Häufig gestellte Fragen zur Kulturförderung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kulturförderung der Stadt Leipzig.
Sollten Fragen offen bleiben oder etwas unklar sein, setzten Sie sich bitte mit den für Sie zuständigen Mitarbeiter/-innen in Verbindung. Wir empfehlen Ihnen bei erstmaliger Antragstellung, die Möglichkeit eines Beratungsgespräches in Anspruch zu nehmen, um formale Fehler bei der Antragstellung auszuschließen.
Allgemeines
Gefördert werden können entsprechend der Fachförderrichtlinie Kultur (PDF 110 KB) kulturelle Projekte und Institutionen in freier Trägerschaft, an deren Bestehen oder Durchführung die Stadt Leipzig ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Unterstützung der Stadt Leipzig nicht gesichert wären. Die Projekte müssen öffentlich zugänglich sein.
Die Stadt Leipzig stellt für die Förderung freier Kunst und Kultur in ihrem Haushalt jährlich ein Budget zur Verfügung. Mit Beschluss zum Doppelhaushalt 2015/2016 hat der Stadtrat vorgesehen, dass ab dem Jahr 2016 das Budget für die Förderung der freien Kunst und Kultur in Leipzig jährlich um 2,5 Prozent erhöht wird. Zudem wurde mit dem Doppelhaushalt 2019/20 beschlossen, dass die Fördermittel in zwei Schritten (1,6 Millionen Euro in 2019 und 2 Millionen Euro in 2020) um insgesamt 3,6 Millionen Euro aufgestockt werden. Den aktuellen Etat der Kulturförderung können Sie auf der Hauptseite der Kulturförderung finden. Die Fördersummen der vergangenen Jahre sind unter Statistische Angaben zusammengestellt.
Die Zuschüsse werden in Form von Projektförderung oder in Form einer institutionellen Förderung gewährt.
Weiterhin vergibt das Kulturamt Fördermittel für Kleinprojekte. Als Kleinprojekte gelten Vorhaben mit Gesamtaufwendungen bis 1.500,00 Euro. Mit der Kleinprojekteförderung sollen außerhalb der regulären Antragstermine insbesondere Vorhaben der freien Kunst und Kultur unterstützt werden, die kurzfristig und aus aktuellem künstlerischen und kulturellem Anlass entstehen, deutlich partizipativ angelegt sind und aktive Teilhabe ermöglichen - etwa, indem sie Zuschauende und/oder Teilnehmende aktiv und direkt in das Projekt einbeziehen und/oder Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihres Stadtteils beteiligen. Für die Förderung solcher Projekte stehen jährlich etwa 15.000 Euro zur Verfügung.
Außerdem fördert das Kulturamt investive Maßnahmen (bauliche Investitionen, Ausstattungen, Anschaffungen). Dafür steht ein gesondertes Budget zur Verfügung.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Kulturfördermitteln besteht nicht, Kulturförderung ist eine freiwillige Aufgabe. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderschwerpunkte werden jährlich aktualisiert. Gleichzeitig mit der Ausschreibung der Fördermittel werden die mit dem Fachausschuss Kultur abgestimmten Förderschwerpunkte im Internet veröffentlicht.
