Schwerpunkte der städtischen Kulturförderung
Grundsätzlich fördert die Stadt Leipzig/Kulturamt kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft. Gefördert wird im Rahmen beziehungsweise mit dem Ziel der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt.
Gegenstand der Förderung sind öffentlich zugängliche kulturelle und künstlerische Projekte und Einrichtungen in freier Trägerschaft in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur, Kulturelle Bildung, Musik, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie interdisziplinär ausgerichtete Vorhaben und Einrichtungen.
Förderbedingungen: Im Dreiklang für Leipzig 2024
Die Stadt Leipzig schreibt erneut die "Im Dreiklang für Leipzig"-Förderung aus.Ziel des Förderprogramms ist die Initiierung und Förderung von modellhaften Kooperationsprojekten zwischen freier Kunst- und Kulturszene und kommunalen Kunst- und Kulturbetrieben. Die Förderung will allen Beteiligten, im Rahmen gemeinsamer Projekte, die Chance eröffnen, ihre Strukturen und Arbeitsweisen auf produktive Weise miteinander zu verbinden, sodass auf dieser Basis zukünftig weitere Kollaborationen entstehen können.
Mit dem Programm „Im Dreiklang für Leipzig“ fördert das Kulturamt für zwei Jahre (Zeitraum 2024 bis 2025) eine Künstler/-innengruppe aus der freien Szene, die eine projektgebundene Kooperation mit zwei weiteren Partnern/-innen eingeht. Das sollen sein:
- eine institutionell geförderte freie Kunst-/Kultureinrichtung
- eine städtische Kunst-/Kultureinrichtung
- die Konstellation ist spartenoffen
In den beiden Jahren der Förderung sollen die drei Einrichtungen gemeinsam jeweils ein Projekt umsetzen und öffentlich präsentieren. Die Entwicklung, Umsetzung und Präsentation des jeweiligen Jahresprojekts soll im ersten Jahr in der einen und im zweiten Jahr in der anderen Partnereinrichtung erfolgen, wobei die freie Gruppe jeweils die künstlerische Hauptverantwortung tragen soll. Der gemeinsame Arbeitsprozess soll für Dritte nach außen hin sichtbar gemacht und dokumentiert werden. Hierfür sollen die Projektbeteiligten selbständig passende Formate entwickeln.
Der Förderzeitraum erstreckt sich über zwei Jahre (2024 bis 2025). Projektträgerin und Antragssteller ist jeweils die freie Gruppe. Sie erhält eine jährliche Förderung von bis zu 30.000 Euro (insgesamt bis zu 60.000 Euro im Förderzeitraum). Es stehen maximal zwei Dreiklangförderungen im Förderzeitraum zur Verfügung.
Beide Partnereinrichtungen müssen sich jeweils mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 5.000 Euro pro Jahr sowie durch die Bereitstellung weiterer Eigenleistungen (Technik, Proben- und Aufführungsräume, personelle Infrastruktur et cetera) beteiligen.
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
- Die Gruppe muss ihren Schaffensmittelpunkt in Leipzig haben.
- Die Gruppe muss bereits über einschlägige Erfahrungen als gefestigtes künstlerisches Team
- verfügen, gemeinsame Projekte realisiert und öffentliche Anerkennung gefunden haben
- Die Gruppe muss in den letzten drei Jahren mindestens eine Projektförderung des Kulturamts und/oder der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und/oder eine
- Bundesförderung erhalten haben.
- 2-jähriges Konzept und Zusage der notwendigen Kooperationspartner/-innen
- Ein von allen Projektbeteiligten unterzeichneter Kosten- und Finanzierungsplan, der einen Plan zur Aufteilung von Einnahmen innerhalb des Projektes enthalten muss.
Es gelten weiterhin die Bestimmungen der Fachförderrichtlinie Kultur der Stadt Leipzig.
Bewerbungsschluss ist der 30.09.2023.
Ausschreibung für Fördermittel des Kulturamtes 2024
Die Stadt Leipzig fördert auch 2024 gemeinnützige sowie künstlerische und kulturelle Einrichtungen und Projekte in freier Trägerschaft, die öffentlich zugänglich sind. Die Anträge müssen bis zum 30. September 2023 im Kulturamt eingegangen sein. Erstmals steht ab Mitte September dafür auch eine digitale Variante der Beantragung über die Plattform Amt24 des Freistaates Sachsen zur Verfügung.
Im Jahr 2024 stehen rund 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen etwa 80 Prozent in die institutionelle Förderung, mit Schwerpunkt auf Erhalt und der Stärkung der Infrastruktur der freien Kunst und Kultur in Leipzig. Die anderen rund 20 Prozent werden für die Förderung von Projekten eingesetzt.
