Anmelden in Leipzig für Geflüchtete aus der Ukraine
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie privat untergekommen sind, empfehlen wir Ihnen den Weg ins Ankommenszentrum der Stadt Leipzig.
Die persönliche Vorsprache im Ankommenszentrum kann derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung stattfinden. Bitte buchen Sie Termine zur Erstregistrierung hier und Termine für die Vorsprache zur Klärung des Aufenthaltsstatus hier. Halten Sie bitte Ihre Terminnummer bei der Vorsprache bereit.
Seit Dienstag, den 07.06.2022, befindet sich das Ankommenszentrum im Technischen Rathaus (Haus B, Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig).
Folgende Leistungen bietet Ihnen das Ankommenszentrum:
- Erstregistrierung/Anmeldung in Leipzig
- Beantragung eines Aufenthaltstitels samt Beschäftigungserlaubnis
- Ummeldung des Wohnsitzes
- Beantragung Leipzig-Pass
- Abmeldung des Wohnsitzes ins Ausland (Hier gelangen Sie zur Online-Abmeldung)
Für sämtliche oben aufgeführten Dienstleistungen wenden Sie sich bitte an das Ankommenszentrum Leipzig. Bei Fragen können Sie sich an das Bürgertelefon unter der 0341 115 wenden.
Alle Fragen bezüglich
- Kleber Aufenthaltserlaubnis
- Plastikkarte Aufenthaltserlaubnis
- Terminvereinbarung für die Ausländerbehörde
stellen Sie bitte ausschließlich über das Kontaktformular.
Aufenthaltsrechtlicher Ablauf für privat untergebrachte Geflüchtete
Einreise in die Bundesrepublik
Ankunft in Leipzig
Registrierung im Ankommenszentrum
Verteilung
Aufenthaltstitel
Mit Grenzübertritt sind Sie in die Bundesrepublik Deutschland eingereist.
Sie haben Ihren Weg nach Leipzig gefunden und sind hier bei einer Privatperson untergekommen.
Als privat untergekommene/-r Geflüchtete-/r werden Sie durch das Ankommenszentrum registriert. Ihnen wird ein vorläufiges Aufenthaltsdokument ausgestellt, welches auch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Der spezielle Aufenthaltstitel für ukrainische Geflüchtete sieht vor, dass diese auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verteilt werden müssen. Nachdem Sie sich im Ankommenszentrum registriert haben, übermitteln wir Ihre Personalien an die zuständige Behörde. Diese Behörde, die Landesdirektion Sachsen, entscheidet, ob Sie in Leipzig bleiben dürfen oder zu einer anderen Stadt/ in einen anderen Landkreis verteilt werden.
Sofern Sie in Leipzig bleiben dürfen, erteilen wir Ihnen den Aufenthaltstitel. Dieser ist zunächst für ein Jahr befristet und berechtigt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Das Ankommenszentrum bietet für Schutzsuchende aus der Ukraine jeden Dienstag und Mittwoch Termine für Erstregistrierungen an. Dafür muss vorher ein Termin vereinbart werden. Termine ab dem 13.03.2023 finden Sie hier. Schutzsuchende aus der Ukraine müssen sich binnen der ersten 90 Tage im Schengenraum registrieren. Sollten Sie keinen Termin in diesem Zeitraum erhalten und die 90 Tage im Schengenraum laufen zeitnah aus, können Sie gern im Ankommenszentrum vorsprechen und es wird ein Notfalltermin gefunden.
Die bereits gestellten Anträge auf Aufenthaltserlaubnis werden chronologisch abgearbeitet. Sie werden via Mail oder Brief kontaktiert. Ihr elektronischer Aufenthaltstitel wurde dann bestellt und Sie können ab dem Datum der Mitteilung einen Termin zur Abholung vereinbaren. Bitte buchen Sie nicht vorher einen Termin, da die Produktion der elektronischen Aufenthaltstitel circa 5 Wochen in Anspruch nimmt.
Wir bitten darum, Termine nicht doppelt zu belegen und sollten Sie bereits einen Aufenthaltstitel erhalten haben, stornieren Sie bitte den Termin.
Im Ankommenszentrum helfen Ihnen eingewiesene Lots/-innen bei der Orientierung während Ihres Besuchs.
Eine Vorsprache im Ankommenszentrum ist nicht notwendig, wenn Sie
- in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergekommen sind. Die Erstaufnahmeeinrichtung organisiert für Sie alle weiteren Schritte
- auf medizinische Versorgung angewiesen sind. Die medizinische Notversorgung ist kostenfrei und bedarf keiner Anmeldung
- sich nur vorübergehend in Leipzig aufhalten.