Laut der Fachförderrichtlinie Kultur (PDF 110 KB) ist eine Förderung ausgeschlossen von
- Einrichtungen der öffentlichen Hand
- Vereinen, Projektgruppen und Einrichtungen, die keine eigenen Projekte realisieren (zum Beispiel Fördervereine)
- Antragstellern, die nicht in Leipzig ansässig sind und das Projekt auch nicht in Leipzig realisieren wollen
Nicht förderfähig beziehungsweise nicht prioritär in der städtischen Kulturförderung im Rahmen der Projektförderung sind Kosten für:
- die Kunstproduktion sowie den unmittelbaren künstlerischen Schaffensprozess (Manuskripte, Kompositionen, bildkünstlerische Arbeiten und so weiter)
- Herstellung und Vervielfältigung kommerziell zu vertreibender Produkte (Filme, Bücher, Zeitschriften, Tonträger und ähnliches)
- Teilnehmergebühren für Messen, Ausstellungen und Vergleichbares
- Vorhaben im Rahmen von Religionsausübung
- Aus- und Fortbildung (auch Probenlager und ähnliches)
- Preisgelder
- Benefizveranstaltungen
- Repräsentation
- allgemeine Vereinszwecke (zum Beispiel regelmäßig anfallende Büromieten und ähnliches)
- Zuwendungen an Mitglieder
Nicht zuwendungsfähig im Rahmen der institutionellen Förderung sind Ausgaben für
- die Unterhaltung eines oder mehrerer steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemäß § 64 Abgabenordnung (AO)
- Abschreibungen
- Leasing von Fahrzeugen
- Zinsen und andere Ausgaben für selbst in Anspruch genommene Darlehen
- Mahngebühren
- Mitgliedsbeiträge jeglicher Art
Grundlage für das Vergabeverfahren sind die städtischen Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln: die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (PDF 743,5 KB) und die Fachförderrichtlinie Kultur (PDF 110 KB).
Ihr Antrag auf Kulturförderung muss fristgerecht beim Kulturamt eingereicht werden und wird in einem der folgenden Förderbereiche fachlich beurteilt:
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Kulturelle Bildung
- Literatur
- Musik
- Soziokultur und Stadtteilkultur
- Stadtgeschichte
Die Verwaltung zieht zur Beurteilung der Projekte in den einzelnen Fördergebieten Fachbeiräte hinzu. Interdisziplinäre Projekte werden in der Regel von mehreren Fachbeiräten beurteilt. Anschließend erstellt die Verwaltung den Vergabevorschlag. Grundlagen dafür sind städtische Schwerpunktsetzungen wie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030, die Kulturentwicklungsplanung, fachspezifische Entwicklungskonzepte und die darauf wie auf aktuellen Entwicklungen gründenden jährlichen Förderschwerpunkte. Mit dem Fachausschuss Kultur ist dazu Einvernehmen herzustellen. Die dann vorliegende Förderliste ist Bestandteil des städtischen Haushalts, der für das jeweilige Haushaltsjahr durch die Ratsversammlung beschlossen wird. Alle Antragsteller/-innen werden schriftlich über die Entscheidung und die vorgesehene Fördersumme informiert. Weitere Details finden Sie unter "Wie erfahre ich, ob mein Projekt gefördert wird?".
Mit der Projektförderung können einmalig einzelne kulturelle und künstlerische Vorhaben gefördert werden. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um fachlich, inhaltlich, zeitlich und finanziell eindeutig abgrenzbare Projekte handelt. Die Vorhaben müssen öffentlich zugänglich sein und von entsprechenden Maßnahmen zur Herstellung von Öffentlichkeitswirksamkeit begleitet werden. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung erfolgt über die mit dem Fachausschuss Kultur abgestimmten jährlichen Förderschwerpunkte und den Grundsätzen in den einzelnen Förderbereichen.
Im Rahmen der Projektförderung können auch Anträge auf Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderung, Debütförderung, Katalogförderung und Konzeptionsförderung gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über das übliche Formular zur Beantragung einer Projektförderung. Im Feld "Bezeichnung/Arbeitstitel" muss mit dem passenden Schlagwort deutlich gemacht werden, dass der Antrag zum Beispiel einer Katalogförderung gilt.
