Bürgereinwände Haushaltsplanentwurf: Bürgerinnen und Bürger haben das Wort
Wann sind Sie nun eigentlich dran? Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/24 wird in der Ratsversammlung am 14.09.2022 eingebracht. Ihre Zeit ist nun vom 19.09.2022 bis zum 12.10.2022 gekommen! Gemäß § 76 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen können Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen gegen den Entwurf erheben.
Sie können Ihren Bürgereinwand ab dem 19.09.2022 stellen.
Doch wozu das Ganze überhaupt? Mit Ihrem Bürgereinwand oder doch besser Bürgerantrag können Sie unseren Haushalt aktiv mitgestalten. Viele Leipzigerinnen und Leipziger haben in den vergangenen Jahren schon aktiv von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Ob bei den Themen KiTa und Schule, Verkehr und Mobilität oder Sport und Kultur: Ihre Ideen zählen. Es ist unser Haushalt, weil es unsere Stadt ist. Mischen Sie sich ein, gestalten Sie aktiv mit.
Mitgestalten lohnt sich.
Fragen
Haben Sie noch Fragen? Schauen Sie einfach in unserem Fragen-Antworten-Bereich vorbei oder schreiben Sie uns eine E-Mail an buergereinwaende-leipzig@leipzig.de.
Auslegung Entwurf Doppelhaushalt 2023/ 2024
Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2023/24 inklusive der Haushaltssatzungen der Stadt Leipzig liegt vom 19.09.2022 bis zum 30.09.2022 in der Stadtkämmerei im Neuen Rathaus, Zimmer 317 aus.
Wochentag | Öffnungszeiten |
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 09:00 - 15:30 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:30 Uhr |
Bürgereinwände
Fragen und Antworten zu Bürgereinwänden zum Haushaltsplan
Der Gesetzgeber hat den Begriff des Bürgereinwandes in der Kommentierung zur Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wie folgt definiert:
"Eine Einwendung ist ein sachliches, substantiiertes Argument gegen eine Sache. Mithin ist nicht über den Einwand des Einwandsberechtigten, sondern über den Einwand gegen die Sache (bestimmter Bereich des Haushaltsplanentwurfes) zu entscheiden. Einwendungen haben den Charakter von Anregungen.
Der Stadtrat hat die fristgemäß erhobenen Einwendungen in seinen Abwägungsprozess mit einzubeziehen und darüber in öffentlicher Sitzung zu beschließen; er kann sie berücksichtigen (das heißt annehmen oder bereits von der Verwaltung berücksichtigt) oder zurückweisen (das heißt ablehnen). Er darf sie nicht lediglich zur Kenntnis nehmen.
Der Beschluss hierüber ist spätestens mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung zu fassen. Eine förmliche Unterrichtung des Einwendenden über die Entscheidung des Stadtrates ist nicht vorgeschrieben. Im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung sollte die Entscheidung dem Einwendenden mitgeteilt werden. Der Stadtratsbeschluss über die Berücksichtigung der Einwendungen und seine eventuelle Bekanntgabe an den Einwendenden eröffnet diesem kein förmliches Rechtsbehelfsverfahren."
Der Gesetzgeber hat zwar den Umgang mit den Bürgereinwänden durch den Stadtrat klar geregelt, aber keine genauen Vorgaben gemacht, wie die Öffentlichkeit über die Inhalte und Beschlüsse dazu informiert werden soll. Der Stadt Leipzig ist es ein großes Anliegen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit dem Haushaltsplanentwurf ihrer Stadt beschäftigen und Vorschläge äußern. Damit Sie einen schnellen Überblick über die verschiedenen Themen erhalten können, haben wir Ihnen eine Übersicht über den aktuellen Stand aller Bürgereinwände zusammengestellt. Einsehbar ist hier die Meinung der Stadtverwaltung ("Verwaltungsmeinung") und die finale Entscheidung des Stadtrates über den jeweiligen Einwand.
Mit diesem Überblick und der Möglichkeit, einen Einwand über leipzig.de online zu stellen, geht die Stadt Leipzig deutlich über die gesetzlichen Anforderung hinaus und möchte Ihnen die Möglichkeit geben, sich aktiv am Prozess der Haushaltsplanung zu beteiligen.
Einwohner und Abgabepflichtige der Stadt Leipzig können einen Einwand zum Haushaltsplanentwurf stellen.