Ukrainische Staatsbürger/-innen können sich zudem bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Es besteht erst nach Ablauf der 3 Monate eine Meldepflicht.
Dokumente zur Anmeldung
Für die Anmeldung benötigen Sie einen Reisepass und/ oder ID-Karte, sowie eine Wohnungsgeberbestätigung. Sollten Sie keinen Reisepass besitzen, halten Sie bitte Dokumente bereit, die belegen, dass Sie sich in der Ukraine aufgehalten haben.
Hinweis: Bitte achten Sie bei der An- und Ummeldung darauf, mögliche Adresszusätze (Vorderhaus, Hinterhaus, Etage, Wohnungsnummer oder c/o) mit anzugeben.
Anmeldung mit ungültigen Dokumenten
Sollten Ihre Dokumente abgelaufen sein, ist eine Anmeldung dennoch möglich. Auch wenn Sie nur über ein altes, abgelaufenes Dokument ohne maschinenlesbare Zeile und mit kyrillischen Daten verfügen, ist eine Anmeldung möglich.
Anmeldung ohne Dokumente
Eine Anmeldung ohne Dokumente ist im Ankommenszentrum nicht möglich. Auch eine Vorsprache mit Kopien der Dokumente ist nicht möglich. Zur Anmeldung werden originale Dokumente benötigt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an eine Erstaufnahmeeinrichtung.
Anmeldung minderjähriger Kinder ohne Dokumente
Eine Anmeldung ist möglich, sofern eine Geburtsurkunde vorliegt oder die Mutter über ein gültiges Dokument verfügt.
Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb Deutschlands
Wenn Sie Leipzig verlassen wollen oder müssen und nur innerhalb Deutschlands umziehen, besteht keine Pflicht zur Abmeldung. Wer aus einer Wohnung auszieht und gleichzeitig eine neue Wohnung in Deutschland bezieht, ist verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen an- beziehungsweise umzumelden. Es besteht in Leipzig keine Pflicht zur Abmeldung.
Terminvergabe Ummeldung/ Abmeldung
Bitte buchen Sie einen Termin für eine Ummeldung, wenn Sie innerhalb der Stadt Leipzig umgezogen sind. Alle Informationen zur Ummeldung finden Sie hier. Sie müssen nicht vorsprechen, wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen. In diesem Fall übermittelt uns Ihr neuer Wohnort diese Information automatisch.
Eine Abmeldung ist nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen. Bitte nutzen Sie hierfür das Abmeldeformular. Sollten Sie Probleme bei der digitalen Übermittlung haben, können Sie hierfür einen Termin buchen. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung maximal sieben Tage im Voraus möglich ist.
Im Anschluss an die Abmeldung erhalten Sie eine sogenannte Abmeldebestätigung. Die Abmeldebestätigung muss bei der Bank, bei der Krankenkasse und beim Jobcenter bzw. Sozialamt vorgelegt werden, damit auch dort eine Abmeldung stattfindet.
Formulare zur Anmeldung
Formulare zur Abmeldung
- Abmeldung ins Ausland (Bürgerservice)
Webformular
Terminvergabeverfahren im Ankommenszentrum
Erstregistrierung
Zur Vermeidung von Wartezeiten bei schlechter Witterung, gibt es ein System mit fester Terminvergabe. Bis zum 10.03.2023 können Sie hier einen Termin online buchen. Sie finden hier die Termine ab dem 13.03.2023.
Leipzig-Pass für ukrainische Schutzsuchende
Insofern Sie Leistungen des Jobcenters oder des Sozialamtes erhalten, haben Sie auch Anspruch auf einen Leipzig-Pass. Der Leipzig-Pass ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Leipzig mit geringem Einkommen eine kostengünstige Nutzung von kulturellen und sportlichen Aktivitäten und Einrichtungen. Er bietet Vergünstigungen im Nahverkehr und bei der Nutzung von Bildungsangeboten. Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Leipzig-Pass (PDF 319 KB).
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
- Passbild (verpflichtend für Personen ab dem 14. Lebensjahr, die Kosten sind vom Antragsteller/von der Antragstellerin zu tragen)
Beantragung Leipzig-Pass für ukrainische Schutzsuchende
Der Leipzig-Pass ist kostenfrei, hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Für die Beantragung eines Leipzig-Passes vereinbaren Sie bitte einen Termin in einem der Bürgerbüros der Stadt Leipzig.
Der Leipzig-Pass kann bei Vorliegen einer Berechtigung verlängert werden.
Beratungsbedarf Sozialleistungen
Für Anfragen, die Sozialleistungen betreffen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter Leipzig oder das Sozialamt.