- Die Gastspiel - und Wiederaufnahmeförderung steht grundsätzlich allen Kunstbereichen offen. Gefördert werden bereits bestehende Leipziger Produktionen (Tanz, Theater, Musik, Ausstellungen). Gastspiele/ Wiederaufnahmen sollten in der Regel mindestens drei Aufführungen/Auftritte umfassen. Die Premiere muss in Leipzig stattgefunden haben
- Eine Debütförderung kann von Berufseinsteigern/-innen beziehungsweise Quereinsteigern/-innen aus den Bereichen Bildende Kunst sowie Darstellende Kunst und Musik (Einzelkünstler/-innen, Gruppen, Produktionsorte) beantragt werden. Diese Förderung zielt auf die Unterstützung von freischaffenden Künstlern/-innen, die nach Abschluss ihrer Ausbildung ein konkretes Vorhaben umsetzen wollen.
- Für eine Katalogförderung können sich nur freischaffende bildende Künstler/-innen aus Leipzig bewerben. Voraussetzung ist, dass sie bislang noch keine Katalogförderung von der Stadt Leipzig erhalten haben. Es können maximal 2.000 Euro zur Förderung beantragt werden.
- Eine Konzeptionsförderung kann nur zur Erlangung beziehungsweise Begleitung (Ko-Finanzierung) einer mehrjährigen (Konzeptions-)Förderung anderer Zuwendungsgeber gewährt werden. Damit sollen nachhaltige strukturelle/ inhaltliche Weiterentwicklungen gefördert werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen mit Sitz in Leipzig.
Ausführliche Informationen zu den Schwerpunkten der (fachspezifischen) Projektförderung und der Antragstellung finden Sie in der Anleitung zur Antragstellung (PDF 461 KB).
Institutionelle Förderung setzt voraus, dass die Antragsteller ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival und ähnliches) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhalten. Sie kann juristischen Personen gewährt werden, die auf künstlerischem beziehungsweise kulturellem Gebiet über einen längeren Zeitraum nachweisbar erfolgreich Kultureinrichtungen betreiben beziehungsweise kontinuierlich künstlerische und kulturelle Angebote vorhalten, die für die Stadt Leipzig bedeutsam sind und das vorhandene Kulturspektrum sinnvoll ergänzen. Generell vorausgesetzt werden:
- tragfähige wirtschaftliche Strukturen
- eine fachlich ausgewiesene Leitung
- der Einsatz qualifizierter Fachkräfte
- die Bereitschaft zu Kooperationen und Netzwerkbildung mit städtischen und anderen Trägern der Kultur in Leipzig
Wenn Sie beabsichtigen, einen Antrag auf institutionelle Kulturförderung zu stellen, lassen Sie sich bitte vorab von den Mitarbeiter/-innen des Kulturamtes beraten (siehe "Ich würde gerne persönlich mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen.").
Dem Zuwendungsantrag für bauliche Maßnahmen sind - vorbehaltlich weitergehender Regelungen in den besonderen Förderprogrammen beziehungsweise Fachförderrichtlinien, die von Dritten ausgereicht werden - folgende Unterlagen beizufügen:
- Planungsunterlagen
- Vorbescheide oder sonstige Nachweise über die baurechtliche Zulässigkeit
- Kostenermittlung
- Angaben zum vorgesehenen Vergabeverfahren
- Bauzeitplan und Finanzierungsplan
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Dies gilt entsprechend auch für investive Maßnahmen außerhalb von Baumaßnahmen. Auch hier sind gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen entsprechend der Vorgaben bei Förderprogrammen Dritter zu übergeben.
Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (zum Beispiel Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung.
Der Antragsteller muss in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der Anschaffungen oder Anlagen bieten.
Ein Eigenanteil des Antragstellers in der Regel in Höhe von 50 Prozent wird erwartet. Für die Antragstellung ist das entsprechende Formular (PDF 386 KB) zu verwenden.
Bitte entnehmen Sie diese Angaben den Übersichten zur bisherigen Förderung.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Beratungsgespräch. Zu dem Gespräch sollten Sie Ihre Projektskizze mitbringen bzw. dieses dem jeweiligen Mitarbeiter/-in im Vorfeld des Termins zusenden.
