Flüchtlinge in Leipzig

Ende Dezember 2018 lebten 3.000 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im Jahr 2018 wurden 887 Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz der Stadt Leipzig neu zugewiesen.
Ende Dezember 2018 wurden 135 unbegleitete minderjährige sowie 63 junge volljährige Ausländer/-innen durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Im Jahr 2018 wurden 94 unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen in der Stadt Leipzig neu in Obhut genommen.
Weitere 424 Personen waren Ende Dezember 2018 in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig untergebracht.
Übersicht
Fragen und Antworten
Ende Dezember 2018 lebten 3.000 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Davon waren 2.088 Personen zwischen 15 bis und unter 65 Jahre alt, 890 Kinder unter 15 Jahre alt und 22 Personen 65 Jahre und älter.
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II im Kontext von Fluchtmigration erhielten im September 2018 insgesamt 9.849 Personen. Davon waren 3.320 Personen im Alter von unter 15 Jahren, 6.515 Personen zwischen 15 und 65 Jahren und 14 Personen über 65 Jahre.
Weitere 424 Personen waren Ende Dezember in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig untergebracht.
Im Jahr 2018 wurden 887 Asylsuchende neu in Leipzig aufgenommenen. Insgesamt kamen die Geflüchteten aus 39 verschiedenen Ländern, einige waren staatenlos. Die meisten Personen kamen aus Syrien, Venezuela, Kamerun oder dem Irak.
Die Asylbewerber werden zunächst in einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Freistaates Sachsen untergebracht, wo sie bis zu sechs Wochen und maximal drei Monate bleiben.
Nach spätestens drei Monaten erfolgt die Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach einer festgelegten Quote auf die Städte und Landkreise.
Leipzig verfügt derzeit sowohl über Gemeinschaftsunterkünfte als auch über Häuser für gemeinschaftliches Wohnen. Die Standorte sind über die Stadt Leipzig verteilt.
Asylbewerber und Geduldete sollen so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft ziehen können. Nach der Ankunft in Leipzig bieten Gemeinschaftsunterkünfte zunächst einen geschützten Raum und begleiten die Orientierung und Integration. Ende Dezember 2018 lebten 3.000 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten.
- 47 Prozent lebten Ende Dezember 2018 in Gemeinschaftsunterkünften
- Daneben wohnten etwa 53 Prozent der nach Leipzig zugewiesenen Flüchtlinge in eigenem Wohnraum - 56 Prozent mit eigenem Mietvertrag, 44 Prozent in einer Gewährleistungswohnung.
- Darüber hinaus gibt es Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, weil sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten oder weil sie arbeiten.
Wenn Sie den Asylbewerbern und Flüchtlingen helfen wollen, bspw. als Pate oder mit einer Sachspende, dann wenden Sie sich bitte die Mitarbeiter der Sozialen Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften oder eine der anderen Hilfsorganisationen.
Wir haben Ihnen eine Übersicht zur Flüchtlingshilfe mit Informationen und Kontaktmöglichkeiten zusammengestellt.
Die Kontakdaten der Sozialen Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften finden Sie in der Übersicht über die Unterkünfte für Geflüchtete der Stadt Leipzig.
Asylbewerberinnen und -bewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Neben der Unterbringung in einer Asylbewerberunterkunft oder Wohnung erhalten sie Grundleistungen für Ernährung, Kleidung und Körperpflege und ein Taschengeld.
Die Leistungen entsprechen ihrem Umfang nach etwa den Leistungen des SBG II ("Hartz 4") und SGB XII ("Sozialhilfe"). Sie erhalten weiterhin Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Flüchtlinge werden sowohl in einer Gemeinschaftsunterkunft als auch in einer eigenen Wohnung durch Sozialarbeiter unterstützt.
Mit dem Programm "Ankommen in Leipzig. Paten für Flüchtlinge" werden Patenschaften zwischen Flüchtlingen und Leipzigern koordiniert, welche den Integrationsprozess befördern.
