Winterdienst im Stadtgebiet Leipzig
Kommunaler Winterdienst
Der kommunale Winterdienst ist weitestgehend auf die Stadtreinigung Leipzig übertragen, die diesen eigenverantwortlich nach den gesetzlichen Vorgaben wahrnimmt.
Entsprechend den Vorgaben der Stadt Leipzig betreut der kommunale Winterdienst lediglich Fahrbahnen auf 582 Kilometern des insgesamt 1.709 Kilometer langen innerstädtischen Straßennetzes. Seine Aufgabe ist es, die Befahrbarkeit der verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßen zu ermöglichen. Neben den zu betreuenden Fahrbahnen kommt der Winterdienst auch an verschiedenen Schwerpunktbereichen im Stadtgebiet, so beispielsweise an 371 Straßenkreuzungen und Fußgängerüberwegen, 140 Querungshilfen sowie 108 Brücken zum Einsatz. Darüber hinaus stellt der Winterdienst an 46 besonders verwehungsgefährdeten Stellen insgesamt rund 21 Kilometer Schneefangzäune auf.
Wo ist der kommunale Winterdienst im Einsatz?
Welche Straßen genau durch den Winterdienst betreut werden, können Sie sich auf einer Karte unter www.stadtreinigung-leipzig.de/winterdienst anzeigen lassen.
Alle Details zum Winterdienst sind in der Winterdienstsatzung nachzulesen, die auch in den Bürgerbüros sowie unter www.stadtreinigung-leipzig.de zu finden ist.
Winterdienstpflichten für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
Gemäß der Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig sind Anliegerinnen und Anlieger für das Räumen und Streuen der Gehwege sowie der gemeinsamen Geh-Rad-Wege zuständig. Auf dieser Seite bieten wir eine Übersicht über die wichtigsten Fakten.
Wer ist zum Winterdienst verpflichtet?
- die Anliegerinnen und Anlieger, das heißt Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
- beauftragte Dritte wie zum Beispiel Hausmeisterdienste
Wo muss beräumt werden?
- Gehwege, an denen das Grundstück angrenzt
- gemeinsame Gehwege und Radwege
- Zugänge zu Kreuzungen
- Zugänge zu Fahrgastunterständen und Haltestellenbereiche, damit Fußgängerinnen und Fußgänger gefahrlos in Busse und Bahnen gelangen
- Hydranten und Absperrschieber und auch Zugänge zu diesen
- Zugänge zu Bereitstellplätzen von Abfallbehältern
Wann muss beräumt werden?
- werktags von 7 – 20 Uhr
- an Sonntagen und Feiertagen von 8 – 20 Uhr
Wie oft muss beräumt werden?
- nach Bedarf, falls nötig mehrmals, zum Beispiel bei anhaltendem Schneefall
Wie sollte beräumt werden?
- bei Glätte streuen, bei Schnee räumen und streuen
- der Gehweg ist auf eine Breite von mindestens 1,20 Meter zu räumen – bei schmaleren Wegen die gesamte Gehwegbreite
- bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Sand oder Granulat streuen, sodass ein gefahrloses Begehen des Gehweges möglich ist
- Salz darf – außer bei Glatteis – nicht verwendet werden, da es bei Tauwetter in die Baumscheiben fließt und die Straßenbäume nachhaltig schädigen könnte
Wohin mit dem Schnee?
- er kann in den Vorgarten oder an den Gehwegrand geschoben werden
- Rinnstein, Abläufe, Einfahrten und Ausfahrten oder Radwege dürfen nicht zugeschoben werden
- keine Ablagerung auf dem Fahrbahnrand, Ausnahme bei geringerer Gehwegbreite als 1,50 Meter, der Straßenverkehr darf aber nicht behindert werden
- alle 5 Meter muss eine Schaufelbreite Abstand in Schneewällen zum besseren Ablaufen des Tauwassers belassen werden
- keine Sichtbehinderung durch zu hohe Schneewälle
Wer kontrolliert die Einhaltung der Winterdienstpflichten?
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes der Stadt Leipzig
- bei Pflichtverletzungen sind Bußgelder möglich
Sollte es durch mangelhaften Winterdienst zu Personenschaden kommen, kann die geschädigte Person eine Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. Darüber hinaus kann die geschädigte Person auch zivilrechtliche Forderungen wie Behandlungskosten und Schadensersatz gegen den Grundstückseigentümer geltend machen.