Grundstücksverkehrsausschuss
Der Grundstücksverkehrsausschuss besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden sowie Stadträten und Stadträtinnen. Er berät über alle Grundstücksangelegenheiten, die von der Ratsversammlung zu entscheiden sind, und spricht eine Empfehlung zur Entscheidung aus.
Öffentliche / nicht öffentliche Sitzungen
Die Sitzungen des Grundstücksverkehrsausschusses sind öffentlich, soweit er über Gegenstände
verhandelt und beschließt, über die er endgültig entscheidet. Wenn die Verhandlungen der Vorbereitung von Entscheidungen der Ratsversammlung dienen, sind die Sitzungen nicht öffentlich.
Aufgabe
Der Grundstücksverkehrsausschuss entscheidet zum Beispiel über:
- Grundstücksangelegenheiten (Erwerb, Veräußerung und dingliche Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten) mit einem Wert im Einzelfall von mehr als 250.000 Euro bis 2,5 Millionen Euro
- den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen über 50.000 Euro jährlich und bei Miet- und Pachtverträgen auf bestimmte Zeit ab 10 Jahren über 25.000 Euro jährlich bis unter 125.000 Euro jährlich