Behördenwege für den Forschungs- oder Studienaufenthalt in Leipzig
Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für einen Lehr- oder Forschungsaufenthalt an der Leipziger Universität, den Hochschulen oder Forschungseinrichtungen entschieden haben. Wir begrüßen ebenso ausländische Studierende, die Leipzig als Studienort auserwählt haben.
Nach Ihrer Ankunft in Leipzig und auch später sind Behördenwege zu erledigen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen dafür wichtige Informationen und Links zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland die Amtssprache deutsch ist (§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz). Dokumente und Formulare müssen in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Wenn das nicht möglich ist, sollten Sie sich zum Behördenbesuch von einem Betreuer/Dolmetscher/Übersetzer begleiten lassen.
Wir wünschen Ihnen in unserer Stadt einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt!
Wohnung anmelden
Sie müssen zunächst Ihren Wohnsitz in Leipzig anmelden. Dafür sind die Bürgerämter zuständig.
Aufenthaltstitel beantragen
Für Ihren Aufenthalt in Leipzig benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dafür ist die Ausländerbehörde zuständig.
Zur Vorsprache benötigen Sie einen Termin: Vorsprachetermin anmelden
Kfz anmelden
Falls Sie ein Kraftfahrzeug erworben haben, müssen Sie dieses anmelden. Ist es bereits auf eine andere Person angemeldet müssen Sie es umschreiben lassen. Dafür ist die Kfz-Zulassungsbehörde zuständig.
Informationen zur An-, Um- und Abmeldung Ihres Kfz
Ausländischen Führerschein umtauschen/ verlängern/ umschreiben
- Mit einem in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum (EU/EWR) ausgestellten Führerschein können Sie in Deutschland die darauf enthaltenen Klassen während der Gültigkeit des Dokumentes fahren.
- Wenn Sie keinen Führerschein aus der EU bzw. des EWR besitzen, verliert Ihr Führerschein sechs Monate nach Wohnsitznahme in der Bundesrepublik Deutschland seine Gültigkeit.
Wer ohne gültigen Führerschein angetroffen wird, macht sich strafbar! Bitte beantragen Sie rechtzeitig (sechs bis acht 8 Wochen vor Ablauf der sechs-Monatsfrist) die Umschreibung Ihres Führerscheins. Dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig
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Informationen zum Fundbüro
Wohnung abmelden
Wenn Sie Leipzig wieder verlassen und in das Ausland wegziehen, müssen Sie sich abmelden.