Mit der institutionellen Förderung sollen die Einrichtungen in die Lage versetzt werden, ihr künstlerisches und kulturelles Angebot konzeptionell weiterzuentwickeln sowie sich strukturell zu stabilisieren. Hierzu zählen die Bindung und Rückgewinnung des Publikums ebenso wie von Fachpersonal und Ehrenamtlichen. Mit der Projektförderung sollen Vorhaben in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Stadtgeschichte sowie Vorhaben mit interdisziplinärem Charakter unterstützt werden.
Mit Blick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen stehen kulturelle und künstlerische Projekte im Förderfokus, die
- gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, Dialog herstellen und Gruppen in Austausch bringen, die sich im Alltag nicht (mehr) begegnen bzw. nicht miteinander sprechen,
- tolerantes Miteinander, Integration und Chancengleichheit befördern,
- vom Zugang her niedrigschwellig angelegt sind und Vermittlungs- und/oder Beteiligungsangebote miteinschließen bzw. im öffentlichen Raum angeboten werden und/oder als mobile, aufsuchende Angebote in Schwerpunkträume gehen,
- Kooperationen mit Initiativen/Vereinen herstellen, die in den Stadt- und Ortsteilen aktiv sind,
- die Perspektive der Geflüchteten in der Stadt einbeziehen.
Im Fokus steht 2024 besonders der 35. Jahrestag der Friedlichen Revolution 1989. Wie vom Stadtrat im November 2022 beschlossen, sollen Projekte und Veranstaltungsformate gefördert werden, die das Erbe von 1989 in die Gegenwart tragen, zeitgemäße Erinnerungsformen entwickeln und insbesondere Kinder und Jugendliche einbeziehen.
Ein weiter Schwerpunkt liegt im Sinne des vom Stadtrat ausgerufenen Klimanotstands auf der Auseinandersetzung mit Klima und Nachhaltigkeit. Es sollen daher insbesondere auch kulturell-künstlerische Projekte gefördert werden, die für ökologische Zusammenhänge sensibilisieren und Menschen zu einem nachhaltigen Leben anregen.
Die Gastspiel- und Wiederaufnahmeförderungen soll ebenfalls weiter gestärkt werden, um die Nachhaltigkeit von Projekten zu befördern und ein Fokus auf die Nachnutzung von Projektergebnissen zu legen. Digitale und hybride Projekte können dort gefördert werden, wo ein inhaltlich stimmiges Konzept vorliegt, das dem digitalen Medium gerecht wird und das Leipziger Publikum sinnvoll einbezieht. Damit die Projekte ihr Publikum finden, ist Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich. Das sollte beim Einreichen eines Antrags angemessen berücksichtigt werden.
Antrag stellen
Hauptantragstermin für die Projektförderung ist der 30. September 2023. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September 2023 beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31. März 2024 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel (ca. 220.000 Euro) zur Verfügung.
Für den Antrag müssen zwingend die Formulare des Kulturamts mit rechtsverbindlicher Unterschrift oder der digitale Antrag über Amt24 (Link folgt) genutzt werden. Die Anträge müssen bis zum 30. September 2023 im Kulturamt eingegangen sein. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Bei Bedarf wird die Benutzung des Fristbriefkastens am Personaleingang des Neuen Rathauses empfohlen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren voraussichtlich bis Ende Dezember 2023. Grundlage ist die überarbeitete Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur), welche am 6. Juli 2023 von der Ratsversammlung bestätigt wurde. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Vorfeld der Antragsstellung besteht die Möglichkeit, sich von den Mitarbeitern/-innen des Kulturamts beraten zu lassen. Eine Beratung wird insbesondere dann empfohlen, wenn zum ersten Mal ein Antrag auf Förderung gestellt werden soll. Außerdem kann die Anleitung zur Antragsstellung genutzt werden. Die Anleitung und weitere Informationen sowie die Antragsformulare können unter www.leipzig.de/kulturfoerderung abgerufen werden.
Förderung investiver Maßnahmen
Zusätzlich können bis zum 15. November 2023 Anträge auf die Förderung investiver Maßnahmen, wie zum Beispiel Investitionen in Technik, Mobiliar sowie Bau-, Um-, oder Ausbaumaßnahmen, die im Jahr 2023 umgesetzt werden sollen, an das Kulturamt gesendet werden. Priorisiert werden Anträge, die der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit dienen.