Abteilung Kulturförderung
Abteilungsleiterin: Antje Brodhun
Telefon: 0341 123-4292
E-Mail: antje.brodhun@leipzig.de
Sachbearbeiter Bildende Kunst: Matthias Graf
Telefon: 0341 123-4293
E-Mail: matthias.graf@leipzig.de
Sachbearbeiterin Bildende Kunst & Kleinprojekte: Natalie Passin
Telefon: 0341 123-4263
E-Mail: natalie.passin@leipzig.de
Sachbearbeiterin Musik: Annett Grundke
Telefon: 0341 123-4294
E-Mail: annett.grundke@leipzig.de
Sachbearbeiter Musik & Literatur: Dr. René Lenz
Telefon: 0341 123-4269
E-Mail: rene.lenz@leipzig.de
Sachbearbeiterin Veranstaltungsmanagement & Stadtgeschichte: Petra Knöller
Telefon: 0341 123-4233
E-Mail: petra.knoeller2@leipzig.de
Sachbearbeiterin Kulturelle Bildung: Wiebke Pranz
Telefon: 0341 123-4239
E-Mail: wiebke.pranz@leipzig.de
Sachbearbeiterin Soziokultur & Stadtteilkultur: Rita Werner
Telefon: 0341 123-4230
E-Mail: rita.werner@leipzig.de
Sachbearbeiter Grundsatzfragen Freie Kunst & Kultur: Peter Hausdorf
Telefon: 0341 123-4240
E-Mail: peter.hausdorf@leipzig.de
Abteilung Verwaltung/ Controlling
Sachbearbeiterin Förderung: Frau Grit Weidinger-Lüftner
Telefon: 0341 123-4247
E-Mail: grit.weidinger-lueftner@leipzig.de
Sachbearbeiterin Förderung: Frau Angela Voigt
Telefon: 0341 123-4264
E-Mail: angela.voigt@leipzig.de
Wenn Sie in unregelmäßigen Abständen vom Kulturamt Informationen zur Kunst- und Kulturförderung (aktuelle Ausschreibungen, neue Förderprogramme, Veranstaltungen und ähnliches) erhalten möchten, dann senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen an kulturfoerderung@leipzig.de. Geben Sie im Betreff bitte "Anmeldung zum Informationsverteiler Kunst- und Kulturförderung" an. Wenn Sie diese Informationen nicht mehr wünschen und Ihre Daten aus dem Verteiler gelöscht werden sollen, so senden Sie an die gleiche Adresse eine E-Mail mit Ihrem Namen und dem Betreff "Abmeldung vom Informationsverteiler".
Einen Antrag stellen
Achtung: Es gilt stets das Datum des Posteingangs bei der Stadt Leipzig, nicht der Poststempel! Nutzen Sie gegebenenfalls den Fristbriefkasten am Neuen Rathaus.
Der Antrag muss formgerecht vorliegen, was bedeutet, dass die aktuellen Formulare verwendet werden müssen.
30. September: Abgabetermin für die Anträge auf institutionelle Förderung und auf Projektförderung für das Folgejahr. Hier wird der größte Teil der Förderung ausgereicht.
15. November: Abgabetermin für die Anträge auf die Förderung von investiven Maßnahmen, die im Folgejahr durchgeführt werden sollen.
31. März: Zusätzlicher Termin zu dem ausschließlich Anträge auf Projektförderung für Vorhaben gestellt werden können, die zwischen dem 01.07. und dem 31.12. stattfinden und die zum 30.09. noch beantragungsreif waren. Bereits abgelehnte Anträge können zu diesem Termin nicht noch einmal eingereicht werden
Ab Ausschreibung bis 15. November: Insofern Fördermittel zur Verfügung stehen können in diesem Zeitraum Anträge auf die Förderung von Kleinprojekten gestellt werden, die im laufenden Jahr umgesetzt werden sollen. Ein Antrag auf Förderung kann frühestens zehn Wochen vor dem Start des Vorhabens eingereicht werden, muss aber bis spätestens vier Wochen vor Beginn bei der Stadt Leipzig vorliegen. Als Referenzdatum gilt dabei der Veranstaltungstermin.
