaige verbleibende Bewohner im Notfall retten oder versorgen müssten.
Wird die Evakuierung durch Anwohner, die den Sperrbereich nicht verlassen wollen, behindert und eine Bombenentschärfung so verzögert, kann gegen die Anwohner ein Bußgeld verhängt werden.
Wer sich dennoch in seiner Wohnung versteckt, hat im Schadensfall keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Zahlreiche Polizisten und Mitarbeiter von Ordnungsamt und teils der Feuerwehr sind im Einsatz. Sie überprüfen, ob alle Einwohner die Sperrzone verlassen haben. Sie kontrollieren Gebäude, klingeln überall und machen Durchsagen. Mitunter kommen auch Hubschrauber mit Wärmebildkameras zum Einsatz. Ziel ist, dass die Sperrzone menschenleer ist. Erst dann können die Experten vom Kampfmittelräumdienst mit ihrer Arbeit beginnen.
Evakuierte sollten ihr Haus oder ihre Wohnung "urlaubsreif" hinterlassen. Das bedeutet: Licht, Fernseher und Radio ausschalten, Kerzen ausmachen, Wasserhähne schließen, sicherstellen, dass Gas- und Elektroherde abgestellt sind. Fenster und Türen sollten geschlossen werden, die Haustür abgeschlossen. Das Auto, sofern vorhanden, sollte außerhalb des Sperrgebiets abgestellt werden.
Im Regelfall können und sollen Haustiere zuhause bleiben. Wer das nicht will, muss sein Tier entweder vorher anderweitig unterbringen oder mitnehmen. In den Notunterkünften besteht im Regelfall keine Möglichkeit, Haustiere unterzubringen. Problematisch wird es für Tiere, die in der Wohnung bleiben, wenn die Evakuierung länger als geplant dauern sollte. Daher sollte auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die Tiere auch dann genug Futter und Wasser hätten, wenn sich die Rückkehr ihrer Besitzer verzögern sollte.
Hinweise für Pflegeheime und stationäre Betreuungseinrichtungen
Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sind aus Sicht der Gefahrenabwehr als kritische Infrastrukturen zu betrachten. Kommt es durch äußere oder innere Ereignisse zu einer Gefährdung der Einrichtung, muss durch die Verantwortlichen schnell und sicher gehandelt werden.
Wir haben einen Leitfaden zur Evakuierung von Pflegeeinrichtungen mit Handlungsempfehlungen für Betreiber, Leitungspersonal und Mitarbeitende entwickelt, der helfen soll, eine Evakuierung in Zusammenarbeit mit den Behörden strukturiert durchzuführen.
Die Handlungsempfehlung richtet sich auch an Einrichtungen, denen die Obhut, Pflege und Versorgung von eingeschränkten Personen übertragen wurde. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Wohngemeinschaften der Intensivpflege und weitere Einrichtungen nach Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG), welche nicht unter die Regelungen für Krankenhäuser fallen, die weitreichende Bestimmungen zum Schutz von Patienten vorsehen.