Änderungen von Straßennamen im Gebiet der Stadt Leipzig mit Wirksamkeit zum 01.04.2001
Am 19.01.2000 beschloss die Leipziger Ratsversammlung, dass in der Stadt Leipzig mehrfach vorkommende Straßennamen nicht zugelassen werden (Beschluss-Nr. III-176/00). Das hatte zur Folge, dass von 555 Straßen mit 194 verschiedenen, mehrfach auftretenden Namen (jeweils 2- bis 10-fach) 361 umbenannt werden müssen.
Am 6.12.2000 beschloss die Leipziger Ratsversammlung die Umbenennung der in der Liste aufgeführten Straßen (Beschluss-Nummer III-496/00). Zuzüglich wurde die Änderung von weiteren 14 Straßennamen beschlossen (Beschluss-Nummer III-493/00 und III-497/00).
Weiterhin wurden im Zuge der Straßenumbenennungen in einigen Straßen Änderungen der Hausnummern erforderlich.
Die Deutsche Post AG änderte zeitgleich mit den Straßenumbenennungen die Zustell-Postleitzahlen in den seit 1999 nach Leipzig eingegliederten Gemeinden und jetzigen Ortsteilen der Stadt Leipzig. Gleichzeitig wurde in den betroffenen Gebieten als neuer postalischer Bestimmungsort Leipzig wirksam.
Alle Änderungen wurden zum 1.4.2001 wirksam und ein dreiviertel Jahr später zum 1.1.2002 verbindlich.
Änderungen von Unterlagen, die bei der Stadtverwaltung erfolgten (z. B. Kfz-Unterlagen) waren in der genannten Frist gebührenfrei. Die Stadt Leipzig hatte gemeinsam mit der Deutschen Post AG im Februar/März 2001 alle von Änderungen betroffenen Haushalte informieren. Bei Hausnummernänderungen ergingen zusätzlich Bescheide, in der Regel an den Eigentümer.
Zuzüglich wurden am 1.4.2001 Umbenennungen wirksam, die von den Gemeinderäten Miltitz und Wiederitzsch vor deren Eingliederung nach Leipzig beschlossen worden sind. Gleichzeitig wurden weitere Umbenennungen aus den Leipziger Ratsbeschlüssen 1458/98, 177/2000 und 374/2000 wirksam. Diese Umbenennungen sind in der Liste mit enthalten.