Nein. Um ins Verfahren zu gelangen, muss ein Antrag im Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorliegen.
Leider keine. Die Fristen sind verbindlich und müssen eingehalten werden.
Entscheidend für die Beurteilung des Antrags ist, dass die Höhe der beantragten Mittel realistisch und in einem nachvollziehbaren Verhältnis zum Vorhaben erscheinen. Kosten und Finanzierung müssen ausgewogen sein.
Im Falle einer Förderung wird diese nicht immer in Höhe der Antragssumme vorgesehen. Sie werden dann gebeten zu prüfen, ob Sie das Vorhaben auch mit der vorgeschlagenen geringeren Fördersumme realisieren können. Der Kosten- und Finanzierungsplan ist entsprechend anzupassen.
Es erhöht die Chancen auf Förderung Ihres Vorhabens, wenn Sie für dieses auch bei anderen Fördermittelgebern Zuschüsse beantragt haben. Wir haben eine Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt.
Wichtig ist, dass Sie bereits in Ihrem Antrag auf städtische Förderung beantragte beziehungsweise zugesagte Fördergelder von anderen Institutionen angeben. Änderungen teilen Sie bitte umgehend der für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständigen Mitarbeiterin beziehungsweise dem zuständigen Mitarbeiter mit.
Das Kulturamt geht davon aus, dass Antragsteller einen Anteil zur Realisierung des Vorhabens aus eigenen Mitteln und Einnahmen aufbringen. Damit sind keine eigenen Leistungen wie ehrenamtliche Tätigkeiten und ähnliches gemeint. Bei Nachfragen dazu kontaktieren Sie bitte die für Ihr Projekt zuständige Mitarbeiterin beziehungsweise den zuständigen Mitarbeiter.
Es ist verständlich, dass gerade bei erstmalig stattfindenden oder langfristig zu planenden Projekten Erfahrungswerte fehlen beziehungsweise nicht alle Einnahmen schon zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhersehbar sind. Dennoch ist es unerlässlich, einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan mit dem Förderantrag vorzulegen. Versuchen Sie, die anfallenden Kosten und Einnahmen möglichst genau zu schätzen. Aktualisierungen können Sie später jederzeit nachreichen.
Es ist nicht möglich, ehrenamtliche Arbeit und andere geldwerte Leistungen im Kosten- und Finanzierungsplan anzugeben. Jedoch sollten Sie diese Eigenleistungen verbal in Ihrem Antrag aufführen oder ein zusätzliches Blatt mit der Auflistung dieser Leistungen anhängen. Ihre Angaben werden bei der Antragsbewertung berücksichtigt.
Kurze und aussagekräftige Texte ermöglichen am besten eine angemessene Beurteilung durch die Beteiligten im Förderverfahren. Bitte halten Sie Ihre Projektbeschreibung kurz und knapp (1 bis 3 Seiten). Sie können dem Projektantrag zusätzlich Anlagen beifügen.
Beim Eingang der Anträge ist es wichtig, dass sie schnell den einzelnen Förderbereichen zugeordnet und von den jeweils fachlich Zuständigen geprüft werden können. Dabei dient Ihre Angabe dem Kulturamt zur Orientierung. Im weiteren Verfahren arbeiten wir mit Beiräten zusammen, die jeweils auf eine Kunstsparte beziehungsweise ein Querschnittgebiet spezialisiert sind. Unser Ziel ist es, den Antrag in dem Gremium bewerten zu lassen, wo er sich in der Konkurrenz mit anderen Anträgen am besten vergleichen lässt.
