Grabmalpatenschaft - Erhaltung historischer Grabmale
Grabmale sind ein Spiegelbild der Bestattungskultur und der Stadtgeschichte. Der Stadt Leipzig ist es ein großes Anliegen, diese wertvollen, zum Teil unter Denkmalschutz stehenden Zeitzeugen zu erhalten. Besonders auf dem Südfriedhof finden sich unterschiedlichste Varianten verborgener Schönheit vergangener Zeiten. Deshalb gibt die Stadt Leipzig interessierten Bürgern die Möglichkeit, Patin/Pate eines solchen Grabmales zu werden. Mit Ihrer Unterstützung wird dieses kulturhistorische Erbe für die kommende Generation bewahrt und Ihnen die Möglichkeit einer einzigartigen Grabgestaltung gegeben.
Die wichtigsten Fakten
- Sie übernehmen die Verpflichtung, das Grabmal instand setzen zu lassen.
- Sie übernehmen die Kosten für die Überarbeitung des Grabmales.
- Zwischen Ihnen und der Stadt Leipzig wird eine schriftliche Vereinbarung über die Patenschaft getroffen.
- Sie erwerben das Nutzungsrecht der Familiengrabstätte mit Unterzeichnung der Vereinbarung oder zu einem späteren Zeitpunkt.
- Die Stadt Leipzig bleibt Eigentümerin des Grabmales.
Das Grabmal wird von der Stadt Leipzig kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Überarbeitungskosten sind von der Größe des Grabmales und dem Umfang der Arbeiten abhängig.
Es fallen bei Erwerb des Nutzungsrechtes Gebühren je nach Grabart laut der gültigen Gebührensatzung (PDF 63 KB) an.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Kosten einer Grabmalpatenschaft durchaus unter den Kosten bei der Neuanfertigung eines vergleichbaren Grabmales liegen.
Es stehen insgesamt über 500 Grabmale auf den sieben Städtischen Friedhöfen zur Verfügung. Eine Auswahl ist mit einem gelben Schild vor Ort gekennzeichnet.
Selbst für kleine Urnenwahlgräber können den Interessenten Grabmale angeboten werden.
Die Auswahl
Die Auswahl für ein Grabmal setzt immer eine Beratung durch unsere Mitarbeiter voraus. Sie werden mit Ihnen gemeinsam herausfinden, welche Größe der Grabstätte und des Grabmales Ihren Vorstellungen entspricht. Das Versetzen des ausgewählten Grabmales an eine andere Grabstätte innerhalb des Friedhofes ist in Absprache mit der Friedhofsverwaltung möglich.
Einholung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung (bei Erfordernis)
Bei Grabmalen, die unter dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz stehen, bedarf es für alle Veränderungen und Arbeiten einer Genehmigung. Darunter fällt auch das Umsetzen eines Grabmales auf eine eventuell andere Grabstätte innerhalb des Friedhofes.
Die Mitarbeiter der Abteilung Friedhöfe führen mit Ihnen gemeinsam die erforderlichen Abstimmungen mit der zuständigen Denkmalbehörde durch.
Einholung von Kostenangeboten
Die Überarbeitung muss durch einen ausgewiesenen Fachbetrieb ausgeführt werden. Kostenangebote können Sie selbst oder mit Unterstützung unserer Mitarbeiter einholen.
Schriftliche Vereinbarung
Die Patenschaftsvereinbarung enthält Rechte und Pflichten der Patin/ des Paten und der Stadt Leipzig.
Wenn alle anfallenden Arbeiten abgestimmt, genehmigt und schriftlich vereinbart sind, kann die Patenschaft realisiert werden. Hinsichtlich der Nutzung des im Rahmen der Grabmalpatenschaft übergebenen Grabmals und der Nutzung der erworbenen Grabstätte gelten die Bestimmungen der gültigen Friedhofssatzung (PDF 165 KB) und der Gebührensatzung (PDF 63 KB) der Stadt Leipzig.
Grabmal auf dem Südfriedhof in der VII. Abteilung (vor Übernahme einer Grabmalpatenschaft)
Bilder vergrößert anzeigenGrabmal auf dem Südfriedhof in der VII. Abteilung (nach Übernahme einer Grabmalpatenschaft)
Bilder vergrößert anzeigenHinweisschild auf einer Grabstätte
Bilder vergrößert anzeigenGrabmal auf dem Südfriedhof in der XVII. Abteilung
Bilder vergrößert anzeigenGrabmal auf dem Südfriedhof im Urnengarten
Bilder vergrößert anzeigenGrabmal auf dem Südfriedhof im Hain
Bilder vergrößert anzeigenGrabmal auf dem Südfriedhof im Hain
Bilder vergrößert anzeigenGrabmal auf dem Südfriedhof in der XXIII. Abteilung
Bilder vergrößert anzeigenGrabmal auf dem Südfriedhof in der III. Abteilung
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