Impfungen
Impfungen werden für Jung und Alt angeboten, vom Säugling bis zum Senior. Impfungen gehören zu den wichtigsten und effektivsten Maßnahmen in der Gesundheitsvorsorge da es für viele Viruserkrankungen keine ursächliche Behandlung gibt.
Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass weltweit jährlich das Leben von circa 3 Millionen Menschen, davon etwa 1,4 Millionen Kindern unter 5 Jahren, durch Impfungen gerettet wird und noch viel mehr Menschen vor schweren Erkrankungen oder bleibenden Behinderungen verschont bleiben.
Auch in Deutschland zeigen Ausbrüche ansteckender Erkrankungen, dass Impflücken in der Bevölkerung bestehen und sich so genannte "Kinderkrankheiten" wie Mumps, Masern und Röteln zunehmend und mit zum Teil ernsthaften Komplikationen ins Erwachsenenalter verschieben. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines umfassenden Schutzes während des gesamten Lebens. Deshalb sollen Impfungen nicht nur bei allen Kindern altersentsprechend nach den aktuellen Empfehlungen durchgeführt werden, sondern auch Erwachsene unbedingt ihren Impfpass regelmäßig kontrollieren und fehlende beziehungsweise Auffrischimpfungen schnellstmöglich nachholen lassen.
Der behandelnde Kinder- oder Hausarzt ist der richtige Ansprechpartner für alle Fragen rund ums Impfen. Für beruflich bedingte Risiken sind die jeweiligen Betriebsärzte die ersten Ansprechpartner.
Masernschutzgesetz
Seit dem 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) gültig.
Menschen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind und in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder beschäftigt sind, sowie Personal von medizinischen Einrichtungen sollen einen Schutz gegen Masern vorweisen. Eine Übergangsregelung gilt für alle, die vor dem 1. März 2020 bereits in den Einrichtungen betreut wurden oder tätig waren. Sie haben laut Gesetz bis zum 31. Juli 2022 Zeit einen Nachweis zu erbringen.
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz:
Impfkalender für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Freistaat Sachsen 2024 (gültig ab 01.01.2024)
- Rotaviren (Schluckimpfung)
Beginn der Grundimmunisierung:
- Tetanus (T)
- Diphtherie (D)
- Keuchhusten (Pa)
- Haemophilus-influenzae-Typ b (Hib)
- Kinderlähmung (IPV)
- Hepatitis B (HBV)
- Pneumokokken
- Meningokokken B (Keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte fragen Sie bezüglich Kostenübernahme vor der Impfung bei der Krankenkasse nach.)
- Meningokokken ACWY/C (Keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte fragen Sie bezüglich Kostenübernahme vor der Impfung bei der Krankenkasse nach.)
- Virusgrippe (jährlich)
- Masern-Mumps-Röteln (MMR) Erstimpfung
- Windpocken (Varizellen) (VZV) Erstimpfung für alle Kinder, die nicht an Windpocken erkrankt sind
Vervollständigung der Grundimmunisierungn:
- Tetanus (T)
- Diphtherie (D)
- Keuchhusten (Pa)
- Haemophilus-influenzae-Typ b (Hib)
- Kinderlähmung (IPV)
- Hepatitis A und B beziehungsweise Hepatitis A (Hepatitis A ist keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte fragen Sie bezüglich Kostenübernahme vor der Impfung bei der Krankenkasse nach.)
- Masern-Mumps-Röteln (MMR) Zweitimpfung
- Windpocken (Varizellen) (VZV), Zweitimpfung, frühestens 3 Monate nach der Erstimpfung
- Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (TDPa) Auffrischimpfung
- Masern-Mumps-Röteln (MMR) Drittimpfung (für alle Kinder mit Erstimpfung vor dem 1. Geburtstag, sowie bei Erst- und Zweitimpfung vor dem 4. Geburtstag)
- Humane Papillomaviren (HPV) Nur vor dem 18. Geburtstag Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte fragen Sie dann bezüglich Kostenübernahme vor der Impfung bei Ihrer Krankenkasse nach.)
- Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (TDPa),
- Kinderlähmung (IPV) Auffrischimpfung
- Gürtelrose (Herpes Zoster) (Keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Bitte fragen Sie bezüglich Kostenübernahme vor der Impfung bei der Krankenkasse nach.)
- Pneumokokken
- COVID 19
- Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten (TDPa)
Bitte holen Sie versäumte Impfungen frühestmöglich nach!
Es ist unbedingt erforderlich, alle Schutzimpfungen so termingerecht wie möglich durchzuführen. Nur dadurch kann ein schneller und anhaltender Schutz erzeugt werden. Einfache Erkrankungen beeinflussen nicht den Impferfolg sowie die Verträglichkeit der Schutzimpfungen. Daher die Empfehlung, auch in nachfolgenden Situationen die Impfung durchzuführen und nicht zu verschieben:
- leichter fieberhafter Infekt oder leichte Durchfallerkrankung bei sonstigem Wohlbefinden;
- Therapie mit Antibiotika (wie beispielsweise Harnwegserkrankungen oder Mittelohrentzündung), (gilt nicht bei Schluckimpfung);
- nach leichten Impfnebenwirkungen vorangegangener Impfungen;
- Frühgeborene (Impfung zum normalen Kalendertermin);
- Schwangerschaft eines Familienmitgliedes;
- kürzlicher Kontakt mit einer an einer Infektionskrankheit erkrankten Person;
- Stillende Mutter;
- unspezifische Allergievorgeschichte;
- Krampfanfälle bei Kindern, die gegen Masern oder Keuchhusten geimpft werden sollen (Gefahren durch die Erkrankung sind viel größer);
- früherer plötzlicher Kindstod in der Familie.
Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere!
Viele ansteckende Krankheiten wie Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung oder Masern sind dank umfassender Impfprogramme in Deutschland selten geworden. Dennoch können sie sich vor allem unter ungeschützten Kindern und Erwachsenen rasch ausbreiten.
Deshalb sind Schutzimpfungen auch heute wichtige Maßnahmen zur Gesunderhaltung der ganzen Familie, vom Säugling bis zu den Großeltern.
Mit einer Impfung schützt man sich in erster Linie selbst vor der Erkrankung.
Gleichzeitig trägt der eigene Impfschutz zum Schutz der Gemeinschaft bei. Die sogenannte "Herdenimmunität" ist sehr wichtig für Säuglinge, die für einzelne Impfungen (z. B. Mumps-Masern-Röteln oder Keuchhusten) noch zu jung sind oder auch für Menschen, die sich auf Grund bestimmter Erkrankungen nicht impfen lassen können. Sie sind darauf angewiesen, dass die Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen Schutz vor einer Ansteckung bieten.
Lassen sich ausreichend viele Menschen impfen, so kann eine Ausrottung bestimmter Infektionskrankheiten erreicht werden. Wie der "Herdenschutz" bei Schutzimpfungen funktioniert, zeigt das Schaubild (PDF 712 KB) der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Überblick über Standardimfpungen
Erreger:
- Rotaviren
Übertragung:
- fäkal-orale Übertragung als Kontakt- beziehungsweise Schmierinfektion oder durch verunreinigtes Trinkwasser oder Lebensmittel
Symptome:
- akuter Krankheitsbeginn mit wässrigen Durchfällen, Erbrechen, Bauchschmerzen und Fieber
- Symptome dauern 2 bis 6 Tage an
- bei älteren Kindern und Erwachsenen meist leichterer Krankheitsverlauf
Verlauf:
- Bei Säuglingen und Kleinkindern besteht bei nicht rechtzeitiger Behandlung das Risiko einer Austrocknung durch den massiven Flüssigkeits- und Elektrolytverlust.
