Häufig gestellte Fragen für Wahlhelfer/-innen
Aufgaben und Zusammensetzung von Wahlvorständen
Wahlhelfer/-innen sind Mitglieder eines Wahlvorstandes. Wahlvorstände bestehen für jeden Allgemeinen Wahlbezirk (Wahllokal) und Briefwahlbezirk.
Jeder Wahlvorstand besteht aus:
- Wahlvorsteher/-in,
- stellvertrende/-r Wahlvorsteher/-in,
- Schriftführer/-in,
- weiteren drei bis sechs Beisitzer/-innen.
Zusätzlich werden in einigen Wahllokalen Unterstützungskräfte eingesetzt, um beeinträchtigten Personen beim Zugang zum Wahllokal behilflich zu sein.
Die Mitglieder der allgemeinen Wahlvorstände treffen sich am Wahltag morgens um 7:15 Uhr in den Wahlräumen. Sie organisieren am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und abends die Auszählung der Stimmzettel.
Wahlvorsteher/-innen leiten die Wahlhandlung und Zählung der Stimmen. Sie weisen alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes in ihre Aufgaben ein. Tagsüber geben sie zum Beispiel (sofern alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind) die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels durch den Wähler frei. Am Ende des Wahltages übergeben sie die wichtigen Wahlunterlagen vor Ort im Wahllokal an die Beauftragten der Stadt. Die Funktion des Wahlvorstehers wird oftmals von städtischen Bediensteten übernommen.
Stellvertreter/-innen vertreten die Wahlvorsteher/-innen während einer der beiden Schichten, entweder am Vor- oder Nachmittag.
Schriftführer/-innen prüfen, ob Personen im Wählerverzeichnis eingetragen und wahlberechtigt sind. Sie setzen nach vollzogener Wahlhandlung des Wählers Stimmabgabevermerke (Häkchen) im Wählerverzeichnis. Außerdem führen sie die Wahlniederschrift über die Wahlhandlung und die Ermittlung/ Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
Beisitzer/-innen geben zum Beispiel die Stimmzettel am Eingang des Wahlraumes aus, vertreten die Schriftführer/-innen in deren Pause, kontrollieren den Ablauf im Wahlraum (insbesondere bei Andrang). Beisitzer/-innen erhalten mit ihrem Berufungsschreiben Unterlagen zum Selbststudium in Form eines Merkblatts.
Die Mitglieder der Briefwahlvorstände kommen am Nachmittag in der zentralen Briefwahlauszählstelle in den Agra-Messehallen zusammen. Im Unterschied zu den allgemeinen Wahlvorständen sind Briefwahlvorstände nachmittags mit der Zulassung der Wahlbriefe befasst. Diese Aufgabe umfasst das Zählen und öffnen der äußeren Wahlbriefumschläge, das Prüfen der Wahlscheine. Die Stimmzettelumschläge bleiben bis 18 Uhr verschlossen und werden in der Wahlurne gesammelt.
Wahlvorsteher/-innen leiten die Zulassung der Wahlbriefe und nach 18 Uhr die Zählung der Stimmen. Sie weisen alle anderen Mitglieder des Wahlvorstandes in ihre Aufgaben ein. Nach Ende der Auszählung übergeben sie das Ergebnis bei den Schnellmelder/-innen und übergeben anschließend die Wahlunterlagen vor Ort an die Beauftragten der Stadt. Die Funktion des Wahlvorstehers wird oftmals von städtischen Bediensteten übernommen.
Stellvertreter/-innen vertreten die Wahlvorsteher/-innen bei Abwesenheit oder Verhinderung.
Schriftführer/-innen führen die Wahlniederschrift über die Zulassung der Wahlbriefe und die Ermittlung/ Feststellung des Wahlergebnisses im Briefwahlbezirk.
Beisitzer/-innen öffnen nachmittags die Wahlbriefe und prüfen unter Aufsicht des Wahlvorstehers/der Wahlvorsteher/-in, ob diese zugelassen werden können. Abends zählen sie die abgegebenen Stimmen aus. Beisitzer/-innen erhalten mit ihrem Berufungsschreiben Unterlagen zum Selbststudium in Form eines Merkblatts.
