Rußbrand vorbeugen – sicher heizen mit Kamin und Ofen
Viele Haushalte planen vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf dem Wärme- und Brennstoffmarkt, verstärkt mit Holz oder Kohle zu heizen. Damit das Heizen mit den festen Brennstoffen nicht zur Gefahr wird, sind regelmäßig Kehr-, Mess- oder Überprüfungsarbeiten notwendig. Deren Häufigkeit hängt maßgeblich von der Nutzungshäufigkeit der Feuerstätten ab.
Erhebliche Änderungen in der Nutzungshäufigkeit müssen daher unbedingt dem oder der zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in mitgeteilt werden.
Regelmäßige Kehrung ist entscheidend
Durch die Nutzung einer Feuerstätte für feste Brennstoffe sammeln sich im Schornstein Ruß und andere brennbare Rückstände an. Mit zunehmenden Anhaftungen steigt die Gefahr eines sogenannten Rußbrandes im Schornstein (auch: Schornsteinbrand). Bei der Kehrung entfernen Schornsteinfeger/-innen diese Anhaftungen. So wird die Betriebs- und Brandsicherheit Ihrer Feuerungsanlage sichergestellt. Je häufiger geheizt wird, umso mehr Rückstände sind im Schornstein zu erwarten.
Was bei einem Rußbrand passieren kann
Bei einem Rußbrand entstehen im Schornstein Temperaturen von 1.000 Grad Celsius und mehr, auch die Außenflächen des Schornsteins im Gebäude erwärmen sich stark, der Ruß dehnt sich schnell aus. Durch die Hitze und den Druck im Inneren können Schäden am Schornstein entstehen, die eine Stilllegung der Feuerungsanlage bis zur Instandsetzung des Schornsteins notwendig machen. Im schlimmsten Fall greift der Brand auf das Gebäude über.
Typische Anzeichen für einen Rußbrand sind aus dem Schornstein schlagende Flammen oder starker Funkenflug. Im Fall eines Rußbrandes niemals mit Wasser löschen! Bitte kontaktieren Sie sofort die Feuerwehr und Ihren Schornsteinfeger.
So beugen Sie vor
Als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie anhand Ihres aktuellen Feuerstättenbescheides prüfen, ob die tatsächliche Nutzungshäufigkeit mit der im Bescheid angegebenen (Tabelle unter Begründung I.) übereinstimmt. Sollte die Feuerstätte häufiger als im Feuerstättenbescheid vermerkt genutzt werden, sollten Sie umgehend Ihre/-n bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in kontaktieren (schriftlich oder elektronisch). Dieser prüft, ob eine Erhöhung der Kehrhäufigkeit notwendig ist. Dies ist in Anlage 1 zur Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt.
Wenn Sie zur Miete wohnen, teilen Sie eine Änderung Ihres Heizverhaltens bitte Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter beziehungsweise Ihrer Hausverwaltung mit.
Befeuern entsprechend der Bedienungsanleitung
Betreiben Sie Ihre Feuerstätte gemäß den Angaben der Bedienungsanleitung. Nutzen Sie nur für Ihre Feuerstätte geeignete, trockene Brennstoffe und achten Sie auf eine ausreichende Verbrennungsluftversorgung.