Amtliche Bekanntmachungen zur Oberbürgermeisterwahl 2020
Auf Beschluss des Gemeindewahlausschusses der Stadt Leipzig vom 7. Februar 2020 wurden folgende Wahlvorschläge für den 2. Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl am 1. März 2020 in der vom Kommunalwahlrecht vorgegebenen Reihenfolge zugelassen:
- 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - Jung, Burkhard - Oberbürgermeister - geboren 1958
- 2 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) - Gemkow, Sebastian - Jurist - geboren 1978
- 3 Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) - Gabelmann, Ute Elisabeth - Kommunikationstrainerin - geboren 1981
Die formelle Bekanntmachung erfolgt im Leipziger Amtsblatt am 15.02.2020.
Amt für Statistik und Wahlen
- Am 02.02.2020 findet in der Stadt Leipzig die Oberbürgermeisterwahl statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18:00 Uhr. Termin eines zweiten Wahlgangs gemäß § 44 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz ist der 01.03.2020.
- Die Stadt Leipzig ist in 349 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 12.01.2020 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 02.02.2020 und ggf. am 01.03.2020 ab 14:30 Uhr in der Gerda-Taro-Schule, Telemannstraße 9, zusammen.
- Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters und den möglichen zweiten Wahlgang sind von weißer Farbe. Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.
- Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 20 Absatz 2 Kommunalwahlordnung bekannt gemachte Postleitzahl sowie den Wohnort der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 19 Absatz 7 Kommunalwahlordnung festgestellten Reihenfolge.
- Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
- Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung wird am 02.02.2020 wegen des etwaigen zweiten Wahlgangs nicht abgegeben. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist verboten.
- Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Stadt Leipzig oder durch Briefwahl wählen.
- Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein mit der unterschriebenen Versicherung an Eides statt so rechtzeitig der Vorsitzenden des Gemeindewahl-ausschusses der Stadt Leipzig übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der Briefwahlstelle, Neues Rathaus, Haupteingang, Martin-Luther-Ring 4, abgegeben oder in den Briefkasten in der Lotterstraße 1 eingeworfen werden.
- Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Beeinträchtigungen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 Strafgesetzbuch).
- Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Die formelle Bekanntmachung erfolgt im Leipziger Amtsblatt am 18.01.2020.
Amt für Statistik und Wahlen
- Das Wählerverzeichnis zur Oberbürgermeisterwahl in Leipzig am 02.02.2020 sowie zum etwaigen 2. Wahlgang am 01.03.2020 steht in der Zeit vom 13. bis 17.01.2020 montags bis donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr in der Briefwahlstelle, Neues Rathaus, Haupteingang, Martin-Luther-Ring 4, über Bildschirm zur Einsichtnahme zur Verfügung. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist.
- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift die Berichtigung beantragen.
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 12.01.2020 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Sonst läuft er Gefahr, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
- Wahlberechtigte können einen Wahlschein beantragen. Der Antrag gilt dabei auch für den etwaigen 2. Wahlgang. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Briefwahl oder am Wahltag durch Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahlraum der Stadt Leipzig teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
- ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn er verhindert ist, in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
- ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn
- er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen,
- sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist,
- sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist.
- Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich (an Stadt Leipzig, Wahlamt, 04076 Leipzig), durch Telefax (0341 123-2862) oder Telegramm, per E-Mail (briefwahl@leipzig.de) oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (per Internet-Antragsformular: www.leipzig.de/wahlen) oder mündlich (in der Briefwahlstelle) beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. Die Briefwahlstelle im Neuen Rathaus, Haupteingang, Martin-Luther-Ring 4 hat vom 06.01.2020 bis 31.01.2020 montags bis donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr, am 31.01.2020 bis 16:00 geöffnet. Im Falle eines 2. Wahlgangs öffnet die Briefwahlstelle vom 12.02.2020 bis 28.02.2020 zu den gleichen Zeiten. In dem Antrag sind Name, Vorname und Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum und nach Möglichkeit die Wählerverzeichnis-Nummer von der Wahlbenachrichtigung anzugeben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie dem Wahlamt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Die Gemeinde kann ein Verzeichnis der Bevollmächtigten und der an sie ausgehändigten Wahlscheine führen. Sie ist befugt, hierzu die folgenden personenbezogenen Daten zu verarbeiten: 1. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der bevollmächtigten Person; 2. Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des jeweils vertretenen Wahlberechtigten. Wahlscheine können bis zum zweiten Tag vor der Wahl (31.01.2020 beziehungsweise 28.02.2020), 16.00 Uhr, beantragt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können, soweit einer der oben beschriebenen Fälle vorliegt, Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. Das gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
- Zusammen mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen Stimmzettel, einen kleineren Wahlumschlag (in den der ausgefüllte Stimmzettel kommt), einen größeren Wahlbriefumschlag mit der Anschrift der Wahlausschussvorsitzenden (in den der verschlossene Wahlumschlag und der ausgefüllte Wahlschein kommen) und ein Merkblatt für die Briefwahl. Der Wähler hat dafür zu sorgen, dass der Wahlbrief (mit Stimmzettel und Wahlschein) rechtzeitig vor Ablauf der Wahlzeit bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingeht. Der Wahlbrief wird in Deutschland durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.