Impfung gegen Rotaviren:
- ab 7. Lebenswoche
- Schluckimpfung, je nach verwendetem Impfstoff 2 bis 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
Weitere Informationen zur Erkrankung und zur Schutzimpfung
Erreger:
- Corynebacterium diphtheriae (Bakterien)
Übertragung:
- Tröpfcheninfektion bei Diphtherie der Atemwege
- direkter Kontakt bei Hautdiphtherie
Symptome:
- Fieber, Halsschmerzen, Schluckbeschwerden, Heiserkeit
- Schwellung im Bereich des Halses kann bis zur Verlegung der Atemwege (Krupp) und zum Ersticken führen
- Hautdiphtherie mit entzündlichen Hautveränderungen bei bestimmten Risikogruppen möglich, zum Beispiel Alkoholiker, Drogenabhängige
Verlauf:
- Sterblichkeit infolge Verlegung der Atemwege oder Herzversagen bei 5 bis 10 Prozent Spätkomplikationen (Entzündung der Nerven oder des Herzens) möglich
Impfung gegen Diphtherie:
- ab 3. Lebensmonat: 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
- ab 13. Lebensmonat 4. Impfung
- Auffrischimpfung jeweils ab 6. und 11. Lebensjahr
- für Erwachsene Auffrischung aller 10 Jahre
Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 39 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Bordetella pertussis (Bakterien)
Übertragung:
- Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen)
Symptome:
- anfänglich grippeähnliche Symptome, nach 1 bis 2 Wochen anfallsweise Husten, besonders nachts, häufig mit Hervorwürgen von zähem Schleim bis zum Erbrechen
- bei Säuglingen kurze Atemstillstände möglich
- bei Erwachsenen häufig langanhaltender Husten ohne typische Hustenanfälle
Verlauf:
- häufige Komplikationen sind Mittelohr- und Lungenentzündung, selten Krampfanfälle und Hirnschädigung, Todesfälle besonders bei Säuglingen unter 6 Monaten möglich
Impfung gegen Keuchhusten:
- ab 3. Lebensmonat: 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
- ab 13. Lebensmonat: 4. Impfung
- Auffrischimpfung jeweils ab 6. und 11. Lebensjahr
- für Erwachsene, Auffrischung aller 10 Jahre
- zum Schutz des Neugeborenen, sollten Schwangere im letzten Schwangerschaftsdrittel geimpft werden
Impfung steht nur als Kombinationsimpfung zur Verfügung
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 39 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Clostridium tetani (Bakterien)
Übertragung:
- Erreger gelangen über Verletzungen, auch sogenannten Bagatellverletzungen, in den Körper.
- Ansteckung von Mensch zu Mensch nicht möglich
Symptome:
- Erkrankung des Nervensystems mit schweren Krämpfen der Muskulatur
Verlauf:
- Sterblichkeit liegt trotz moderner Intensivtherapie bei 10 bis 20 Prozent (sonst erheblich höher)
- Todesursache sind Versagen der Atmung und Herz-Kreislauf-Komplikationen.
Impfung gegen Wundstarrkrampf:
- ab 3. Lebensmonat: 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
- ab 13. Lebensmonat: 4. Impfung
- Auffrischimpfung jeweils ab 6. und 11. Lebensjahr
- für Erwachsene Auffrischung aller 10 Jahre
Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 39 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Haemophilus influenzae Typ b (Bakterien)
Übertragung:
- Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen)
Symptome:
- Mittelohrentzündung, Kehlkopfentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Lungenentzündung, Hirnhautentzündung
Verlauf:
- bei Kleinkindern tödlicher Verlauf durch Hirnhautentzündung möglich
Impfung gegen Hib:
- ab 3. Lebensmonat: 3 Impfungen im Abstand von 4 Wochen
- ab 13. Lebensmonat: 4. Impfung
Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen
Weitere Informationen zur Erkrankung und zur Schutzimpfung
Erreger:
- Polioviren (3 Typen)
Übertragung:
- hauptsächlich fäkal-orale Übertragung als Kontakt- beziehungsweise Schmierinfektion
- seltener Tröpfcheninfektion
Symptome:
- Ein Großteil der Erkrankungen verläuft als fieberhafter Infekt mit Durchfall und Erbrechen.