Unter dem Begriff Einwohner werden alle zusammengefasst, die ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt Leipzig haben (§ 10 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)). Somit gehören unter anderem Kinder, unter gewissen Voraussetzungen Zweitwohnsitzinhaber und ausländische Flüchtlinge zur Gruppe der Einwohner und sind berechtigt, einen Einwand zum Haushaltsplanentwurf zu stellen. Einwohner im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung (§ 10 Absatz 1 SächsGemO) können nur natürliche Personen sein, nicht dagegen juristische Personen (welche einen Geschäfts- oder Verwaltungssitz haben).
Abgabepflichtige im Sinne der Sächsischen Gemeindeordnung sind diejenigen, die auf Grund ihres Wohnsitzes, dem Besitz von Grund und Boden oder eines Gewerbes von der Stadt Leipzig zur Steuerzahlung einschließlich des Anteils an der Einkommenssteuer sowie zu Beiträgen oder öffentlich rechtlichen Abgaben anderer Art herangezogen werden. Dies sind vor allem die Eigentümer von Grundstücken und die Unternehmer. Weiterhin zählen dazu die Abgabenpflichtigen, die wiederkehrend Gebühren an die Stadt Leipzig entrichten.
Ab Beginn der öffentlichen Auslegung haben Einwohner und Abgabepflichtige für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, erneut Einwendungen zum Haushaltsplanentwurf zu erheben.
Der Haushaltsplanentwurf liegt ab dem 19.09.2022 bis zum 30.09.2022 öffentlich aus, da die Stadt Leipzig die Auslegungsfrist im Zuge der Bürgerfreundlichkeit auf einen Zeitraum von 10 Arbeitstagen ausgeweitet hat.
Einwendungen können bis zum 12.10.2022 gestellt werden.
In der Übersicht der bereits vorhandenen Bürgereinwände können Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen. Sollten Sie sich mit einem Thema inhaltlich identifizieren, besteht die Möglichkeit, den entsprechenden Einwand zu unterstützen.
Wenn Sie einen neuen Einwand stellen möchten, folgen Sie einfach den Angaben auf dem Online-Formular.
Grundlegend sollte beachtet werden:
Die Einwendungen müssen konkret und realistisch formuliert sein. Ein eingegangener Bürgereinwand als reine Meinungsäußerung stellt keine Einwendung gegen einen bestimmten Bereich im Haushaltsplanentwurf dar. Bei Bedarf kann eine konkrete finanzielle Untersetzung (Höhe des Mehrbedarfes bzw. der Einsparung) pro Haushaltsjahr in der Beschreibung/Begründung angegeben werden.
Die Einwendungen sowie dessen notwendige Daten werden entsprechend der Datenschutzrichtlinien behandelt. Beim Bürgereinwand werden keine personenbezogenen Daten, außer lediglich der Name des Einwendenden, veröffentlicht.
Sie können auch einen Bürgereinwand direkt im Büro für Ratsangelegenheiten, Neues Rathaus Zimmer 272 schriftlich beziehungsweise mündlich zu Protokoll geben oder per Post einreichen.
Beachten Sie, wenn Sie einen Bürgereinwand stellen, dass der Stadt Leipzig nur ein bestimmter finanzieller Rahmen zur Verfügung steht. Zusätzliche Ausgaben können nicht automatisch durch zusätzliche Einnahmen kompensiert werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Ausgabenerhöhung für eine bestimmte Maßnahme zur Ausgabenreduzierung bei einer anderen führen sollte.
Nein, bitte stellen Sie für jedes Thema einen eigenen Bürgereinwand. Ansonsten müssen Ihre Einwände nachträglich überarbeitet werden.
Die Verwaltung fasst, sofern es sich um gleichgeartete Bürgereinwände handelt, diese gegebenenfalls nach Themen (Kategorien, zum Beispiel: Schule, Kitas oder Straßenbau) zusammen und gibt zu allen Einwendungen eine entsprechende Empfehlung ab ("Verwaltungsmeinung").
Nach Bestätigung der Verwaltungsmeinungen in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters wird diese dem Stadtrat übergeben. Die Fraktionen und Stadträte setzen sich mit den Bürgereinwänden und der Verwaltungsmeinung inhaltlich und fachlich auseinander. In öffentlicher Sitzung am 08.02.2023 entscheidet der Stadtrat, wie im Haushaltsplan 2023/2024 die Bürgerwände berücksichtigt werden.
Spätestens einen Monat nach der Beschlussfassung im Stadtrat am 08.02.2023 wird das Ergebnis der Abstimmung auf leipzig.de veröffentlicht.
Sie finden den Haushalt auf der Seite haushalt.leipzig.de übersichtlich dargestellt.