Schöffen, Jugendschöffen und Ehrenamtlichen Richter 2024 bis 2028
Für die Amtszeit 2024 bis 2028 sind in der Stadt Leipzig für das Schöffenamt, das Jugendschöffenamt sowie die ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht ausreichend Bewerbungen eingegangen. Vielen Dank für das große Interesse und Engagement.
Weitere Bewerbungen für diese Funktionen können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Im 1. Quartal 2028 besteht eine neue Bewerbungsmöglichkeit für die Geschäftsjahre 2029 bis 2033.
Wer sich innerhalb der Fristen beworben hatte, nimmt am weiteren Verfahren teil. Die finalen Entscheidungen durch die jeweils zuständigen Wahlausschüsse bei den Gerichten erfolgt bis Ende 2023. Bitte gedulden Sie sich. Vielen Dank!
Welche Aufgaben hat ein Schöffe/ ehrenamtlicher Richter?
Schöffen beziehungsweise Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Erwachsene beziehungsweise gegen Jugendliche mitwirken. Die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht sind mit Streitfällen des öffentlichen Lebens befasst. Schöffen und ehrenamtliche Richter sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung in die Rechtsprechung einbringen.
Sie sollen grundsätzlich zu nicht mehr als 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung notwendiger Auslagen erhalten sie eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
Wer kann Schöffe/ ehrenamtlicher Richter werden?
Schöffe kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige werden. Erforderlich ist wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes eine entsprechende körperliche Eignung.
Das Gerichtsverfassungsgesetz beziehungsweise die Verwaltungsgerichtsordnung sehen nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbeschränkungen oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen, zum Beispiel Rechtsanwälte und Notare. Für Schöffen und Jugendschöffen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Höchstalter von 70 Jahren. Jugendschöffen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht sollen mindestens 25 Jahre alt sein, es gilt aber kein Höchstalter. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können nicht als ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht berufen werden.
Wie werden die Schöffen und ehrenamtlichen Richter gewählt?
Die Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtlichen Richter werden durch Wahlausschüsse bei den entsprechenden Gerichten aus den Vorschlagslisten, die durch den Stadtrat beziehungsweise den Jugendhilfeausschuss aufgestellt werden, gewählt.