- 5 bis 10 Prozent der Erkrankten haben eine Beteiligung des zentralen Nervensystems:
- Beginn mit Fieber, Nackensteifigkeit, Rückenschmerzen und Krämpfen der Muskulatur, später Lähmungen der Bein- und Armmuskulatur, Lähmungen der Bauch-, Brust- und Augenmuskeln ebenfalls möglich
Verlauf:
- nach Jahren oder Jahrzehnten Entwicklung eines sogenannten Post-Polio-Syndroms, das heißt Zunahme der Lähmungen mit Muskelschwund
- Sterblichkeit bis 10 Prozent bei Lähmungen der Atemmuskulatur
Impfung gegen Kinderlähmung:
- ab 3. Lebensmonat: 3 Impfungen im Abstand von vier Wochen
- ab 13. Lebensmonat: 4. Impfung
- Auffrischimpfung ab 11. Lebensjahr
- für Erwachsenen Auffrischung aller 10 Jahre
Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes empfohlen
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 36 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Neisseria meningititis (Meningokokken/Bakterien)
- 12 Meningokokkentypen werden unterschieden, in Deutschland kommen vor allem die Typen B und C vor, weltweit zusätzlich die Typen A, W135, Y.
Übertragung:
- Infektion erfolgt über Tröpfchen, zum Beispiel beim Niesen, Husten oder Küssen
- Für die Übertragung ist ein sehr enger Kontakt erforderlich ("Speichelkontakt" von Gesicht zu Gesicht).
- Am häufigsten erkranken Kleinkinder und Jugendliche.
Symptome:
- Meningokokken verursachen verschiedene Erkrankungen, insbesondere Hirnhautentzündungen und Blutvergiftungen (Sepsis), seltener auch Entzündung von Lunge, Herz, Knochen, Gelenken, Augenbindehaut.
- plötzlich auftretendes schwerstes Krankheitsgefühl mit Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Erbrechen und Nackensteife,
- punktförmige Hauteinblutungen
- Bewusstseinstrübungen und Kreislaufschock weisen auf einen lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf hin.
Verlauf:
- Folge einer Meningokokkeninfektion können unter anderem Lähmungen, Krampfanfälle, Hirnschädigung, Taubheit sein.
- Trotz Behandlung sterben etwa 10 Prozent der Erkrankten.
Impfung gegen Meningokokken:
- Empfohlen für alle Kinder und Jugendlichen ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Impfschema:
- Meningokokken-B-Impfung: je nach Hersteller des Impfstoffes
- Meningokokken-C/ACWY-Impfung: je nach Hersteller des Impfstoffes
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 36 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Streptococcus pneumoniae (Pneumokokken/ Bakterien)
Übertragung:
- Pneumokokken besiedeln die Schleimhäute das Nasenrachenraumes und können bei Personen mit noch nicht voll ausgereiftem bzw. geschwächtem Immunsystem (Kleinkinder, Senioren und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen) zu einer endogenen Infektion führen.
- Selten erfolgt die Infektion direkt über Tröpfchen, die beim Atmen oder Husten ausgeschieden werden.
Symptome:
- Pneumokokken verursachen verschiedene Erkrankungen, insbesondere Lungenentzündungen, aber auch Entzündungen von Hirnhaut, Mittelohr und Nasennebenhöhlen.
