Aufenthalt und Dokumentenabholung
Auf den nachfolgenden Seiten lesen Sie alle relevanten Informationen zu den Themen „Aufenthaltsrecht beantragen“ und „Dokumente abholen“. Sofern Sie Fragen zum Antrag haben, nutzen Sie gern unser Kontaktformular. Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie zudem in unserem FAQ-Bereich.
Sie haben Ihren Antrag abgegeben? So geht es weiter: „Auf einen Blick: vom Antrag zum Aufenthaltsdokument“.
Schritt für Schritt zum Antrag
Über Anliegen informieren
Unterlagen zusammenstellen
Antrag auf Aufenthaltstitel stellen
Bitte wählen Sie zunächst, ob Sie ein befristetes oder unbefristetes Aufenthaltsrecht beantragen möchten. Anschließend wählen Sie bitte den Grund Ihres Aufenthaltes sowie den Aufenthaltstitel, welcher für Sie in Frage kommt.
Auf der jeweiligen Seite zu dem Antrag werden Sie über das Verfahren und die notwendigen Unterlagen informiert. Bitte stellen Sie die benötigten Unterlagen entsprechend zusammen.
Den Antrag können Sie für viele Aufenthaltstitel online stellen. Ob dies bei Ihrem Anliegen möglich ist, sehen Sie auf der jeweiligen Dienstleistungsseite unter "Vorzulegende Unterlagen/ Formulare". Dort, wo eine digitale Antragstellung nicht möglich ist, ist es notwendig den Antrag schriftlich per Post einzureichen.
Häufig gestellte Fragen
Abholung und Terminvereinbarung
Einen Termin-Code erhalten Sie erst im Rahmen Ihrer Vorsprache zur Aufnahme Ihrer biometrischen Daten.
Sofern Sie einen Antrag für die Erteilung/Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde gestellt haben und dieser abschließend bearbeitet wurde, erhalten Sie von der Ausländerbehörde automatisch einen Termin per Post.
Nein. Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich. In dringenden Fällen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder unsere Hotline.
Bitte kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.
Sie können im Bürgerbüro Otto-Schill-Straße einen neuen PIN setzen.
Bei der Ummeldung im Bürgerbüro wird auch die Adresse auf Ihrem Aufenthaltstitel (und gegebenenfalls Reiseausweis) geändert. Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich.
Antragstellung
Sollten Sie aufgrund von dringendem Reisebedarf eine frühere Ausstellung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an unsere Behörde. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung wird das Ausstellen von Klebeetiketten ab 01.11.2023 in diesem Zusammenhang ersatzlos entfallen.
Diebstahl
Sollten Ihnen die Dokumente gestohlen worden sein, dann stellen Sie bitte unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle eine Diebstahlsanzeige und übermitteln diese uns über unser Konktaktformular. Sie erhalten von uns anschließend weitere Informationen.
Verlust
Bitte teilen Sie uns den Verlust Ihrer Dokumente unverzüglich über das Kontaktformular unter Angabe der Seriennummer mit. Sofern Sie ein Foto Ihres Dokuments haben, dann übermitteln Sie es bitte mit Ihrer Anfrage.
Bitte reichen Sie die Nachweise über die dringende private oder berufliche Reise, zusammen mit dem Antrag auf einen Passübertrag, per Post oder per E-Mail ein.
Bitte sprechen Sie bei einem Bürgerbüro zur Ummeldung im Melderegister vor. Die neue Anschrift wird im Bürgerbüro auf dem elektronischen Aufenthaltstitel angebracht. Eine Vorsprache zur Adressänderung bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.
Welche Dokumente zur Adressänderung erforderlich sind, können Sie der Seite des Bürgerbüro zur An- und Ummeldung von Wohnungen entnehmen.
Bitte beachten
Unter anderem sind die Personaldokumente aller meldepflichtigen Personen vorzulegen.
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird nur dann als Personaldokument anerkannt, wenn
- dieser als Ausweisersatz ausgestellt wurde und
- kein gültiger Reisepass oder Reiseausweis vorliegt.
Der Ablauf und die verschiedenen Abholungsmöglichkeiten sind auf der Seite „Auf einen Blick: vom Antrag zum Aufenthaltsdokument“ dargestellt.
Sie erhalten dazu Informationen auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Bitte reichen Sie einen Antrag auf Änderung/Streichung der Wohnsitzauflage bei uns ein.
Russische Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Bundesgebiet ein Visum. Dies gilt auch für russische Staatsangehörige, die wegen der jüngsten Ereignisse aufgrund des herrschenden Krieges Russland verlassen wollen, zum Beispiel aufgrund der Mobilmachung oder des Scheinreferendums. Wenn Sie asylbezogene Gründe geltend machen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite Asyl.