Fachförderrichtlinie über die Förderung der grün-blauen Infrastruktur
Die Fachförderrichtlinie grün-blaue Infrastruktur gilt für Zuwendungen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer der Stadt Leipzig. Zuwendungen werden zur Herstellung, Sicherung und Entwicklung der grünen und blauen Infrastruktur gewährt.
Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die:
- der Erhaltung und Entwicklung der grün-blauen Infrastruktur der Stadt Leipzig dienen, insbesondere der Park- und Grünanlagen, dem städtischen Baumbestand, dem Stadtwald, den Biotop- und Landschafträumen, den Spiel- und Naturerfahrungsräumen sowie der Gewässer.
- zur Erhaltung und Entwicklung der Friedhöfe auf Basis der Verpflichtung der Stadt Leipzig nach § 4 Absatz 2 Sächsisches Bestattungsgesetz und Maßnahmen, die der Erhaltung von für die Friedhofskultur bedeutenden Grabstätten dienen.
- der Herstellung und Erhaltung wassertouristischer/ wasserwirtschaftlicher Anlagen und der Infrastruktur der touristischen Gewässer dienen.
- der begleitenden Untersuchung auf die naturnahe Entwicklung zur Errichtung des guten ökologischen Zustands/ Potenzials von Gewässern II. Ordnung, einschließlich der kommunalen Standgewässer unter Berücksichtigung des ordnungsgemäßen Abflusses beziehungsweise bei Standgewässern des wasserrechtlich festgelegten Wasserstands dienen.
- die der Öffentlichkeitsarbeit dienen mit dem Ziel der Förderung der Erhaltung, Entwicklung und Bewirtschaftung, einschließlich der Jagd sowie der touristischen Nutzung der grünen und blauen Infrastruktur.
- der Bewahrung der Sepulkralkultur oder Förderung von Kinder- und Jugendprojekten zum Thema "Tod und Trauer" dienen.
- der wissenschaftlichen Bearbeitung und deren populärwissenschaftlichen Aufarbeitung von Fragestellungen zur grün-blauen Infrastruktur dienen.
Zuwendungen sind freiwillige Leistungen der Stadt Leipzig. Sie können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und nur für Zwecke gewährt werden, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.