- Fieber, Schüttelfrost, allgemeines Krankheitsgefühl und zusätzlich je nach Erkrankung spezifische Symptome wie beispielsweise Husten, Atembeschwerden, Kopfschmerzen, Apathie, Erbrechen, Nackensteifigkeit, Ohrenschmerzen
Verlauf:
- Folge einer Pneumokokkeninfektion können unter anderem Blutvergiftungen (Sepsis), Kreislaufschock mit tödlichem Herzversagen, Hirnschädigung oder Taubheit sein
Impfung gegen Pneumokokken:
- Empfohlen für Kinder ab 3. Lebensmonat bis zum vollendeten 2. Lebensjahr und Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr
- Impfschema:
- ab 3. Lebensmonat, unterschiedlich, je nach Hersteller der Impfstoffes
- ab 60. Lebensjahr 1 Impfung, Wiederholungsimpfung in Abhängigkeit vom Impfstoff
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 36 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Influenzaviren
Übertragung:
- Infektion erfolgt über Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgeschieden werden oder durch direkte Kontakte (Händeschütteln)
Symptome:
- plötzlicher Krankheitsbeginn mit Fieber über 38,5 °C, Reizhusten, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen
Verlauf:
- Folge einer Influenza können Lungenentzündung oder Mittelohrentzündung sein,
- bei bestehenden Vorerkrankungen sind schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge möglich
Impfung gegen Virusgrippe:
- Empfohlen für alle Kinder (ab 7. Lebensmonat) und Erwachsene
Impfschema:
- jährliche Impfung, vorzugsweise im Herbst mit einem Impfstoff aktueller, von der WHO empfohlener Impfstoffkombination
- Kinder bis zum 9. Lebensjahr erhalten bei der erstmaligen Impfung 2 Dosen im Abstand von 4 Wochen
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 85 KB) des Gesundheitsamtes bzw. auf dem Faktenblatt des Robert Koch-Institutes (850 KB).
Erreger:
- Mumpsvirus
Übertragung:
- Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen), direkter Speichelkontakt
Symptome:
- anfänglich Fieber, Kopfschmerzen, Unwohlsein, Muskelschmerzen und Appetitverlust
- schmerzhafte einseitige oder doppelseitige entzündliche Schwellung der Speicheldrüsen, besonders der Ohrspeicheldrüse
Verlauf:
- Komplikationen sind Hirnentzündung (in seltenen Fällen tödlich), Hirnhautentzündung, Schwerhörigkeit.
- Hodenentzündung (bis zur Einschränkung der Zeugungsfähigkeit)
- bei erwachsenen Frauen Brust- und Eierstockentzündung
Impfung gegen Mumps:
- ab 13. Lebensmonat: Erstimpfung
- ab 46. Lebensmonat: Zweitimpfung
- Erwachsene:
- ungeimpfte Personen, die nicht an Masern erkrankt waren, beziehungsweise nur einmalig geimpfte Personen ohne Immunitätsnachweis benötigen eine bzw. zwei Impfung(en) im Mindestabstand von 3 Monaten
- Für die Mumpsimpfung besteht keine Altersbegrenzung.
Verwendung des Kombinationsimpfstoffes (Masern-Mumps-Röteln) empfohlen
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 85 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Masernvirus
Übertragung:
- Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen), Kontakt mit infektiösem Sekret aus Nase oder Rachen
Symptome:
- Beginn mit Fieber, Schnupfen, Husten, Bindehautentzündung
- ab 3. bis 7. Tag grobfleckiger Masernausschlag
Verlauf:
- Komplikationen sind Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Hirnentzündung mit bleibenden Schäden (geistige Behinderung), zum Teil mit tödlichem Verlauf.
- Spätkomplikation nach 6 bis 8 Jahren ist eine Hirnentzündung mit Hirnabbau und tödlicher Prognose (SSPE - subakute sklerosierende Panencephalitis).
