Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus Stadträtinnen und Stadträten sowie dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
Öffentliche / nicht öffentliche Sitzungen
Die Sitzungen sind öffentlich, wenn der Ausschuss über Angelegenheiten verhandelt und beschließt, über die er endgültig entscheidet. Dienen die Verhandlungen lediglich der Vorbereitung von Entscheidungen der Ratsversammlung, ist die Sitzung nicht öffentlich.
Aufgaben
Entscheidungsbefugnis
Der Verwaltungsausschuss entscheidet zum Beispiel über:
- die Ausführung von Bauvorhaben einschließlich deren Planung (Hochbau, Tiefbau, Freianlagen-, Wasser- und Ingenieurbau) bei Gesamtkosten über 1 Million Euro und bis zu 2,5 Millionen Euro
- den Abschluss von Verträgen über Leistungen außerhalb von Bauleistungen (VOB), Liefer- und Dienstleistungen (VOL) sowie freiberuflichen Leistungen (VOF) bei einem Wert
- von über 150.000 Euro bei einmaligen Leistungen
- von über 50.000 Euro jährlich bei wiederkehrenden Leistungen
- die Führung von Rechtsstreitigkeiten und Abschluss von Vergleichen bei einem Wert beziehungsweise Streitwert von über 50.000 Euro bis zu 1 Million Euro
- die Vergabe von Städtebaufördermitteln einschließlich der städtischen Anteile von über 450.000 Euro bis 2,5 Millionen Euro
- die Genehmigung von Dienstreisen der Stadträtinnen und Stadträte
- Wahlordnungen
- über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen
Beratung
Zuständig ist der Verwaltungsausschuss auch für:
- die Vorberatung der Angelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen und Zweckverbände der Stadt, die ihr allein gehören oder an denen sie beteiligt ist, und für deren Entscheidung die Ratsversammlung zuständig ist
- die Beratung aller wichtigen Angelegenheiten der wirtschaftlichen Unternehmen und Zweckverbände der Stadt, die ihr allein gehören oder an denen sie beteiligt ist, insbesondere ihre Wirtschafts- bzw. Haushaltsführung, ihre Jahresabschlüsse sowie ihre Unternehmens- beziehungsweise Verbandsplanungen. Der Verwaltungsausschuss kann den Gesellschaftervertreter/-innen sowie Verbandsräten Empfehlungen aussprechen, in Ausnahmefällen auch Weisungen erteilen.
- die Vorberatung in Personalangelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Ratsversammlung fallen