Wie Sie sich vor Taschendiebstahl schützen können - Tipps zum Schutz
Leipzig zieht nicht nur bei Großveranstaltungen tausende Besucher und Touristen an. Leider auch Taschendiebe. Der Kommunale Präventionsrat Leipzig gibt Tipps, um Sie vor Diebstahl im unübersichtlichen Gedrängel zu schützen.
Taschendiebe schlagen am häufigsten dort zu, wo sich viele Menschen aufhalten und sie sich im Schutz des Gedränges einfach an die Opfer heranmachen können (zum Beispiel Bahnhöfe, Einkaufszentren, Großveranstaltungen wie Konzerte oder Volksfeste). Taschendiebe sind oft nicht allein unterwegs, sondern arbeiten in Gruppen. Dabei versuchen sie, ihre Opfer vor dem Diebstahl abzulenken (zum Beispiel durch Anrempeln, nach dem Weg fragen, Hilfsbereitschaft anbieten).
Bitte merken Sie sich
- Tragen Sie so wenig wie nötig Bargeld, Zahlungskarten oder Wertsachen bei sich.
- Ausweis, Mobiltelefon, Geldbörse am Körper verteilt mitführen, möglichst in verschließbare Innen- beziehungsweise Gürteltaschen oder Brustbeutel. Nicht in der Gesäßtasche der Hose oder Außentasche der Jacke.
- Hand- oder Umhängetaschen immer mit der Verschlussseite zum Körper tragen.
- Halten Sie Ihre Tasche stets gut verschlossen.
- Tragen Sie den Rucksack nicht auf dem Rücken - lieber auf der Brust, so dass Sie ihn immer im Blick behalten können.
- Erhöhte Aufmerksamkeit bei einem Menschengedränge oder unübersichtlichen Situationen.
- Lassen Sie Taschen und Tüten nie unbeaufsichtigt.
- Sie sind mit dem Rollator, Einkaufswagen oder Kinderwagen unterwegs? Denken Sie ebenfalls an Ihre persönlichen Gegenstände, denn auch hier gilt: Wertgegenstände am Körper tragen und das Gefährt nicht unbeaufsichtigt lassen.
- Vorsicht: Taschendiebe gehen oft im Team und arbeitsteilig vor. Einer lenkt ab, einer klaut, einer verschwindet mit der Beute.
- Vorsicht am Geldautomat oder beim Bezahlen an der Kasse. Decken Sie bei der Eingabe der PIN mit der freien Hand das Ziffernfeld ab, so dass niemand die Zahl ausspähen kann.
Wenn es doch zum Diebstahl kommt - Was ist zu tun?
- Machen Sie andere Personen auf den Dieb aufmerksam.
- Fordern Sie andere Personen direkt zur Mithilfe auf.
- Kümmern Sie sich um das Opfer.
- Prägen Sie sich Tätermerkmale ein. Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
- Lassen Sie sämtliche Karten sofort sperren.
Wo erhalten Sie Hilfe?
Sofern sich Ihr Karteninstitut nicht dem Sperr-Notruf angeschlossen hat, wenden Sie sich für die Sperre Ihrer Karte direkt an das ausgebende Institut. Bitte informieren Sie sich vorher über gegebenenfalls anfallende Telefongebühren.
Was unterscheidet einen Taschendiebstahl von einem Handtaschenraub?
Bei einem Taschendiebstahl eignet sich der Dieb die Tasche oder den Tascheninhalt rechtswidrig an. Dies stellt strafrechtlich einen Diebstahl dar (Vergehen). Beim Handtaschenraub ist die Wegnahme mit einer Gewaltanwendung verbunden (Verbrechen). Den wesentlichen Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen erläutert § 12 des Strafgesetzbuches (StGB). Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar (§ 23 Abs. 1 StGB), der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.
Handtaschenraub - Was sagt die Statistik?
Aus der polizeilichen Kriminalstatistik ergibt sich, dass die Anzahl der bei der sächsischen Polizei registrierten Handtaschen-Raubüberfälle im Längsschnitt rückläufig ist. Den 343 im Jahr 2004 registrierten Delikten in Sachsen stehen 144 im Jahr 2016 gegenüber. Allerdings sind Seniorinnen als Opfer überrepräsentiert. Etwa bei der Hälfte dieser Raubüberfälle waren Seniorinnen betroffen. Sachsenweit betraf dies im Jahr 2016 69 Frauen ab 60 Jahre. Über die Anzahl der begangenen, aber nicht bei der Polizei angezeigten Fälle (Dunkelfeld) liegen in Sachsen keine Informationen vor.
Die Präventionshinweise basieren auf Informationen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).