Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen räumt den Bürgern der Gemeinde das Recht ein, mittels Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid zu beantragen. Das Bürgerbegehren muss gemäß der Hauptsatzung der Stadt Leipzig mindestens von 5 vom Hundert der Bürger der Stadt unterzeichnet sein und eine mit Ja oder Nein zu entscheidende Fragestellung enthalten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Stadtrat.
Ein Bürgerentscheid kann grundsätzlich über alle Fragen durchgeführt werden, für die der Stadtrat zuständig ist. Der Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Stadtrates gleich.
Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Wird diese erforderliche Mehrheit nicht erreicht, entscheidet der Stadtrat.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind:
- die Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO),
- die Hauptsatzung der Stadt Leipzig,
- das Kommunalwahlgesetz (KomWG),
- die Kommunalwahlordnung (KomWO) und
- die Verordnung des Staatsministeriums des Innern zur Durchführung von Bürgerentscheiden.
Bekanntmachung
Bekanntmachung gemäß § 25 Abs. 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Entscheidung des Stadtrates der Stadt Leipzig über die Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 04/2014 vom 15.02.2014.
Der Beschluss RBV-1946/14 des Stadtrates kann auch im elektronische Ratsinformationssystem (eRIS) abgerufen werden.
Bürgerentscheid am 27. Januar 2008
Am 27.01.2008 fand in Leipzig ein Bürgerentscheid statt. Gegenstand des Bürgerentscheids war folgende Fragestellung, über die mit Ja oder mit Nein abzustimmen war:
"Sind Sie dafür, dass die kommunalen Unternehmen und Betriebe der Stadt Leipzig, die der Daseinsvorsorge dienen, weiterhin zu 100 % in kommunalem Eigentum verbleiben?
Zu diesen Unternehmen und Betrieben zählen namentlich die LVV (Leipziger Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH), Stadtwerke Leipzig GmbH,
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Klinikum Sankt Georg gGmbH,
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig."
Abstimmungsergebnis
Gesamtergebnis absolut | Gesamtergebnis in % | im Wahllokal absolut | im Wahllokal in % | absolut per Briefwahl | per Briefwahl in % | |
---|---|---|---|---|---|---|
Stimmberechtigte | 416.126 | x | x | x | x | x |
Abstimmende | 170621 | 41,0 | 147.761 | x | 22.860 | x |
Ungültige Stimmen | 357 | 0,2 | 311 | 0,2 | 46 | 0,2 |
Gültige Stimmen gesamt | 170.264 | 99,8 | 147.450 | 99,8 | 22.814 | 99,8 |
Gültige Stimmen Ja | 148.761 | 87,4 | 128.734 | 87,3 | 20.027 | 87,8 |
Gültige Stimmen Nein | 21.503 | 12,6 | 18.716 | 12,7 | 2.787 | 12,2 |
Kommentierter Ergebnisbericht (PDF 1,9 MB)