Grundlagen der Förderung
Rechtliche Grundlagen der Förderung
- Zuwendungsrichtlinie der Stadt Leipzig (Rahmenrichtlinie)
- Fachförderrichtlinie Kultur
- Ratsbeschlüsse, die die freie Kunst und Kultur betreffen
Inhaltliche Grundlagen der Förderung
- Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 (Fachkonzept Kultur und Stadträumliche Handlungsstrategie)
- fachspezifische Planungen:
- inhaltlich-künstlerische Förderschwerpunkte in den einzelnen Förderbereichen (dient auch als Orientierung in welchem Förderbereich ein Projekt zur Förderung beantragt werden sollte)
- Entwicklungskonzepte Kulturelle Bildung (PDF 255 KB) und Soziokultur (PDF 142 KB
Förderziele und Förderkriterien gemäß INSEK 2030 und Fachförderrichtlinie Kultur (FFRL)
Die vom Kulturamt geförderten Projekte und Einrichtungen müssen mit ihrem Angebot den im Fachkonzept Kultur (INSEK 2030) und den in der Fachförderrichtlinie Kultur formulierten Zielen und Kriterien entsprechen. Bei der Zusammenschau von Fachkonzept Kultur und Fachförderrichtlinie Kultur ergeben sich die folgenden Korridore an Zielen und Kriterien, die eine Einrichtung mit ihrer Arbeit beziehungsweise ein Projekt - zumindest in Teilen - gerecht werden muss:
Leipzig setzt auf Lebensqualität
Förderziele sind die ausgewogene, quartiersnahe Verteilung der kulturellen Angebote und Infrastruktur über die gesamte Stadt und die Sicherung von Stadträumen für Kunst und Kultur.
- Das Vorhaben/ die Einrichtung trägt zur Erhaltung und Entwicklung der kulturellen Infrastruktur in Leipzig bei.
- Das Vorhaben/ die Einrichtung bereichert das Kulturangebot der Stadt
- Das Vorhaben/ die Einrichtung knüpft an lokale/künstlerische Traditionen an oder greift aktuelle Themen auf und denkt diese weiter bzw. entwickelt daraus Neues.
- Das Vorhaben/die Einrichtung wirkt in den Stadtteil, in dem es/sie verortet ist, hinein und wird dort als Begegnungsort/-angebot von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen.
Leipzig schafft soziale Stabilität
Förderziel ist die Ermöglichung von kultureller Teilhabe.
- Das Projekt/die Einrichtung ermöglicht durch alltagsnahe Angebote vielen Bevölkerungsschichten den Zugang zu Kunst und Kultur.
- Das Projekt/die Einrichtung ermöglicht es den Teilnehmenden, selbst kreativ zu werden.
- Im Rahmen des Vorhabens bzw. der Angebote der Einrichtung wird mit den Mitteln der Kunst/Kultur ein Austausch über unterschiedliche Lebensformen, Kulturen oder zwischen den Generationen möglich.
- Das Vorhaben/die Einrichtung leistet einen Beitrag zu tolerantem Miteinander, Integration und Chancengleichheit.
Leipzig besteht im Wettbewerb
Förderziel ist die Zusammenarbeit Leipziger Kultureinrichtungen in ressort- und fachübergreifenden Netzwerken und die Etablierung eines Miteinanders von kommunalen Einrichtungen und freier Kunst- und Kulturszene.
- Das Vorhaben/bestimmte Projekte der Einrichtung sind als beispielhafte Kooperations- beziehungsweise Netzwerkprojekte angelegt und verfolgen unter anderem das Ziel der Bündelung von Ressourcen.
- Die Einrichtung stellt anderen freien Trägern sowie Künstlern/-innen Ressourcen (zum Beispiel Technik, Räume, Beratung und anderes) für die Arbeit zur Verfügung.
Leipzig stärkt seine Internationalität
Förderziel ist die Stärkung Leipzigs als national und international anerkannte, weltoffene Kulturstadt, die mit ihren kulturellen Angeboten ein vielfältiges Publikum anzieht.
- Das Vorhaben/die Arbeit der Einrichtung ist auf Innovation ausgerichtet (zum Beispiel die Erprobung/ Präsentation neuer künstlerischer Formate oder neuer Darstellungs- und Vermittlungsformate).
- Mit dem Projekt/ durch die Arbeit der Einrichtung wird Leipziger Kunst/ Kultur über die Stadtgrenzen hinaus landesweit/ national/ international sichtbar.
- Das Vorhaben/ die Arbeit der Einrichtung dient dem Kulturaustausch (zum Beispiel Einbezug von internationalen Kunst- und Kulturschaffenden, Gastspiele, Einladungen).
Stadträumliche Handlungsstrategie
Neben den hier genannten formalen und inhaltlichen Zielen und Kriterien muss bei der Weiterentwicklung der institutionell geförderten Trägerlandschaft und bei der Vergabe von Projektförderungen die stadträumliche Strategie des INSEK zugrunde gelegt werden. Im INSEK werden für die Kultur sechs Schwerpunkträume benannt, für die unterschiedliche, mittelfristig zu erreichende, strategische Zielsetzungen bestehen.