Drogenbeirat der Stadt Leipzig
Der Drogenbeirat ist zuständig für alle fachlichen koordinativen Aufgaben und Aktivitäten auf dem Gebiet der Abhängigkeitserkrangungen. Er wurde als Arbeitskreis 1990 gegründet und mit Beschluss 1657/99 durch die Stadtverordnetenversammlung berufen. Im Jahr 1999 erfolgte mit Stadtratsbeschluss eine Neukonstituierung. Der Vorsitzende des Drogenbeirates ist der Bürgermeister für Soziales und Gesundheit. Die Suchtbeauftragte ist seine ständige Vertreterin.
Die Stadtratsfraktionen sind im Drogenbeirat vertreten.
Aufgaben und Arbeitsweise
Der Drogenbeirat erfüllt im Sinne der "Drogenpolitischen Leitlinien" eine Doppelaufgabe. Neben der ambulanten und komplementären Helferseite arbeiten im Beirat Vertreter/ -innen der Ämter, der Polizeidirektion, der Selbsthilfe und wissenschaftlicher Institutionen zusammen. Als interdisziplinäres Gremium hat er über die Koordination des Hilfesystems hinaus auch Empfehlungen zu drogenpolitischen Maßnahmen auf kommunaler Ebene zu erarbeiten und zu kontrollieren. Der Drogenbeirat sichert einen konzeptionellen Vorlauf und informiert über die aktuelle Entwicklung der Suchtproblematik.
Dazu erfolgen:
- regelmäßige Analysen der Entwicklung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene, Auswertungen von Forschungsergebnissen und Erfahrungsaustausch
- Bewertung der Entwicklung und Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen bzw. kommunalen Konzeptionen für Stadtrat und Stadtverwaltung.
Zur Sicherung einer schwerpunktorientierten Arbeit können Arbeitsgruppen gebildet werden. Bei spezifischen Fragen können weitere Experten hinzugezogen werden. Die Arbeitsgruppen erstatten dem Beirat Bericht. Als ständige Arbeitsgruppe fungiert der Arbeitskreis Suchtprävention und der Arbeitskreis wohnungslose und suchtkranke Menschen.
Der Drogenbeirat ist gemäß SächsPsychKG bei grundlegenden Veränderungen der Suchtkrankenhilfe zu hören. Die Empfehlungen des Drogenbeirates sind für die Ausreichung von Mitteln (Zuschüsse, Investitionen) an die anerkannten Versorgungsträger durch den Freistaat Sachsen bindend. Die Beiratssitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Grundlage der Beratungen ist ein Arbeitsplan. Die Geschäftsführung wird durch das Drogenreferat am Gesundheitsamt wahrgenommen. Der Drogenbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.
Arbeitskreis pregnant
Interdisziplinärer Arbeitskreis zur abgestimmten Betreuung von drogenabhängigen Schwangeren und jungen Müttern.
Arbeitskreis Suchtprävention
Dieser Arbeitskreis dient dem fachlichen Austausch und der Entwicklung und Umsetzungen suchtpräventiver Strategien und Projekte.