Jeder Flüchtling kann einen Sprachkurs oder Alphabetisierungskurs mit 200 Unterrichtsstunden an der Volkshochschule besuchen. Asylbewerber, die nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung der Stadt Leipzig zugewiesen worden sind, erfahren von dem Angebot - neben weiteren organisatorischen Gegebenheiten des Alltags - von der sozialen Betreuungsperson. Die Stadt Leipzig hat die Mittel für die Kurse im Jahr 2015 aufgestockt, um den aktuellen Zahlen an Flüchtlingen zu begegnen.
Der Freistaats Sachsen erstattet den Kommunen pauschal die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme, der Unterbringung und Versorgung (inklusive Krankenhilfe) von Asylsuchenden entstehen. In den Jahren bis 2011 wurden 4.500 Euro pro Person und Jahr erstattet, in den Jahren 2012 bis 2014 waren es 6.000 Euro pro Person und Jahr. Ab 2015 werden es 7.600 Euro je Person und Jahr sein. Hinzu kommen Bedarfszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleiches. In der Summe decken diese Erträge die Aufwendungen nur zum Teil. Der Kostendeckungsgrad betrug auf Basis des Jahresrechnungsergebnisses im Jahr 2012 55,96 Prozent und im Jahr 2013 46,26 Prozent.
Asylsuchende werden auf die Bundesländer mittels des EASY-System ("Erstverteilung von Asylbegehrenden") nach festgelegten Quoten verteilt.
Nach der Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) des Bundeslandes erfolgt die Registrierung und eine Gesundheitsuntersuchung für die Asylsuchenden. Im Anschluss daran erfolgt die Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), woraufhin ein Termin zur Anhörung des Asylbewerbers angesetzt wird.
Asylsuchende sind grundsätzlich verpflichtet, bis zu sechs Wochen - längstens jedoch drei Monate - in der für sie zuständigen Landesaufnahmeeinrichtung (EAE) zu wohnen. Anschließend werden sie innerhalb des Bundeslandes, in dem sich ihre Landesaufnahmeeinrichtung befindet, einer bestimmten Kommune zugewiesen.
Die Entscheidung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dem Interview über die Flucht- und Verfolgungsgründe. Wird der Asylbewerber als Asylberechtigter anerkannt, so erhält er eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein bis drei Jahre.
Ein Asylverfahren dauert in der Regel mehrere Monate.
Für Kinder von Asylsuchenden besteht in Sachsen eine Schulpflicht, sobald sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben.
Viele Sportvereine engagieren sich, indem Sie den Flüchtlingen Angebote zum sportlichen Mitmachen bei regulären Trainingsgruppen zu deren Übungszeiten machen oder Möglichkeiten für Kindersportgruppen, Laufgruppen, im Fußball etc. anbieten.
Zur Unterbreitung von konkreten Angeboten und Maßnahmen sollte sich der jeweilige Verein an den Flüchtlingsrat der Stadt Leipzig wenden, der diese Unterstützungsangebote für Asylsuchende in Leipzig koordiniert und die entsprechenden Verbindungen herstellt. Gleichermaßen ist der Flüchtlingsrat in der Lage, Auskunft zu konkreten Bedarfen an sportlicher Betätigung bei den Asylsuchenden zu geben, die gegebenenfalls aufgegriffen, relevante Angebote unterbreitet und entsprechende Unterstützung gegeben werden könnte.
Im Rahmen der ARAG Sportversicherung besteht für Asylbewerber und Flüchtlinge Versicherungsschutz im vollen Umfang der Unfall-, Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung, wenn sie sportliche Angebote von Mitgliedsvereinen des Landessportbund Sachsen nutzen. Der Versicherungsschutz gilt auch als Zuschauer von und Begleiter zu Veranstaltungen des Vereins. Versicherungsschutz besteht ebenfalls, wenn Asylsuchende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemeinnützige Aufgaben übernehmen, zum Beispiel stundenweise die Pflege von Vereinsanlagen oder sonstige Tätigkeiten verrichten.
Weitere Informationen können beim Landessportbund Sachsen eingeholt werden.
