Auensee - Veranstaltungsfläche
Informationen
- Flächengröße: insgesamt 4.500 Quadratmeter
- Personenzahl: maximal 250
Veranstaltungstermine
Veranstaltungen pro Jahr: 2 insgesamt
- davon im August: maximal 1
- im September: maximal 1
Naturschutz
- Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Leipziger Auwald“
- Europäisches Vogelschutzgebiet (Nutzungen nur außerhalb der Brutzeit möglich, das heißt frühestens im August)
- Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (nördlicher Bereich)
- Beeinträchtigungen sensibler Arten und Biotope sind auszuschließen.
Mögliche Veranstaltungen
- Keine Einschränkungen
- Konzerte auf Kleinbühnen, als seltene Ereignisse als Tagesveranstaltungen
- Überschreitung der regulären Immissionsrichtwerte tagsüber innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten, 20-22 Uhr
- Seltene Ereignisse mit Versorgungspegel bis 81 Dezibel (dB(A)) möglich
Rechtliche Hinweise
- Für begleitende gewerbliche Angebote (Catering, Ausschank) ist eine Reisegewerbeerlaubnis erforderlich.
- Die jeweils aktuellen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) und der Allgemeinverfügungen sind umzusetzen, ein Hygienekonzept ist zu erstellen.
- Ab 200 Teilnehmer/-innen ist ein Sicherheitskonzept zu erstellen und eine Anzeige gemäß § 14 Polizeiverordnung (PolizeiVO) erforderlich.
- Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Hinweise und Möglichkeiten der Nutzung
- Die Einfahrt in die Grünanlage auf den Wegen ist auf Antrag mittels Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen möglich.
- Die Installationen werden im Abstand von 1,5 Metern zu Baumstämmen und Sträuchern platziert.
- Bei Einordnung schwerer Ausstattungen sind lastenverteilende und bei zu erwartender starker Frequentierung von Wiesenflächen Trittschaden vermeidende Unterlagen zu verwenden.
- Fliegende Bauten sind möglich, müssen aber beim Amt für Bauordnung und Denkmalspflege angezeigt werden.
- Die genutzte Fläche ist vollständig von eingebrachten Materialien zu beräumen und Müll zu entsorgen.