Datenschutzinformationen zum Sonderhilfeprogramm "Leipzig sichert Ausbildung"
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Verantwortlicher
Stadt Leipzig
Referat für Beschäftigungspolitik
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-5879
E-Mail: beschaeftigung@leipzig.de
Datenschutzbeauftragter
Stadt Leipzig
Datenschutzbeauftragter
04092 Leipzig
Telefon: 0341 123-2247
Fax: 0341 123-2614
E-Mail: datenschutzbeauftragter@leipzig.de
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, Art und Herkunft der Daten
Wir erheben personenbezogene Daten beim Antragsteller (ausbildendes Unternehmen) und verarbeiten diese ausschließlich zur Bearbeitung und Prüfung des Förderantrages, zur Entscheidung über die Gewährung des Sonderhilfe-Zuschusses, dessen Auszahlung und zur Verwendungsnachweisprüfung.
Bei der Datenverarbeitung findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt. Eine Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Datendurch den Antragstellerbesteht nicht. Ohne Übermittlung der im Antrag gekennzeichneten Pflichtangabendurch den Antragsteller ist eine Bearbeitung jedoch nicht möglich:
- Unternehmensdaten, unter anderem der Auszug Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregisterauszug, Steuernummer und Anzahl der Beschäftigten)
- Adressdaten
- Kontaktdaten
- Bankverbindung
- Ausbildungsverträge (in Kopie)
- Anzeige über Arbeitsausfall (KuG-Anzeige) (in Kopie)
- Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit über KuG-Anzeige (in Kopie)
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung durch die Stadt Leipzig ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c, e, Absatz 2 und 3 Satz 1DSGVO in Verbindung mit
- § 3 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz
- § 74 Sächsische Gemeindeordnung
- § 34 Sächsische Kommunale Kassen- und Buchführungsverordnung
- Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (Zuwendungsrichtlinie)
- Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung.
Soweit darüber hinaus für einen bestimmten Zweck eine Einwilligung in die Datenverarbeitung erteilt wurde, ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a beziehungsweise Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Antragsteller haben ihrerseits die Rechtmäßigkeit der Übermittlung an die Stadt Leipzig zu gewährleisten.
3. Empfänger von personenbezogenen Daten
Die Datenverarbeitung erfolgt im Referat für Beschäftigungspolitik der Stadt Leipzig. Für das Online-Antragsformularwird der Service Amt24 des Freistaates Sachsen genutzt. Bei der elektronischen Datenverarbeitung im Referat für Beschäftigungspolitik werden Leistungen eines kommunalen IT-Dienstleisters (Lecos-GmbH, Prager Straße 8, 04103 Leipzig) in Anspruch genommen.
Die Leistungserbringung erfolgt als Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 DSGVO ausschließlich innerhalb der Europäischen Union.
Die zur Auszahlung des Sonderhilfe-Zuschusses erforderlichen Datenwerden an die Stadtkasse der Stadt Leipzig weitergegeben. Weiterhin sind der Sächsische Rechnungshof und das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig im Rahmen der Prüfung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung zur Einsichtnahme in die Fördervorgänge befugt. In dem zur Prüfung erforderlichen Umfang kann auch Einsicht in personenbezogene Daten genommen werden.
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an andere als die oben genannten Empfänger, an internationale Organisationen oder Drittstaaten, erfolgt nicht.
4. Dauer der Speicherung
Bei der Gewährung des Sonderhilfe-Zuschusses besteht gemäß § 34 der Sächsischen Kommunalen Kassen- und Buchführungsverordnungeine rechtliche Verpflichtung zur Aufbewahrung von Belegen und begründenden Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren. Bei der Ablehnung des Antrages auf Sonderhilfe-Zuschuss werden Ihre Daten 12 Monate nach Bestandskraft der Förderentscheidung gelöscht. Eine längere Aufbewahrung erfolgt, soweit und solange gegen die Entscheidung vorgegangen wird.
5. Ihre Rechte
Sowohl der Antragsteller als auch die von der Antragstellung betroffenen dritten Personen (insbesondere benannte Auszubildende) haben das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden oder diese Daten in Bezug auf den Verarbeitungszweck unvollständig sein, kann der Antragsteller sowie die von der Antragstellung betroffenen dritten Personen deren Berichtigung beziehungsweise Vervollständigung verlangen (Artikel 16 DSGVO). Der Antragsteller und die von der Antragstellung betroffenen dritten Personen können die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen oder der Verarbeitung widersprechen (Artikel 17, 18, 21 DSGVO). Unter den Voraussetzungen des Artikel 20 DSGVO hat der Antragsteller und die von der Antragstellung betroffenen dritten Personen das Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Einwilligung des Antragstellers beruht, kann der Antragsteller diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.
Wenn der Antragsteller und die von der Antragstellung betroffenen dritten Personen der Auffassung sind, dass die Verarbeitung gegen den Datenschutz verstößt, können sich diese beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten (Postfach 120016, 01001 Dresden, Telefon: 0351 85471101, E-Mail: post@sdtb.sachsen.de, Internet: saechsdsb.de) beschweren.