Die formelle Bekanntmachung erfolgt im Leipziger Amtsblatt am 21.12.2019.
Amt für Statistik und Wahlen
Auf Beschluss des Gemeindewahlausschusses der Stadt Leipzig vom 3. Dezember 2019 wurden folgende Wahlvorschläge für die Oberbürgermeisterwahl am 2. Februar 2020 in der vom Kommunalwahlrecht vorgegebenen Reihenfolge zugelassen:
- 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) - Jung, Burkhard - Oberbürgermeister - geboren 1958
- 2 DIE LINKE - Riekewald, Franziska - wissenschaftliche Mitarbeiterin, Stadträtin - geboren 1980
- 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) - Krefft, Katharina - Ärztin, Stadträtin - geboren 1978
- 4 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) - Gemkow, Sebastian - Jurist - geboren 1978
- 5 Alternative für Deutschland (AfD) - Neumann, Christoph - Diplomingenieurpädagoge, Bundestagsmitglied - geboren 1964
- 6 Freie Demokratische Partei (FDP) - Viefeld, Marcus - freiberuflicher Webentwickler - geboren 1975
- 7 Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) - Subat, Katharina - Mutter - geboren 1988
- 8 Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) - Gabelmann, Ute Elisabeth - Kommunikationstrainerin - geboren 1981
Die formelle Bekanntmachung erfolgt im Leipziger Amtsblatt am 21.12.2019.
Amt für Statistik und Wahlen
Am 2. Februar 2020 findet die Oberbürgermeisterwahl in der Stadt Leipzig statt, der etwaige 2. Wahlgang am 1. März 2020.
Eine Neuwahl gemäß § 44a Absatz 1 Kommunalwahlgesetz findet statt, wenn keiner der Bewerber am 2. Februar 2020 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Bei der Neuwahl ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl erhält.
Die Stelle des Oberbürgermeisters der Stadt Leipzig wird hauptamtlich besetzt.
Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber werden hiermit aufgefordert, ihren Wahlvorschlag einzureichen. Jede Partei, jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Ein Bewerber darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.
Die Wahlvorschläge können ab 28. Oktober 2019 und müssen spätestens bis 28. Novemer 2019, 18:00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden.
Die Ausgabe von Formularen und die Entgegennahme der Wahlvorschläge erfolgen zu den Sprechzeiten im
Amt für Statistik und Wahlen
Stadthaus, Raum 246
Burgplatz 1
oder nach telefonischer Vereinbarung (Telefon: 0341 123 2810).
Die Sprechzeiten sind außer an Feiertagen:
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Informationen sowie die Formulare zur Oberbürgermeisterwahl sind auch unter http://www.leipzig.de/wahlen abrufbar.
Festlegungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge sowie die den Wahlvorschlägen beizufügenden Unterlagen sind in § 16 der Kommunalwahlordnung getroffen. Jeder Bewerber hat als Bestandteil des Wahlvorschlags eine schriftliche Erklärung gemäß § 41 Absatz 3 des Gesetzes über die Kommunalwahlen (KomWG) im Freistaat Sachsen abzugeben.
Nach § 6 b KomWG bedarf jeder Wahlvorschlag 240 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags Wahlberechtigten, die keine Bewerber eines Wahlvorschlags sind. Der Wahlvorschlag mit dem amtierenden Amtsinhaber als Bewerber sowie die Wahlvorschläge von Parteien, die aufgrund eigener Wahlvorschläge im Sächsischen Landtag oder im Leipziger Stadtrat vertreten sind, bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Stadtrat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Unterstützungsunterschriften können ab dem ersten Arbeitstag nach Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags bis zum 28. November 2019 im Stadtbüro, Markgrafenstraße 3, geleistet werden.
Die Unterstützungsunterschrift muss von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Wahlberechtigten eigenhändig geleistet werden; er hat sich auf Verlangen über seine Person auszuweisen. Wahlberechtigte können ihre Unterschrift außer an Feiertagenzu folgenden Zeiten leisten:
Montag und Mittwoch: 13:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 10:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Wahlberechtigte, die infolge von Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses (Anschrift: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, 04092 Leipzig) spätestens am 21. November 2019 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. Offensichtlich unbegründete Anträge können zurückgewiesen werden.
Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig.
Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang gelten auch für den etwaigen 2. Wahlgang, sofern sie nicht in der Zeit vom 03.02. bis 07.02.2020, 18 Uhr, zurückgezogen oder geändert werden.
Bitte beachten Sie hierfür den geänderten Einreichungsort (Thomasiusstraße 1, Zimmer 218).
Amt für Statistik und Wahlen
Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen
Indem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung) und - soweit sie Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind - eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei beziehungsweise Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).
Amt für Statistik und Wahlen