Die aufgeführten Schwerpunktsetzungen entsprechen den Förderbereichen des Kulturamtes. Wenn Ihr Projekt mehrere Schwerpunkte hat, sollten Sie sich aus oben stehenden Gründen für eine Priorität entscheiden. Hilfreich können dabei auch die Grundsätze der Projektförderung in den einzelnen Förderbereichen sein. Darüber hinaus können auch interdisziplinäre Projekte beantragt werden.
Wenn Sie Zweifel bei der Zuordnung haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/-innen des Kulturamtes.
Bitte beachten Sie: im Bereich kulturelle Bildung werden nur Anträge behandelt, die sich hauptsächlich an die Zielgruppe Kinder und Jugendliche (bis 27 Jahre) richten und die aktive Beteiligung dieser Zielgruppe vorsehen.
Mit Antragstellung auf Projektförderung ist zu erklären, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Ein Projekt gilt in der Regel dann als begonnen, wenn dafür Verträge geschlossen und/oder Kosten/Rechnungen ausgelöst worden sind. Die Förderung bereits begonnener oder durchgeführter Projekte ist ausgeschlossen.
Der/die Antragsteller/-in muss mit dem Beginn des Projekts warten, bis der Zuwendungsbescheid bestandskräftig geworden ist und der Bewilligungszeitraum begonnen hat. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn mit dem Antrag der vorzeitige Maßnahmebeginn beantragt wurde und dieser seitens des Kulturamts genehmigt wurde.
Achtung: Spätestens mit Beginn des Projekts muss ein aktualisierter Kosten- und Finanzierungsplan beim Kulturamt eingereicht werden, damit die in Aussicht gestellte Förderung bewilligt werden und Ihnen der Zuwendungsbescheid ausgestellt werden kann. Bereits abgeschlossene Projekte können keinesfalls im Nachhinein noch bewilligt werden. In einem solchen Fall verfällt die in Aussicht gestellte Förderung.
Zuwendungen können nur im Rahmen der im kommunalen Haushalt zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt werden. Der kommunale Haushalt bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr.
Nur in Ausnahmefall kann eine mehrjährige Projektförderung gewährt werden. Der Antrag ist entsprechend der Förderjahre zu untergliedern und jährlich neu zu bewilligen. Bitte sprechen Sie dazu die Mitarbeiter/-innen des Kulturamtes an (siehe "Ich würde gerne persönlich mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter sprechen.").
Mein Antrag wurde angenommen / abgelehnt
Die vorgesehene Förderung wird mit dem Fachausschuss Kultur abgestimmt. Ist hier Einvernehmen hergestellt worden und liegt der Beschluss der Ratsversammlung zum Haushalt des Förderjahres vor, werden die Förderlisten auf der Seite des Kulturamtes veröffentlicht.
Wenn Ihr Vorhaben gefördert werden soll, erhalten Sie ein Informationsschreiben. Hier werden Ihnen die weiteren Schritte erklärt und Sie werden dazu aufgefordert, einen aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan vorzulegen beziehungsweise die Aktualität des bisherigen zu bestätigen. Dieser ist Grundlage für den dann auszufertigenden Fördermittelbescheid. Bitte beachten Sie den benannten Zeitpunkt für die Rückmeldung Ihres aktuellen Kosten- und Finanzierungsplans und halten Sie diesen ein!
Sollte Ihr Vorhaben keinen Fördervorschlag bekommen haben, erhalten Sie einen abschlägigen Bescheid.
Kulturförderung ist eine freiwillige Aufgabe der Kommune. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Da die beantragten Fördermittel in der Regel die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel zur Förderung freier Kultur weit übersteigen, sind im Vergabeverfahren Prioritäten zu bilden. Grundlage dafür sind städtische Schwerpunktsetzungen wie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030, die Kulturentwicklungsplanung, fachspezifische Entwicklungskonzepte und die darauf wie auf aktuellen Entwicklungen gründenden jährlichen Förderschwerpunkte.