Impfung gegen Masern:
- ab 12. Lebensmonat: Erstimpfung
- ab 15. Lebensmonat: Zweitimpfung
- ab 10. Lebensjahr: Drittimpfung, für alle Kinder mit Erstimpfung im ersten Lebensjahr sowie bei Erst- und Zweitimpfung bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
- Erwachsene:
- ungeimpfte Personen, die nicht an Masern erkrankt waren beziehungsweise nur einmalig geimpfte Personen ohne Immunitätsnachweis benötigen eine beziehungsweise zwei Impfung(en) im Mindestabstand von 3 Monaten
- Für die Masernimpfung besteht keine Altersbegrenzung.
Verwendung des Kombinationsimpfstoffes MMR (Masern-Mumps-Röteln) empfohlen
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 85 KB) des Gesundheitsamtes und dem Faktenblatt des Robert Koch-Institutes (850 KB).
Erreger:
- Rötelnvirus
Übertragung:
- Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen oder Sprechen)
Symptome:
- Kopfschmerzen, geringes Fieber, Lymphknotenschwellungen im Nacken oder hinter den Ohren,
- kleinfleckiger Ausschlag am gesamten Körper
- 50 Prozent der Erkrankungen im Kindesalter verlaufen stumm, das heißt ohne Symptome.
Verlauf:
- Röteln im 1. bis 4. Schwangerschaftsmonat können zur Fehl- oder Frühgeburt und schweren Behinderungen des Neugeborenen führen (Herzfehler, Schwerhörigkeit, Trübung der Augenlinse).
Impfung gegen Röteln:
- ab 13. Lebensmonat Erstimpfung
- ab 46. Lebensmonat Zweitimpfung
- Erwachsene:
- ungeimpfte Personen, die nicht an Röteln erkrankt waren, beziehungsweise nur einmalig geimpfte Personen ohne Immunitätsnachweis benötigen eine beziehungsweise zwei Impfung(en) im Mindestabstand von 3 Monaten
- Für die Rötelnimpfung besteht keine Altersbegrenzung.
Verwendung des Kombinationsimpfstoffes (Masern-Mumps-Röteln) empfohlen.
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 85 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Hepatitis-A-Virus
Übertragung:
- fäkal-orale Übertragung als Kontakt- beziehungsweise Schmierinfektion beispielsweise im Kindergarten, im gemeinsamen Haushalt
- über Sexualkontakte
- durch verunreinigtes Trinkwasser oder Lebensmittel
Symptome:
- meist uncharakteristische Beschwerden wie allgemeines Krankheitsgefühl, erhöhte Temperatur, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen
- Nur bei einem Teil der Erkrankten kommt es zu einer typischen Gelbsucht (Gelbfärbung der Haut und Bindehaut, dunkler Urin, heller Stuhlgang, Hautjucken).
Verlauf:
- im Kindesalter meist gering ausgeprägte Krankheitszeichen
- Mit zunehmenden Alter sind schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge durch Leberversagen möglich.
Impfung gegen Hepatitis A:
- Empfohlen für alle Kinder (ab 2. Lebensjahr) und Erwachsene
- Impfschema:
- Hepatitis A-Impfung: 2 Impfungen im Abstand von 6 bis 12 Monaten oder
- Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung: 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, dritte Impfung nach 6 Monaten
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 36 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Hepatitis-B-Virus
Übertragung:
- Sexualkontakte
- Blutkontakte (Verletzungen, Tätowierungen, Piercing, Spritzdrogengebrauch, sehr selten Bluttransfusion)
Symptome:
- meist uncharakteristische Beschwerden wie Unwohlsein, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Gelenkschmerzen, erhöhte Temperatur
- Nur bei einem Teil der Erkrankten kommt es zu einer typischen Gelbsucht (Gelbfärbung der Haut und Bindehaut, dunkler Urin, heller Stuhlgang, Hautjucken).
- Ein Drittel aller Infektionen verläuft ohne Krankheitszeichen.