Als Mitglied eines allgemeinen Wahlvorstands werden Sie in einem Wahllokal im Stadtgebiet eingesetzt. Sie betreuen die Stimmabgabe während der Wahlzeiten, wobei der Einsatz der Mitglieder in der Regel in zwei Schichten erfolgt:
- Eine Hälfte des Wahlvorstands betreut das Wahllokal von 8 bis 13 Uhr, in der Regel unter Leitung des Wahlvorstehers/der Wahlvorsteherin
- Die andere Hälfte der Wahlvorstandsmitglieder übernimmt ab 13 Uhr die Betreuung des Wahllokals bis 18 Uhr, dann unter Leitung des stellvertretenden Wahlvorstehers/der stellvertretenden Wahlvorsteherin.
Alle Mitglieder gemeinsam führen nach Abschluss der Wahlhandlung ab 18 Uhr die Auszählung der Stimmen durch.
Briefwahlvorstände werden in der zentralen Briefwahlauszählstelle in den Agra-Messehallen eingesetzt.
Ihre Tätigkeit am Wahltag beginnt nachmittags mit der Zulassung der eingegangenen Wahlbriefe. Ab 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen, nach deren Abschluss abends die Tätigkeit endet.
Bewerbung und Einsatz als Wahlhelfer/-in
In der Anmeldung als Wahlhelfer/-in können Sie Wünsche hinsichtlich Ihrer bevorzugten Funktion im Wahlvorstand, zur Wahlart (bei der Briefwahlauszählung oder im allgemeinen Wahllokal) und zum Einsatzort machen (wohnungsnah, in einem konkreten Wahllokal oder flexibel im Stadtgebiet).
Ihre Wünsche werden soweit wie möglich berücksichtigt.
Wenn Sie sich als Wahlhelfer/-in anmelden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie auch eingesetzt werden. Bitte halten Sie sich den Wahltermin deshalb frei.
Sofern Sie uns eine E-Mail-Adresse angegeben haben, informieren wir Sie etwa zwei Monate vor dem Wahltermin über Ihren voraussichtlichen Einsatz.
Ihre verbindliche Berufung in den Wahlvorstand erhalten Sie in der Regel einen Monat vor dem Wahltermin.
Als Wahlhelfer/-in müssen Sie keine besonderen Kenntnisse mitbringen.
Die Wahlvorsteher/-innen, deren Stellvertreter/-innen und die Schriftführer/-innen werden vor der Wahl zu einer Schulung geladen, um Sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten.
Als Beisitzer/-in im Wahlvorstand werden Sie nicht geschult, Sie erhalten aber ein Merkblatt mit Informationen zu Ihrem Einsatz.
Bitte planen Sie für die Schulung circa 1,5 Stunden ein. Schulungstermine für die Europa- und Kommunalwahlen werden ab Anfang Mai wochentags und samstags im Neuen Rathaus oder als Online-Schulung über MS Teams angeboten. Schulungstermine für die Landtagswahl stehen ab Anfang August zur Auswahl.
Sobald Sie Ihre Berufung als Wahlhelfer/-in erhalten haben, können Sie sich zu einem der Schulungstermine anmelden.
Damit Sie sich mit der Tätigkeit als Wahlhelfer/-in vertraut machen können, bereiten wir für Sie darüber hinaus eine große Auswahl an Anleitungs- und Schulungsmaterialien vor, zum Beispiel einen interaktiven Online-Kurs und verschiedene Videos.
Grundsätzlich ist jede/-r Wahlberechtigte zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet. Sobald Sie als Wahlhelfer/-in berufen wurden, kommt eine Ablehnung nur aus wichtigem Grund in Betracht.
Wenn Sie Ihren Aufgaben am Wahltag krankheitsbedingt oder aus besonderem wichtigen Grund nicht nachkommen können, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei der Wahlhelferbetreuung.
Im allgemeinen Wahllokal werden Sie tagsüber circa 5 Stunden im Wahllokal verbringen. Ob Sie vormittags oder nachmittags eingeplant sind, entscheidet Ihre Wahlvorsteherin bzw. Ihr Wahlvorsteher. Wenn Sie vorab Fragen zur Einsatzzeit haben, wenden Sie sich bitte direkt an ihn oder sie.
In den Briefwahlvorständen beginnt die Zulassung der Wahlbriefe am Nachmittag und dauert circa vier Stunden.
Hinzu kommt in beiden Fällen die Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlhandlung um 18 Uhr, für die Sie, je nach Wahlbeteiligung und Größe Ihres Wahlbezirks, circa drei Stunden einplanen sollten.