Ihr Antrag wird abgelehnt, wenn er nicht formgerecht eingegangen ist oder wenn er die genannten Schwerpunktsetzungen nicht erfüllt beziehungsweise zu wenig Informationen enthält, um eine Förderentscheidung begründen zu können.
Es ist möglich, Widerspruch gegen den Förderbescheid einzulegen. Dazu erfolgt eine Anhörung im Kulturamt, in der Ihnen die Entscheidungsfindung noch einmal vorgestellt wird. Sollten Sie Ihren Widerspruch danach aufrecht erhalten wollen, kommt es zu einem gegebenenfalls kostenpflichtigen Widerspruchsverfahren. Dabei wird geprüft, ob das Verwaltungsverfahren korrekt durchgeführt wurde. In diesem Verfahren werden nachträglich keine Mittel zur Verfügung gestellt.
Die bewilligten Mittel können erst ausgereicht werden, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten und den darin enthaltenen Rechtsbehelfsverzicht unterschrieben an uns zurückgesendet haben. Mit dem Zuwendungsbescheid erhalten Sie ein Formblatt, mit dem Sie die Mittel beim Kulturamt abrufen können.
Bitte beachten Sie, dass die ausgezahlten Beträge innerhalb von zwei Monaten ausgegeben werden müssen. Rufen Sie daher nur Teilbeträge ab, wenn sich Ihr Vorhaben über mehrere Monate erstreckt.
Zuwendungen werden grundsätzlich nur zur Teilfinanzierung bewilligt. In der Regel werden Sie als Festbetragsfinanzierung ausgereicht, aber auch Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung ist möglich.
- Festbetragsfinanzierung: Die Zuwendung besteht aus einem festen Betrag an den zuwendungsfähigen Aufwendungen. Es bleibt bei diesem Betrag in der Regel auch dann, wenn die zuwendungsfähigen Aufwendungen im Ergebnis geringer oder größer sind, als bei der Bewilligung der Zuwendung angenommen wurde. Soweit die zuwendungsfähigen Aufwendungen jedoch insgesamt unter die bewilligte Zuwendung absinken, wird der Zuwendungsbescheid mit der Folge widerrufen, dass sich in Höhe des übersteigenden Betrags ein Erstattungsanspruch des Zuwendungsgebers ergibt.
Anteilsfinanzierung: Die Anteilsfinanzierung wird nach einem bestimmten Vomhundertsatz oder Anteil der zuwendungsfähigen Aufwendungen berechnet und ist auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Fehlbedarfsfinanzierung: Bei der Fehlbedarfsfinanzierung berechnet sich die Zuwendung nach dem Fehlbedarf des Zuwendungsempfängers in Bezug auf die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen nach Abzug der eingebrachten Eigen- und Drittmittel. Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Der Kosten- und Finanzierungsplan beziehungsweise Wirtschaftsplan ist Grundlage für den durch Sie zu erbringenden Verwendungsnachweis für die städtischen Fördermittel. Bitte aktualisieren Sie diesen bei notwendigen Änderungen entsprechend und informieren Sie das Kulturamt stets so rasch wie möglich hierzu. Details besprechen Sie bitte mit der für Sie zuständigen Mitarbeiterin beziehungsweise dem zuständigen Mitarbeiter. Alle Änderungen im beantragten Vorhaben müssen angezeigt werden.
Veröffentlichungen, die sich auf das geförderte Projekt oder die geförderte Einrichtung beziehen, müssen Hinweise auf die Förderung durch die Stadt Leipzig, Kulturamt, enthalten.
Gerne schicken wir Ihnen die Logos des Kulturamtes und Hinweise zu deren Verwendung zu. Wenden Sie sich dazu bitte an die zuständige Mitarbeiterin beziehungsweise den zuständigen Mitarbeiter.
Bitte senden Sie uns ein Belegexemplar der entsprechenden Materialien mit dem Verwendungsnachweis zu.
