Schönauer Park - Veranstaltungsfläche
Informationen
- Flächengröße: gesamt circa 15.000 Quadratmeter
- Personenzahl: maximal 500
Veranstaltungstermine
Veranstaltungen pro Jahr: 5 insgesamt
- davon im Mai: maximal 1
- im Juni: maximal 1
- im Juli: maximal 1
Naturschutz
- Biotope
- Flächennaturdenkmal angrenzend
- Beeinträchtigungen sensibler Arten, Biotope und der Flächennaturdenkmäler sind auszuschließen.
Denkmalschutz
Die Fläche steht als Kulturdenkmal der Garten- und Landschaftspflege unter besonderem Schutz.
Mögliche Veranstaltungen
- Keine Einschränkungen
- Konzerten auf Kleinbühnen bei Einhaltung der regulären Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie
Rechtliche Hinweise
- Für begleitende gewerbliche Angebote (Catering, Ausschank) ist eine Reisegewerbeerlaubnis erforderlich.
- Die jeweils aktuellen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) und der Allgemeinverfügungen sind umzusetzen, ein Hygienekonzept zu erstellen.
- Ab 200 Teilnehmer/-innen ist ein Sicherheitskonzept zu erstellen und eine Anzeige gemäß § 14 Polizeiverordnung (PolizeiVO) erforderlich.
- Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen.
Hinweise und Möglichkeiten der Nutzung
- Die Einfahrt in die Grünanlage auf den Wegen ist auf Antrag mittels Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen möglich.
- Die Installationen werden im Abstand von 1,5 Metern zu Baumstämmen und Sträuchern platziert.
- Bei Einordnung schwerer Ausstattungen sind lastenverteilende und bei zu erwartender starker Frequentierung von Wiesenflächen Trittschaden vermeidende Unterlagen zu verwenden.
- Fliegende Bauten sind möglich, müssen aber beim Amt für Bauordnung und Denkmalspflege angezeigt werden.
- Die genutzte Fläche ist vollständig von eingebrachten Materialien zu beräumen und Müll zu entsorgen.