Lene-Voigt-Park - Veranstaltungsfläche
Informationen
- Flächengröße: insgesamt 7.500 Quadratmeter
- Personenzahl: maximal 500
Veranstaltungstermine
Veranstaltungen pro Jahr: 5 insgesamt, davon
- im Mai: maximal 1
- im Juni: maximal 1
- im Juli: maximal 1
Naturschutz
- Biotope angrenzend
- Artenschutzrechtliche Gründe könnten einer entsprechenden Nutzung entgegenstehen.
Mögliche Veranstaltungen
- Nur lärmarme Veranstaltungen
- Gemäß vorliegender Schallimmissionsprognose ist der Versorgungspegel nicht höher möglich als 75 Dezibel (dB(A)) für ein seltenes Ereignis am Tag.
Rechtliche Hinweise
- Für begleitende gewerbliche Angebote (Catering, Ausschank) ist eine Reisegewerbeerlaubnis erforderlich.
- Die jeweils aktuellen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) und der Allgemeinverfügungen sind umzusetzen, ein Hygienekonzept zu erstellen.
- Ab 200 Teilnehmer/-innen ist ein Sicherheitskonzept zu erstellen und eine Anzeige gemäß § 14 Polizeiverordnung (PolizeiVO) erforderlich.
- Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Hinweise und Möglichkeiten der Nutzung
- Die Einfahrt in die Grünanlage auf den Wegen ist auf Antrag mittels Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen möglich.
- Die Installationen werden im Abstand von 1,5 Metern zu Baumstämmen und Sträuchern platziert.
- Bei Einordnung schwerer Ausstattungen sind lastenverteilende und bei zu erwartender starker Frequentierung von Wiesenflächen Trittschaden vermeidende Unterlagen zu verwenden.
- Fliegende Bauten sind möglich, müssen aber beim Amt für Bauordnung und Denkmalspflege angezeigt werden.
- Die genutzte Fläche ist vollständig von eingebrachten Materialien zu beräumen und Müll zu entsorgen.