Verlauf:
- chronischer Verlauf möglich mit den Folgen von Leberzirrhose und Leberzellkrebs
Impfung gegen Hepatitis B:
- Empfohlen für alle Kinder (ab 3. Lebensmonat) und Erwachsene
- Impfschema:
- ab 3. Lebensmonat: 3 oder 4 Impfungen bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen mit Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten/Kinderlähmung/Hib oder
- ab 2. Lebensjahr Hepatitis B-Impfung: 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, dritte Impfung nach 6-12 Monaten oder
- Hepatitis A/B-Kombinationsimpfung: 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen, dritte Impfung nach 6 Monaten
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 36 KB) des Gesundheitsamtes
Erreger:
- Varizella-Zoster-Virus
Übertragung:
- Infektion erfolgt über Tröpfchen, die beim Atmen oder Husten ausgeschieden werden oder durch Kontakt mit den virushaltigen Bläschen, Krusten
Symptome:
- Fieber und juckender Hautausschlag (Papeln, Bläschen, Krusten) am Körperstamm und Gesicht, später am gesamten Körper, auf der Kopfhaut, an den Schleimhäuten
Verlauf:
- in der Regel gutartiger Verlauf
- Mögliche Komplikationen sind eine Infektion der Hautläsionen mit Bakterien, Lungenentzündung oder Entzündung des Gehirns.
- Sehr schwere Krankheitsverläufe mit Todesfolge sind bei Neugeborenen und Personen mit geschwächter Immunabwehr möglich.
- Windpockeninfektionen in der Schwangerschaft gehen mit Fehlbildungen des Neugeborenen oder schwersten, oft tödlich verlaufendem Krankheitsbild beim Neugeborenen einher.
Impfung gegen Windpocken:
- Empfohlen für alle Kinder (ab 2. Lebensjahr) und Erwachsene, die nicht an Windpocken erkrankt waren
- ab 2. Lebensjahr: 2 Impfungen mit Abstand von mindestens 3 Monaten
- ab 6. Lebensjahr: alle Personen, die nicht an Windpocken erkrankt waren, 2 Impfungen im Abstand von mindestens 6 Wochen
Ausführliche Informationen zur Erkrankung sowie zur Schutzimpfung finden Sie im Merkblatt (PDF 84 KB) des Gesundheitsamtes.
Erreger:
- Humane Papilomviren (HPV)
Übertragung:
- sexuelle Übertragung
- sehr selten Schmierinfektion
Symptome:
- Feigwarzen im Genital-/Analbereich
- meist verursacht eine Infektion keine Krankheitszeichen
Verlauf:
- HPV-Infektionen heilen in 80 Prozent der Fälle innerhalb eines Jahres ab
- Folge einer chronischen HPV-Infektion können Gewebeveränderungen an Gebärmutterhals, Scheide, Schamlippen und Anus sein, welche sich zu Krebsvorstufen und Krebs weiterentwickeln können.
Impfung gegen Humane Papilomaviren:
- Empfohlen für Mädchen und Frauen ab 10. bis vollendetem 26. Lebensjahr
- Empfohlen für Jungen und Männer ab 10. bis 26. vollendeten Lebensjahr (mit tetravalentem Impfstoff)
- Impfschema: unterschiedlich, je nach Hersteller der Impfstoffes
Weitere Informationen zur Erkrankung und zur Schutzimpfung finden Sie auch im Faktenblatt des Robert Koch-Institutes (850 KB)
Erreger:
- Varizella-Zoster-Virus
Übertragung:
- Die Gürtelrose stellt eine Zweiterkrankung nach einer Windpockenerkrankung dar.
- Das im Nervensystem verbleibende Virus kann nach Jahren oder Jahrzehnten, vor allem bei älteren oder immungeschwächten Personen, aber auch bei gesunden Kindern und Erwachsenen, wieder aktiviert werden.
Symptome:
- zunächst einseitig und gürtelförmig auftretende Missempfindungen und Schmerzen
- gefolgt von Rötung, Bläschen und Krusten, meist am Körperstamm, aber auch im Gesicht und an Armen beziehungsweise Beinen
Verlauf:
- bei Kindern meist gutartiger Verlauf
- Bei Erwachsenen können erhebliche Schmerzen durch eine akute Nervenentzündung beziehungsweise über Jahre andauernde, chronische Schmerzen (postherpetische Neuralgie) auftreten.
