Förderung Leipziger Kleingärten für 2024
Die zahlreichen Kleingartenanlagen Leipzigs bereichern mit ihren Gemeinschaftsflächen das Erholungsangebot im Grünen. Oft stehen sie nicht nur den Vereinsmitgliedern, sondern auch allen anderen Besuchern offen. Hauptanziehungspunkt sind oft die Spielplätze, schon auf Grund ihrer Lage fernab und abgeschirmt vom Straßenverkehr. Auch Lehr- und Schaugärten laden die Besucher ein. Bei der Ausgestaltung der Gemeinschaftsflächen unterstützt die Stadt Leipzig die Kleingartenvereine über die Auszahlung von Förderungen (finanziellen Zuwendungen). So konnten in den vergangenen Jahren auf Grundlage der Fachförderrichtlinie Garten- und Kleingartenwesen viele kleine und größere Projekte durch die Kleingartenvereine realisiert werden.
Projekte der vergangenen Jahre
Neuer Spielplatz im KGV "Gartenfreunde Südost" - 2016
Bilder vergrößert anzeigenWegebau im KGV "Stahmeln 209" - 2015
Bilder vergrößert anzeigenTechnische Kriminalprävention - Bewegungsmelder
Bilder vergrößert anzeigenNeue Tischtennisplatte im KGV "Am Kanaldreieck" - 2017
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Förderfähige Projekte
- Neuanlage oder Aufwertung von öffentlich nutzbaren Gemeinschaftsflächen in Kleingartenanlagen und Kleingartenparks
- Neuanlage oder Aufwertung von vereinseigenen Spielplätzen
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Traditionspflege
- Installation von Anlagen der technischen Kriminalprävention
- Instandhaltung von Vereinsheimen
- barrierefreie Projekte und inklusive Gestaltung im Kleingartenwesen
Art der Förderung und Finanzierung
- Projektförderung
- Festbetragsfinanzierung: Nach Prüfung der Notwendigkeit einer Förderung wird von der Stadt der Anteil der Förderung festgelegt. Vom Antragsteller ist der Eigenmittelanteil zu benennen, der aufgebracht werden kann (mindestens 10 Prozent).
- Die Auszahlung der bewilligten Fördermittel erfolgt über einen Auszahlungsantrag.
Antragstellung
- Der Antrag muss durch einen gemeinnützigen Verein erfolgen, der mit seinen Projekten das Kleingartenwesen im Stadtgebiet Leipzigs unterstützt.
- Einzureichen sind das Formular Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung (PDF 390 KB) mit dem zugehörigen Finanzierungsplan (PDF 383 KB)
- Ab einem Auftragswert von 2.500,00 Euro ist ein Angebot einzureichen.
- Die im Zuwendungsantrag unter Punkt 7 aufgeführten Anlagen sind zwingend beizufügen.
- Einreichungsfrist für eine Förderung im Jahr 2024: 30. September 2023 (Eingangsstempel!)
- einzureichen bei der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Fachbereich Gärten
- satzungsgemäße Unterschrift nicht vergessen
Nach der Antragstellung
- Zunächst erfolgt eine Prüfung aller eingegangenen Anträge durch die Stadt Leipzig.
- Nach erfolgter Prüfung und Herstellung des Einvernehmens mit dem Kleingartenbeirat erfolgt die Zusendung eines Bescheides.
- Der Bescheid konkretisiert neben der Fördersumme auch den Realisierungszeitraum, das Auszahlungsverfahren und den notwendigen Verwendungsnachweis.
Nach Bescheiderteilung
- kommt es zur Auszahlung auf Antrag
- Projekt ist bis zum 31.12.2024 fertig zu stellen
- Zuwendung ist zweckgebunden zu verwenden (das heißt nur für Positionen, die der Zuwendungsbescheid benennt)
Nach Fertigstellung des Projektes
- ist ein Verwendungsnachweis zu führen
- Formular Verwendungsnachweis (PDF 323 KB) ist direkt nach Fertigstellung des Projektes (spätestens 31.01.2025) zusammen mit den unter Punkt 6 geforderten Unterlagen einzureichen
Häufige Fragen
Ja. Es können mehrere Anträge entsprechend den benannten Förderkriterien gestellt werden (siehe förderfähige Projekte).
Ja. Bei Spielplätzen sind die Anforderungen der DIN EN 1176 zu beachten und einzuhalten. Dies beginnt bei der Auswahl der Spielgeräte, die dieser Norm entsprechen müssen. Auch sind bei der Standortwahl Abstände (Fallräume) zu anderen Spielgeräten und der Untergrund (Wiese, Fallschutzsand/-kies) je nach Spielgerät zu beachten.
Nein. Über einen Auszahlungsantrag kann, sobald zum Beispiel ein Auftrag ausgelöst wurde, die Auszahlung bei der Stadt angefordert werden. Das Geld wird dann auf das Vereinskonto überwiesen, die Rechnung so vom Verein beglichen. Im Nachgang ist dann in jedem Falle ein Verwendungsnachweis zu führen (Vorlegen der beglichenen Rechnungen bei der Stadt). Der Zuwendungsbescheid enthält hierzu alle nötigen Informationen. Die im Bescheid bezifferten Eigenmittel sind jedoch in jedem Falle vom Verein aufzubringen.
Im Voraus zu viel gezahlte Zuwendungen werden zurückgefordert (zum Beispiel bei Verringerung der Kosten für das Projekt).