Schutz vor Betrug und Diebstahl an Ihrer Haustür
Trickdiebstahl und Trickbetrug an der Haustür sind Straftaten, bei denen ältere Menschen häufiger betroffen sind als jüngere. Die oftmals schauspielerisch begabten Diebe und Betrüger verwenden im Grunde nur ganz wenige Tricks, zu denen sie sich immer neue Varianten einfallen lassen. Die Vorgehensweise der Täter/-innen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:
- Das Vortäuschen einer Notlage, die eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
- Das Vortäuschen einer offiziellen Funktion (zum Beispiel Polizist, Mitarbeiter der Stadtwerke, Handwerker), die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt.
- Das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahe legt.
Beispiele aus der Praxis
- Wegen eines Wasserschadens im Haus bittet jemand darum, in der Wohnung nach einem Rohrbruch suchen zu dürfen (Variante: Notlage/ Hilfeleistung).
- Bitte um ein Glas Wasser oder Papier und Bleistift (Variante: Notlage/ Hilfeleistung).
- Ein angeblicher Polizist bittet um eine Nachschau in der Wohnung, da nach angeblichen Einbrüchen im Haus die Vollständigkeit des Schmuckes überprüft werden muss (Variante: offizielle Funktion).
- Eine Person gibt sich als entfernter Verwandter oder ehemaliger Kollege aus und bittet um Einlass in die Wohnung. Eine besondere Variante dieser Vorgehensweise ist der Enkeltrick (Variante: persönliche Beziehung).
Bitte merken Sie sich
- Lassen Sie grundsätzlich kein Unbekannten in Ihre Wohnung.
- Nutzen Sie den Türspion, die Sprechanlage oder die Türsperre.
- Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Achtung: Lassen Sie den Besucher währenddessen vor der abgesperrten Tür warten.
- Noch besser: Speichern Sie wichtige Rufnummern in Ihrem Telefon, zum Beispiel das örtliche Polizeirevier, die Hausverwaltung, den Strom- und Wasseranbieter.
- Lassen Sie sich auch bei angeblichen Notfällen, zum Beispiel einem Rohrbruch, nicht durch unbekannte Personen drängen. Fragen Sie im Zweifel bei den Stadtwerken, beim Hausmeister oder bei Nachbarn telefonisch nach.
- Lassen Sie Handwerker nur dann in die Wohnung, wenn Sie diese selbst bestellt haben oder sie vom Vermieter angekündigt wurden.
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten.
- Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Zeigen Sie auch niemandem Ihren Schmuck oder Ihr Bargeld.
- Pflegen Sie guten Kontakt zu Ihren Nachbarn und bitten Sie diese gegebenenfalls um Hilfe.
- Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Lassen Sie unaufgefordert kommende "Vertreter" oder "Verkäufer" nicht in Ihre Wohnung.
Vertragsabschluss an der Haustür
Wer im eigenen Wohnzimmer vom Vertreter einen Staubsauger aufgeschwatzt bekommt, in der Fußgängerzone einen Vertrag über ein Zeitungsabo unterschreibt oder während einer Kaffeefahrt Lamadecken kauft, ist vom Gesetzgeber in besonderer Weise geschützt. Immer dann, wenn ein Vertrag nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmers abgeschlossen wird, handelt es sich um einen "Vertrag außerhalb geschlossener Geschäftsräume".
Ein solcher Vertrag, kann im Regelfall binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss beziehungsweise ab Erhalt der Waren widerrufen werden. Über dieses Recht müssen Käufer bei Vertragsabschluss informiert werden. Die Frist beginnt erst dann, wenn dem Kunden die Belehrung über sein Widerrufsrecht in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt wurde.
Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beginnt die 14-Tagesfrist erst dann. Erfolgt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß, erlischt das Widerrufsrecht spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss beziehungsweise nach Erhalt der Waren. Wer wissen möchte, welche Ausnahmen es gibt, wie man den Widerruf gestaltet oder ob die bloße Rücksendung schon als Widerruf gilt, kann sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen informieren. Wer bereits einen Vertrag an der Haustür geschlossen hat oder Probleme mit dem Widerruf hat, kann direkt einen Beratungstermin vereinbaren. Ratsuchende werden geben, unter 0341-6962929 immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr einen Termin zu vereinbaren
Verbraucherzentrale Sachsen
Beratungszentrum Leipzig
Katharinenstraße 17
04229 Leipzig
Die Präventionshinweise basieren auf Informationen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).