Übersichtskarte Clara-Zetkin-Park
Die Online-Karte des Clara-Zetkin-Parks bietet Ihnen einen Überblick mit wichtigen Informationen. Zum Beispiel welche Parkbereiche für welche Nutzung vorgesehen sind, wo Papierkörbe und Mülleimer aufgestellt sind und wo Sie Toiletten finden. Auch interessante Orte, Gastronomie oder Spielplätze sind markiert.
Infos zur Karte
In der Karte sind in verschiedenen Farbtönen Flächen markiert, um deren unterschiedliche Nutzungen hervorzuheben. Klicken Sie auf die Flächen, um mehr zu erfahren. Die unterschiedlichen Nutzungsarten orientieren sich am Charakter und wie die Flächen bewachsen sind.
Naturgenuss/ Langgraswiesen
Oft sind diese Wiesen an Landwirte verpachtet und werden zur Heugewinnung genutzt. Diese Flächen sollten nicht als Liegewiesen genutzt werden und sind auch unter dem Aspekt des Naturschutzes besondere Rückzugsräume für zahlreiche Kleinlebewesen.
Parkgenuss/ Gemäßigte Aktivität
Diese Flächen tragen mit ihrem Charakter besonders zur Strukturierung der Parklandschaft bei, sie sind oft gesäumt von Bänken, die zum Verweilen und Entspannen einladen. Auf diesen Flächen gilt das Gebot der gemäßigten Aktivitäten.
Liegewiese/ Entspannung, Freizeit, Spiel/ Gemäßigte Sportarten/ Grillen
An schönen Sonnentagen sind die Liegewiesen bei den Parkbesuchern hoch beliebt. Liegewiesen werden regelmäßig gemäht und können vielfältig genutzt werden. Unter dem Aspekt der gegenseitigen Rücksichtnahme sind gemäßigte Sportarten, wie Badminton oder Spiele, wie zum Beispiel Kubb möglich. Das Grillen ist auf den Liegewiesen ausschließlich mit einem Standgrill erlaubt. Einweggrills sind hingegen nicht gestattet.
Bolzwiesen
Auf Bolzwiesen kommen die Liebhaber von Ballsportarten auf ihre Kosten. Hier kann auch mal Fuß-, Hand- oder Volleyball gespielt werden. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Beim Fußballspielen sollten keine Stollenschuhe verwendet werden.
Fairness-Zone
Als Fairness-Zone sind die Flächen ausgewiesen, die gemeinsam von Fußgängern, Radfahrern und Rollsportarten genutzt werden. Hier sollte das Fairness-Gebot, die gegenseitige Rücksichtnahme gelten.