Kontaktformular Ordnungstelefon
Bitte beachten Sie:
- Dieses Kontaktformular dient ausschließlich der Hinweisgebung von Störungen im Gebiet der Stadt Leipzig.
- Ohne eindeutige Angaben zu den Kontaktdaten und ohne ausführliche Angaben zur Störung kann Ihrem Hinweis nicht nachgegangen werden.
Hinweise der Zentralen Bußgeldbehörde:
- Mit diesem Formular können Sie keine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten.
- Auf diesem Wege eingehende Anzeigen werden weder bearbeitet noch gesondert beantwortet.
- Unter "Häufige Fragen und Antworten" erfahren Sie, wie Sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten können.
- Äußerungen im Rahmen der Anhörung oder von Einsprüchen über dieses Formular zu einem laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahren beziehungsweise Vollstreckungsverfahren werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bearbeitet. Ihre Angaben werden gelöscht. Senden Sie Ihre Äußerungen bitte schriftlich an die Zentrale Bußgeldbehörde. Alle dazu nötigen Angaben finden Sie auf den Schreiben der Zentralen Bußgeldbehörde.
Formular
Häufige Fragen und Antworten
In diesem Fall können Sie sich über den Verbleib Ihre Fahrzeuges unter folgenden Telefonnummern informieren:
- 0341 96642342 Lagezentrum der Polizei oder
- 0341 904567 Abschleppzentrale der Abschlepp-Arbeitsgemeinschaft Leipzig (AAG) GbR
Wie bekommen Sie Ihr Fahrzeug zurück?
Bei dem jeweiligen Abschleppunternehmen müssen Sie sich durch Vorlage des Personaldokumentes, Eigentumsnachweis bzw. Halternachweis (Kfz-Brief oder Fahrzeugschein, beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Kfz-Mietvertrag, Nutzungsvollmacht) als Verfügungsberechtigte/ Verfügungsberechtigter legitimieren. Personen, die nicht mit der Halterin/ dem Halter identisch sind, müssen sich zusätzlich durch eine von der Halterin/ dem Halter unterschriebene Vollmacht als zur Abholung berechtigte Person ausweisen.
Das Fahrzeug wird vom Abschleppunternehmen zu jeder Tages- und Nachtzeit herausgegeben. Es besteht die Möglichkeit, die entstandenen Abschlepp- und gegebenenfalls angefallenen Standkosten direkt beim ausführenden Abschleppunternehmen zu begleichen. Die Herausgabe des Fahrzeuges darf davon jedoch nicht abhängig gemacht werden.
Grundsätzlich geht der Fahrzeugführerin/ dem Fahrzeugführer beziehungsweise der Fahrzeughalterin/ dem Fahrzeughalter durch die Stadt Leipzig ein rechtsmittelfähiger Leistungsbescheid zu, mit dem alle entstandenen Kosten erhoben werden. Gegenüber dem Abschleppunternehmen bereits geleistete Zahlungen werden verrechnet. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden, über den die Landesdirektion Sachsen abschließend entscheidet. Gegen den Leistungsbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Ein ggf. parallel eingeleitetes Ordnungswidrigkeitenverfahren ist unabhängig von diesem Verwaltungsverfahren.
Nein. Ordnungswidrigkeiten können der Zentralen Bußgeldbehörde seit dem 01.01.2024 mit dem Online-Formular „Privatanzeige einer Ordnungswidrigkeit“ angezeigt werden.
Für den Fall, dass die Zentrale Bußgeldbehörde Rückfragen hat, sollten Sie möglichst auch eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben.
Den Vorfall beziehungsweise Tathergang müssen Sie präzise wie möglich beschreiben:
Name und Wohnanschrift des Störers/ Verursachers, Tatvorwurf (Was wurde falsch gemacht?), Standort/ Tatort, Datum und Tatzeit beziehungsweise Datum und Zeit der Feststellung. Wenn es weitere Zeuginnen oder Zeugen gibt, sollten Sie diese mit Namen und Anschrift benennen. Ein digitales Foto zum Tatort mit einem eingeblendeten Datum wäre vorteilhaft. Alternativ ist auch eine Skizze möglich.
Das müssen Sie beachten:
Sie müssen Ihre Angaben gegebenenfalls vor Gericht bestätigen.
Sie sind als Zeuge zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet (§ 57 Strafprozessordnung-StPO) in Verbindung mit § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz-OWiG). Für den Fall, dass vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstattet wurde, können Ihnen nach § 105 OWiG in Verbindung mit § 469 StPO die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen auferlegt werden. Eine falsche Verdächtigung kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 146 Strafgesetzbuch-StGB).
Nein, bei Strafanzeigen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Polizeidienststellen im Bereich der Polizeidirektion Leipzig.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Wache der Polizei Sachsen nicht für die Meldung von Notfällen vorgesehen ist! Im Notfall erreichen Sie Ihre zuständige Polizeidienststelle Tag und Nacht über den Polizeinotruf 110.