Als Wahlhelfer/-in sind Sie der politischen Neutralität verpflichtet. Darüber hinaus gilt die Verschwiegenheitspflicht. Sämtliche Informationen, die Sie im Laufe der Wahlhandlung über dritte Personen zur Kenntnis nehmen, dürfen nicht weitergegeben werden.
Wer kann Wahlhelfer/-in werden?
Um als Wahlhelfer/-in eingesetzt zu werden, müssen Sie zur entsprechenden Wahl wahlberechtigt sein.
Wenn Sie nicht die deutsche, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin in Leipzig Ihren Hauptwohnsitz innehaben, sind Sie bei den Wahlen zum Europaparlament, zum Stadtrat, den Ortschaftsräten, und zur Wahl des Oberbürgermeisters wahlberechtigt, sofern Sie nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zur Bundestags- und zur Landtagswahl wird dagegen die deutsche Staatsangehörigkeit für das Wahlrecht vorausgesetzt.
Leider nein. Als Wahlhelfer/-in können Sie lediglich in der Gemeinde berufen werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Für den Fall, dass Sie umziehen, erhalten wir Ihre neue Anschrift über einen regelmäßigen Abgleich Ihrer Daten mit dem Einwohnermelderegister.
Wir freuen uns aber, wenn Sie uns Änderungen in Ihren Daten, z.B. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, schnellstmöglich mitteilen, damit wir Sie auch bei künftigen Wahlen erreichen können.
Nein. Sie werden aber als Wahlhelfer/-in in der Wahlhelferdatei gespeichert und automatisch vor anstehenden Wahlen kontaktiert. Dabei fragen wir Ihr Interesse ab, ob Sie zum anstehenden Wahltermin erneut als Wahlhelfer/-in eingesetzt werden möchten.
Sofern Sie der Speicherung Ihrer Daten widersprechen, werden Sie aus der Wahlhelferdatei gelöscht.
Aufwandsentschädigung
Der Einsatz als Wahlhelfer/-in wird mit einer finanziellen Entschädigung belohnt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung variiert je nach Funktion und Einsatzart und liegt zwischen 45 und 65 Euro:
- Wahlvorsteher/-in: 65,00 EUR (Wahllokal) bzw. 55,00 EUR (Briefwahlvorstand)
- stellv. Wahlvorsteher/-in: 55,00 EUR (Wahllokal) bzw. 45,00 EUR (Briefwahlvorstand)
- Schriftführer/-in: 55,00 EUR (Wahllokal) bzw. 45,00 EUR (Briefwahlvorstand)
- Beisitzer/-in: 55,00 EUR (Wahllokal) bzw. 45,00 EUR (Briefwahlvorstand)
Bei verbundenen Wahlen, also z. B. zur Europa- und Kommunalwahl, zu der sowohl das Europaparlament als auch der Stadtrat gewählt werden, erhalten Sie für jede zusätzliche Wahl bzw. Abstimmung einen Zuschlag in Höhe von 15 Euro.
Auch für die Teilnahme an der Schulung für Wahlvorsteher/-innen, Stellvertreter/-innen und Schriftführer/-innen erhalten Sie einen Zuschlag von 10 Euro zu Ihrer Aufandsentschädigung.
Beschäftigte der Stadt Leipzig und ihrer Eigenbetriebe erhalten zusätzlich einen Freizeitausgleich in Höhe der täglichen Regelarbeitszeit.
Die Entschädigungsbeträge sind in der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung (PDF 118 KB) geregelt.
Die Wahlhelfer-Entschädigung wird im Anschluss an die Wahl per Überweisung ausgezahlt. Bitte geben Sie dazu im Bereitschaftsformular unbedingt Ihre Bankverbindung an. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es bis zu einer Woche nach der Wahl dauern kann, bis das Geld auf Ihrem Konto eingeht.
Als Leistungsbezieher/-in haben Sie einen Freibetrag für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit in Höhe von 840 EUR im Jahr.
Sind Sie nur für die Wahlen ehrenamtlich tätig, bleiben Sie also in jedem Fall unter der Freibetragsgrenze und können das Geld, das Sie für den Einsatz als Wahlhelfer/-in bekommen, komplett behalten. Sollten Sie weitere Tätigkeiten ausüben, zum Beispiel weil Sie auch als Übungsleiter/-in engagiert sind, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Jobcenter. In jedem Fall sind alle Einnahmen beim Jobcenter anzuzeigen.