Der Stadtsportbund Leipzig e. V. bietet seinen Mitgliedsvereinen die kostenlose Nutzung von Sport- und Spielgeräten aus seinem Verleihfundus im Rahmen von temporären Angeboten für Asylbewerber an.
Auch das Amt für Sport steht Anträgen von Sportvereinen auf Zuschüsse für Vereinssportveranstaltungen vor sowie für Projekte im Freizeit- und Breitensport entsprechend der Sportförderrichtlinie der Stadt Leipzig (PDF 389 KB) offen gegenüber. Wichtig ist hier, dass die Projekte konzeptionell untersetzen, wie sie Flüchtlinge und Asylsuchende über den Sport in den Alltag dauerhaft einbinden wollen.
Im Rahmen persönlicher Eignung können Flüchtlinge gemeinnützige Aufgaben im Sportverein übernehmen. Die spezifischen wechselseitigen Voraussetzungen und Anforderungen müssen im jeweiligen Sportverein bestimmt werden. Neben der Unterstützung im Sportbetrieb besteht für Asylsuchende die Möglichkeit, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gemeinnützige Aufgaben zu übernehmen, zum Beispiel stundenweise die Pflege von Vereinsanlagen oder sonstige Tätigkeiten verrichten.
Das Gesundheitsamt Leipzig untersucht seit dem 23. Oktober 2015 im Auftrag des Freistaates Sachsen Flüchtlinge. Es sind vier Untersuchungsstrecken in Betrieb, die jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke und Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen untersucht werden können.
Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt, auf Anzeichen von Infektionskrankenheiten untersucht und eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose durchgeführt. Außerdem wird Blut entnommen, um Erkrankungen zu erkennen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann.
Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass eine gute Immunität gegen Infektionskrankheiten dominiert. 94,7 Prozent der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 Prozent gegen Röteln, 88,5 Prozent gegen Masern und 84,9 Prozent gegen Mumps auf.
Es wurden im Jahr 2015 bei 5.815 Untersuchten nur wenige behandlungsbedürftige Infektionskrankheiten festgestellt. Drei Erkrankungen mit Hepatitis A, zwei Fälle von Hepatitits B, sechs Tuberkuloseerkrankungen und 26 Grippefälle wurden diagnostiziert.
Leistungsbezieher nach Asylbewerberleistungsgesetz, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, bekommen den Leipzig-Pass ausgehändigt, der sie zum Erwerb der Leipzig-Pass-Mobilcard berechtigt. Sollten der Stadt Leipzig Personen zugewiesen werden, die bereits im SGB II-Bezug ("Hartz IV") sind, so können auch diese Personen einen Leipzig-Pass bekommen und sich eine Leipzig-Pass-Mobilcard besorgen. Unterschiede hinsichtlich des Aufenthaltsstatus werden nicht gemacht. Voraussetzung für den Leipzig-Pass ist der Leistungsbezug SGB II (Sozialgesetzbuch) oder AsylblG (Asylbewerberleistungsgesetz).
Auch die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die ihren Aufenthalt in Leipzig haben, bekommen einen Leipzig Pass und können somit die Leipzig-Pass-Mobilcard beziehen.
Glossar
Wer seine Heimat aus politischen, wirtschaftlichen, religiösen, ethnischen oder sozialen Gründen eilig verlassen hat oder verlassen muss und dabei seinen Besitz zurücklassen musste, gilt laut der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtling. Diese Menschen besitzen den diplomatischen Schutz ihres Heimatlandes nicht mehr oder wollen ihn aus Angst nicht mehr wahrnehmen.
Diesen Status haben Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben und auf eine Entscheidung warten. Er liegt vor, sobald der Asylbewerber schriftlich oder mündlich geäußert hat, dass er in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung oder vor Rückführung in ein Land sucht, in dem er wegen Rasse, Religionszu- oder Staatsangehörigkeit um sein/ihr Leben oder die eigene Freiheit fürchten muss.
Gemeint sind Menschen mit Migrationshintergrund: also alle nach 1949 Zugewanderten, alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland Geborenen mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil. In Deutschland leben derzeit ca. 16,34 Millionen Migranten, mehr als 50 Prozent davon besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.