Gemeinschaftsgärten
Urbane Gemeinschaftsgärten sind Orte des gemeinschaftlichen Gärtnerns, der Begegnung und des Austauschs im städtischen Raum. Dabei ist die Gemeinschaftlichkeit das bestimmende Element und der gemeinsame Nenner, während die Ausprägungen unterschiedlich sein können. Nachbarschaftsgärten, Bürgergärten, interkulturelle Gärten - anhand der Bezeichnung können oft schon Rückschlüsse auf die Zielsetzung der einzelnen Projekte gezogen werden. Meist stehen eine nachhaltige Bewirtschaftung und die umweltschonende Produktion von Obst und Gemüse im Vordergrund. Kulturelle, soziale und weitere Aspekte kommen hinzu.
In Leipzig gibt es eine Vielzahl von Gemeinschaftsgartenprojekten. Die Stadt Leipzig unterstützt diese Projekte zum einen nach Möglichkeit bei der Flächensuche und mit der Bereitstellung von Flächen (im Lene-Voigt-Park) und zum anderen mit einem Förderangebot.
Fachförderrichtlinie "Garten- und Kleingartenwesen"
Der Stadtrat hat die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung des Garten- und Kleingartenwesens (Fachförderrichtlinie Garten- und Kleingartenwesen) beschlossen (Beschluss-Nr. VI-DS-06091 vom 13.03.2019).
Über diese Fachförderrichtlinie können zukünftig gemeinnützige Vereine, die ihren Sitz in Leipzig haben und einen Gemeinschaftsgarten/ Nachbarschaftsgarten/ Urbanen Garten im Stadtgebiet Leipzig betreiben, über Zuwendungen gefördert werden.
In Abstimmung mit dem Kleingartenbeirat der Stadt Leipzig am 02.12.2021 und am 03.02.2022 werden Projekte gefördert, die der
- Urbarmachung, Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung von Gemeinschaftsgärten dienen
- Schaffung von Biostrukturen (Bäume, Hecken, Wiesen)
- Schaffung von Wegen, Wiesen, Lernorten, Bildungslandschaften
- Schaffung von Anbauflächen für Kräuter, Obst, Gemüse und Blühflächen
- Schaffung von naturnahen Flächen
- barrierefreie Gestaltung - fachkundigen Information, Bildung und pädagogischen Projekten (Workshops, Seminare, Mitmachprojekte) zum Thema "urbanes Gärtnern" (nachhaltige Bewirtschaftung, umweltschonende Produktion) dienen
- Bewusstseinsbildung von allen Interessierten für "urbanes Gärtnern" durch aktives Mitwirken (Schau- und Mitmachgärten) dienen
- Öffentlichkeitsarbeit und der Erhöhung der Außenwirkung dienen (Flyer, Plakate, Tafeln, Führungen)
Zuwendungsvoraussetzungen
- Der/ die Antragsteller/-in muss einen "Gemeinschaftsgarten" haben.
- Der/ die Antragsteller/-in muss die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Ziffer 4 Absatz 1 bis 5 der Fachförderrichtlinie Garten- und Kleingartenwesen erfüllen.
- Der Gemeinschaftsgarten soll mindestens an 3 Tagen in der Woche für die Allgemeinheit zugänglich sein.
Förderfähige Aufwendungen
- zahlungswirksame Aufwendungen für den Erwerb von:
- (Bau-)Material, Pflanzen, Sträuchern, Stauden, Zierpflanzen, Kräutern, Saatgut, Erde,
Sand, Kies, Rindenmulch, Hilfsmitteln, Gartengeräten, Werkzeugen und ähnliches
- Material für Seminare, Workshops und Projekttage (Handouts, Hilfsmittel, Geräte,
Werkstoffe und ähnliches
- Material und Druckkosten für Flyer, Plakate, Tafeln und ähnliches - fachspezifische Dienstleistungen Dritter (Gartenlandschafts- und Pflegearbeiten von Fachfirmen)
- Honorare von Fachreferenten für Seminare, Workshops, Projekttage und Führungen
- Mietkosten der Räume für Seminare, Workshops und Projekttage
- projektbezogene und eindeutig von der originären Tätigkeit abgrenzbare Personalaufwendungen, welche zur Erreichung des Zuwendungszwecks unmittelbar erforderlich und angemessen sind
Hinweis
Zuwendungen/ Förderungen sind freiwillige Leistungen der Stadt Leipzig. Sie können nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und nur für Zwecke gewährt werden, die im Interesse der Stadt Leipzig liegen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung/ Förderung besteht nicht.