Die Abrechnung muss grundsätzlich in der Form eines so genannten Verwendungsnachweises erfolgen. Bitte prüfen Sie anhand Ihres Zuwendungsbescheids, ob ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen worden ist. Sollte dies der Fall sein, so müssen Sie keine Originalbelege einreichen, um die Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis muss fristgemäß und mit Unterschrift auf dem Postweg beim Kulturamt eingereicht werden.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular
- Datenblatt zur Besuchsstatistik
- Sachbericht
- zahlenmäßiger Nachweis Einnahmen und Ausgaben
- tabellarische Belegliste über die Verwendung der Fördermittel
- gegebenenfalls Originalbelege
- gegebenenfalls Jahresabschluss
- gegebenenfalls schriftliche Erläuterungen
Weitere Hinweise zu den genannten Unterlagen:
Sachbericht: Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis und seine Auswirkungen darzustellen und im Einzelnen zu erläutern. Tätigkeits-, Geschäfts-, Abschluss- und Prüfungsberichte, etwaige Veröffentlichungen und dergleichen sind gegebenenfalls beizufügen.
zahlenmäßiger Nachweis: Im zahlenmäßigen Nachweis sind sämtliche mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen entsprechend der Gliederung des der Bewilligung zu Grunde gelegten Haushalts- oder Wirtschaftsplans (institutionelle Förderung) beziehungsweise Finanzierungsplans (Projektförderung) summarisch darzustellen. Der zahlenmäßige Nachweis kann bei einer institutionellen Förderung, die sich nur auf einzelne Sparten der Institution bezieht, auf den geförderten Bereich begrenzt werden.
tabellarische Belegliste: Es muss eine Aufstellung eingereicht werden, die alle Belege/Rechnungen listet, für die die Fördermittel des Kulturamts eingesetzt wurden. Die Liste muss folgende Informationen enthalten: Rechnungssteller/-in, Leistung, Betrag, Datum der Rechnung, Datum der Bezahlung
gegebenenfalls Originalbelege: Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege (Einzahlungs- und Auszahlungsbelege) über die Einzelzahlungen und die Verträge über die Vergabe von Aufträgen beizufügen. Die Belege müssen so aufgeschlüsselt werden, dass sie prüfungsfähig sind und sie müssen eindeutigen Projektbezug aufweisen. Ausgaben, die unzureichend nachgewiesen sind, können nicht anerkannt werden. Wurde ein einfacher Verwendungsnachweis zugelassen (entsprechend Zuwendungsbescheid), wird auf die Vorlage der Bücher und Belege verzichtet. Das Recht der Nachforderung beziehungsweise Einsichtnahme und Prüfung ist davon nicht berührt.
gegebenenfalls Jahresabschluss: Bei institutioneller Förderung ist die Vorlage des letzten Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) beziehungsweise der letzten Jahresrechnung erforderlich.
gegebenenfalls schriftliche Erläuterungen: Schriftliche Erläuterungen sind dann erforderlich, wenn es im Jahresverlauf bzw. im Zuge der Projektdurchführung zu erheblichen finanziellen und/oder inhaltlichen Veränderungen gekommen ist. Grundsätzlich müssen Veränderungen bereits unterjährig gegenüber dem Kulturamt angezeigt werden.
Der Zuwendungsempfänger hat im Verwendungsnachweis zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.
Bei mehrjähriger Förderung ist ein Zwischennachweis vorzulegen.
Die grundlegenden Informationen sowie die gültigen Fristen und Nebenbestimmungen finden Sie im Zuwendungsbescheid und seinen Anlagen. Bitte nehmen Sie alle diese Regelungen genau zur Kenntnis und beachten Sie diese entsprechend, damit es nicht zu Rückzahlungsforderungen kommt.
Weiterführende Informationen und eine Sammlung der häufigsten Missverständnisse oder Fehler bei der Abrechnung finden Sie in unserem Leitfaden zur Abrechnung (PDF 15,2 KB).