Interessenvertretungen für die Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten der Stadt Leipzig
Die Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (GJAV) und die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV) sind die Interessenvertretungen für die Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten der Stadt Leipzig. Dabei ist die JAV für alle Auszubildenden und jugendliche Beschäftigte der Stadtverwaltung zuständig und die GJAV für alle Auszubildenden und jugendliche Beschäftigte, welche keine eigene JAV bilden.
Aufgaben
Wir haben als eure Interessenvertretung verschiedene Aufgaben wahrzunehmen.
- Maßnahmen, die den Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten (im Sinne des § 58 SächsPersVG) dienen beim Gesamt-/Personalrat zu beantragen,
- darüber zu wachen, dass die zugunsten der Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,
- Anregungen und Beschwerden von Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, beim Gesamt-/Personalrat auf eine Erledigung hinzuwirken,
- die Auszubildenden und jugendlichen Beschäftigten über den Stand und das Ergebnis von Verhandlungen zu informieren.
Rechtsgrundlage dafür ist § 64 Abs. 2 i. V. m. § 64 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 62 Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG).
Zusammenarbeit mit Gesamt-/Personalrat
Des Weiteren arbeiten wir eng mit dem Gesamt-/Personalrat zusammen und nehmen dort an den Plenums- sowie den Vorstandssitzungen teil. Ebenso beteiligen wir uns an den verschiedenen Arbeitsgruppen des Gesamt-/Personalrates und wirken somit bei der Veröffentlichung von Informationsmaterial sowie der Erarbeitung von Dienstvereinbarungen mit.
Gesamt-/Dienststellenleitergesprächen
Zudem nehmen wir regelmäßig an den Gesamt-/Dienststellenleitergesprächen teil. Das sind Besprechungen zwischen Gesamt-/Personalrat, dem Ersten Bürgermeister und dem Amtsleiter des Personalamtes. Die Gespräche finden in der Regel viermal jährlich statt und einmal im Jahr nimmt auch der oberste Dienstherr, der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, daran teil.
In regelmäßigen Versammlungen informieren wir über aktuelle Entwicklungen.