Ortschaftsräte in Leipzig
Ortschaftsbefragung 2023
Die Auswertung der Befragung „Leben in der Ortschaft 2023“ liegt vor. Fast 3.500 Einwohnerinnen und Einwohner aus den vierzehn Ortschaften haben sich an der Ortschaftsbefragung beteiligt. Die Ergebnisse können Sie hier einsehen:
Auswertung Ortschaftsbefragung Teil A: Gesamtergebnisse (PDF 1.31 MB)
Auswertung Ortschaftsbefragung Teil B: Auswertung nach Ortschaften (PDF 5 MB)
Auf den Unterseiten zu den einzelnen Ortschaftsräten finden Sie zudem Kurzauswertungen je Ortschaft.
Broschüre "Demokratie vor Ihrer Haustür" neu aufgelegt
Zu jedem Ortschaftsbeirat gibt es ab sofort die Broschüre "Demokratie vor Ihrer Haustür" in einer Neuauflage. Sie erklärt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Gremien und bietet einen Überblick über die Mitglieder sowie die Tagungsorte und -termine.
Auf der Seite des jeweiligen Ortschaftsbeirates steht die Broschüre zum Download bereit.
Wie der Ortschaftsrat lokale Demokratie fördert
Sie haben Anregungen, wie Ihre Ortschaft noch lebenswerter wird? Dann wenden Sie sich an Ihren Ortschaftsrat. Er ist einer Ihrer direkten Ansprechpartner, um Ideen, Probleme und Veränderungen vor der Haustür aufzugreifen. Der Ortschaftsrat berät regelmäßig über Pläne, Anträge und Vorlagen des Stadtrates und der Stadtverwaltung, die Ihre unmittelbare Nachbarschaft betreffen – vom Gehweg über die Grundschule bis zum Park. Und sie hören allen Nachbarn/-innen genau zu: Drückt irgendwo der Schuh, kann der Ortschaftsrat das Thema unter weiteren Voraussetzungen in den Stadtrat einbringen. Dort muss darüber diskutiert werden.
Die Ortschaftsratswahl findet parallel zur Wahl des Leipziger Stadtrates statt. Aus den am häufigsten gewählten Wahlvorschlägen, zum Beispiel durch Parteien, werden die Ortschaftsräte ermittelt. Es können sich sowohl parteilose als auch parteigebundene Einwohner/-innen Ihres Orts beteiligen. Die Mitglieder des Ortschaftsrats wählen den beziehungsweise die Ortsvorsteherin. Er beziehungsweise sie muss nicht aus den Reihen des Ortschaftsrates sein.
Wie der Ortschaftsrat arbeitet
Einmal im Monat, immer öffentlich
Der Ortschaftsrat tagt in der Regel einmal monatlich in einer öffentlichen Sitzung. Hier erfahren Sie frühzeitig von aktuellen Plänen und können eigene Anfragen stellen.
Debatten, die Ihre Ortschaft betreffen
In den Sitzungen werden Themen und Probleme Ihrer Ortschaft behandelt. Die Tagesordnungen sind im Amtsblatt und online einsehbar. Auch die Protokolle sind öffentlich.
Direkter Draht zu Stadtrat und Ämtern
Der Ortschaftsrat kann eigene Anträge an den Stadtrat zu lokal bedeutenden Themen stellen. Zudem erläutern in den Sitzungen Mitarbeiter/- innen der Ämter ihre Pläne.
Mit welchen Themen beschäftigt sich Ihr Ortschaftsrat
- Mit der Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der öffentlichen Einrichtungen Ihrer Ortschaft wie zum Beispiel Bibliotheken und Schwimmbäder
- Mit der zeitlichen Reihenfolge des Aus- und Umbaus von Straßen, Wegen, Plätzen sowie deren Beleuchtung im Ort sowie deren Unterhaltung und Sanierung
- Mit der Benennung von Straßen, Plätzen und Einrichtungen der Ortschaft
- Mit der Pflege von vorhandenen Städtepartnerschaften
- Mit der Förderung von Vereinen, Verbänden und anderen Vereinigungen, die in der Ortschaft tätig sind
- Mit der Dokumentation und Information von allgemeinen Ortsangelegenheiten wie zum Beispiel Bauarbeiten und Feierlichkeiten
- Mit der Überwachung der Pflege und Gestaltung des Ortsbildes sowie der öffentlichen Park- und Grünanlagen des Orts
- Mit weiteren Themen, die in Ihrem Ort für Diskussionen sorgen - diese kann der Ortschaftsrat als Antrag beim Stadtrat einbringen
- Mit der Förderung und Durchführung von Veranstaltungen, die der Heimatpflege und dem Brauchtum der Ortschaft dienen
- Mit Vorschlägen zu Ehrungen von herausragenden Personen des Orts
Welchen politischen Einfluss hat Ihr Ortschaftsrat
Der Ortschaftsrat kann zwar außer bei ortschaftsbezogenen Brauchtumsmitteln keine rechtlich bindenden Entscheidungen treffen, aber er hat ein Anhörungs-, Vorschlags- und Antragsrecht. Das heißt, bei allen Themen, die Ihre Ortschaft betreffen, müssen der Stadtrat und die Stadtverwaltung von Leipzig die Interessen und Empfehlungen des Ortschaftsrates berücksichtigen. Erst danach darf eine Entscheidung getroffen werden.
Ihr Ortschaftsrat kann zudem Anträge beim Stadtrat einreichen – die entsprechenden Ausschüsse im Stadtrat und Fachämter müssen sich daraufhin mit dem Thema beschäftigen. Eingebracht werden dürfen jedoch nur Themen, deren Bedeutung nicht über die Ortschaft hinaus gehen.
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Termine
Wie können Sie sich beteiligen?
- Kommen Sie zu den öffentlichen Sitzungen Ihres Ortschaftsrats – die Tagesordnungen bieten immer die Gelegenheit für Einwohneranfragen
- Geben Sie einen formlosen Brief mit Ihren Anregungen in einem Bürgeramt ab. Er wird von dort an den Stadtrat oder die Stadtverwaltung weitergeleitet
- Bewerben Sie sich bei der nächsten Wahl für einen Platz im Ortschaftsrat – entweder als Mitglied oder mit der Unterstützung einer gewählten Partei