- Bei Personen mit geschwächter Immunabwehr sind schwere Verläufe mit Befall des ganzen Körpers möglich.
Impfung gegen Gürtelrose:
- ab dem 50. Lebensjahr einmalige Impfung
Weitere Informationen zur Erkrankung und der Schutzimpfung finden Sie auch im Faktenblatt des Robert Koch-Institutes (850 KB).
Indikationsimpfungen
Neben den öffentlich empfohlenen Standardimpfungen werden Impfungen auch aus besonderem Anlass als Indikationsimpfungen empfohlen.
Indikationen können beispielsweise chronische Krankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte, Blutkrankheiten, fehlende Milzfunktion oder enge Kontakte zu kranken Personen sein.
Auch der Aufenthalt in FSME-Risikogebieten (Zecken) stellt eine Indikation dar.
Erreger:
- FSME-Virus
Übertragung:
- Infektion erfolgt über Zeckenstich (Holzbock),
- nur in bestimmten geographischen Regionen sind Zecken mit dem FSME-Virus infiziert, Risikogebiete werden jährlich neu bekannt gegeben, Zecken halten sich vor allem in Wäldern in hohem Gras, Gebüsch und losem Laub auf,
- die Zeckenaktivität ist abhängig von der Temperatur, ein Infektionsrisiko besteht meist von April bis November
Symptome:
- zunächst grippeähnliche Krankheitszeichen mit Fieber, Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Erbrechen,
- nach einem fieberfreien Intervall kommt es bei 10 % der Erkrankten zu einer Hirn-/Hirnhautentzündung (Meningoenzephalitis),
- über die Hälfte der Infizierten entwickeln keine Krankheitszeichen
Verlauf:
- Folge einer Meningoenzephalitis können unter anderem Lähmungen, Krampfanfälle, Rückenmarksentzündung und lang anhaltende Kopfschmerzen sein,
- bei ca. 1 % der Erkrankten ist ein tödlicher Krankheitsverlauf möglich
Impfung gegen FSME:
Empfohlen für Personen, die sich in FSME-Risikogebieten aufhalten
Impfschema:
- Grundimmunisierung und Auffrischimpfungen mit einem für Erwachsene bzw. Kinder, Anzahl der Impfungen je nach Impfstoffhersteller unterschiedlich
Reisemedizinische Beratung und Impfung bei Fernreisen
Um die schönsten Wochen des Jahres unbeschwert genießen zu können, empfiehlt sich gerade bei Fernreisen eine gründliche Reisevorbereitung, auch in medizinischer Hinsicht.
Etwa 8 bis 12 Wochen vor Reiseantritt ist eine Überprüfung des Impfstatus und eine reisemedizinische Beratung sinnvoll. Dabei werden neben den Standardimpfungen auch individuelle Empfehlungen für das Reiseland besprochen, gegebenenfalls Impfungen komplettiert und weitere Themen wie z. B. Mückenschutz oder Malariaprophylaxe erörtert. Teilweise sind vor der Abreise auch mehrere Impfungen in festgelegten Abständen nötig. Dadurch ist bei kurzfristig geplanten Reisen manchmal kein optimaler Schutz gegen alle Erkrankungen mehr erreichbar.
Die Beratung und Impfung kann auch durch niedergelassene, reisemedizinisch qualifizierte Ärzte erfolgen.
Sollte eine Gelbfieberimpfung (bei Reisen in viele Länder Afrikas und nach Süd- oder Mittelamerika gefordert) nötig sein, so muss eine autorisierte Gelbfieber-Impfstelle (für Leipzig: Universitätsklinikum Leipzig und Außenstelle im Gesundheitsamt sowie im Klinikum St. Georg) aufgesucht werden.