Richard-Wagner-Hain - Veranstaltungsfläche
Informationen
- Flächengröße: insgesamt circa 7.500 Quadratmeter
- Personenanzahl: maximal 500
Veranstaltungstermine
Veranstaltungen pro Jahr: 8 insgesamt
- davon im August: maximal 2, davon 1 am Abend
- im September: maximal 1
Naturschutz
- Biotope angrenzend
- Flächennaturdenkmal angrenzend
- Beeinträchtigungen sensibler Arten und der Flächennaturdenkmäler sind auszuschließen, artenschutzrechtliche Gründe könnten einer entsprechenden Nutzung entgegenstehen.
Denkmalschutz
Die Fläche steht als Kulturdenkmal der Garten- und Landschaftspflege unter besonderem Schutz.
Mögliche Veranstaltungen
- Kleine, weniger störintensive Veranstaltungen, Lesungen, kleine Theateraufführungen, Konzerte auf Kleinbühnen bei Einhaltung der regulären Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie, als seltene Ereignisse parallel zu Uni-Veranstaltungs-Nutzungszeiten (Tages- und Abendveranstaltungen), sonst wegen anderer, regelmäßig stattfindender Veranstaltungen keine seltenen Ereignisse möglich.
- Außerhalb der Uni-Nutzung bei optimierter Beschallung gegebenenfalls reguläre Immissionsrichtwerte einhaltbar.
Rechtliche Hinweise
- Für begleitende gewerbliche Angebote (Catering, Ausschank) ist eine Reisegewerbeerlaubnis erforderlich.
- Die jeweils aktuellen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) und der Allgemeinverfügungen sind umzusetzen, ein Hygienekonzept zu erstellen.
- Ab 200 Teilnehmer/-innen ist ein Sicherheitskonzept zu erstellen und eine Anzeige gemäß § 14 Polizeiverordnung (PolizeiVO) erforderlich.
- Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Hinweise und Möglichkeiten der Nutzung
- Die Einfahrt in die Grünanlage auf den Wegen ist auf Antrag mittels Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen möglich.
- Die Installationen werden im Abstand von 1,5 Metern zu Baumstämmen und Sträuchern platziert.
- Bei Einordnung schwerer Ausstattungen sind lastenverteilende und bei zu erwartender starker Frequentierung von Wiesenflächen Trittschaden vermeidende Unterlagen zu verwenden.
- Fliegende Bauten sind möglich, müssen aber beim Amt für Bauordnung und Denkmalspflege angezeigt werden.
- Die genutzte Fläche ist vollständig von eingebrachten Materialien zu beräumen und Müll zu entsorgen.