Ankommenszentrum Leipzig
Anschrift:
Technisches Rathaus (Haus B)
Prager Straße 118-136
04317 Leipzig
Öffnungszeiten (nach vorheriger Terminvergabe): Montag bis Mittwoch: 8 bis 15 Uhr sowie Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr.
Erreichbarkeit: Sie erreichen das Ankommenszentrum mit Bus oder Straßenbahn:
- Buslinie: 60 (Ostplatz) 70,74 (Technisches Rathaus)
- Straßenbahnlinie: 12, 15 (Technisches Rathaus), 2 (Altes Messegelände) 4 (Riebeckstraße/ Stötteritzer Straße)
- Fahrrad: Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind vor und zwischen den Häusern, auch überdacht, vorhanden.
- Parkplätze: Im Bereich Karl-Siegismund-Straße stehen circa 70 Kurzzeitparkplätze zur Verfügung. Weitere Parkflächen befinden sich am und rund um den Barnet-Licht-Platz. Behindertenstellplätze bestehen direkt am Haupteingang Haus A und zwischen Haus C und den LWB-Parkplätzen.
Termine für das Ankommenszentrum erhalten Sie während der Öffnungszeiten ausschließlich durch die Stadt Leipzig.
Bitte erstellen Sie keine eigenen Wartelisten und erwerben Sie auch keine Tickets von Privatpersonen. Diese werden von der Stadt Leipzig nicht anerkannt. Danke für Ihre Geduld und Verständnis.
Telefon: Unter der Rufnummer +49 341 115 stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgertelefons Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail: ukraine@leipzig.de (Für ausländerrechtliche Anfragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular)
Grundsätzlich können sich ukrainische Staatsbürger/-innen bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Innerhalb dieser 3 Monate besteht keine Meldepflicht. Nach Ablauf der 3 Monate sind Sie verpflichtet, sich in Leipzig anzumelden.
Beratungsangebot für Schutzsuchende aus der Ukraine im Willkommenszentrum Leipzig
Im Willkommenszentrum Leipzig findet ein wöchentliches Beratungsangebot für Ukrainerinnen und Ukrainer statt. Mithilfe dieser offenen Sprechstunde sollen Schutzsuchende aus der Ukraine beim Ankommen und Leben in Leipzig unterstützt werden.
Das Angebot umfasst:
- Orientierungs- und Beratungsgespräche im Rahmen der Bürgeramtsdienstleistungen auf ukrainisch / russisch
- Mehrsprachige Beratung sowie Vermittlung an die zuständigen Stellen zu allen wichtigen Fragen des täglichen Lebens
- Kitaplatz-Beratung
- Auslage und Ausgabe von mehrsprachigen, zielgruppen- oder themenspezifischen Informationsmaterialien
Wo und wann?
Willkommenszentrum Leipzig, Otto-Schill-Straße 2, 04109 Leipzig
Freitags von 9 bis 13 Uhr
Das Beratungsangebot ist kostenlos. Sie benötigen keinen Termin. Für eine Sprachmittlung vor Ort ist gesorgt.
Aktuelle Informationen zu den Öffnungszeiten und Angeboten des Willkommenszentrums finden Sie unter: Willkommenszentrum und auf Facebook.
Häufige Fragen zum Ankommenszentrum der Stadt Leipzig
Ukrainische Schutzsuchende, die bereits privat bei Freunden, Bekannten oder Verwandten eine Unterkunft gefunden oder eigenen Wohnraum bezogen haben, können im Ankommenszentrum der Stadt Leipzig vorsprechen.
Nein. – Bitte wenden Sie sich an die Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen Neue Messe, Graf-Zeppelin-Ring 6, in 04356 Leipzig.
Nein. – Wenn Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergekommen sind, organisiert diese alles Weitere für Sie.
Grundsätzlich können sich ukrainische Staatsbürger/-innen bis zu 90 Tage visumsfrei in der EU aufhalten. Innerhalb dieser 3 Monate besteht keine Meldepflicht. Nach Ablauf der 3 Monate sind Sie verpflichtet, sich in Leipzig anzumelden.
Bitte beachten Sie: Ukrainische Staatsangehörige, die am 24.02.2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, und bis zum 31.08.2022 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, benötigen bis zum 31.08.2022 keinen Aufenthaltstitel.
Dies bedeutet, dass nach Ablauf der 90 Tage nach Einreise, Ihr Aufenthalt weiterhin bis zum 31.08.2022 rechtmäßig ist. Sofern Sie beabsichtigen in Deutschland zu bleiben, stellen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltstitel.
- Terminvereinbarung für kommunale Leistungen
- Erstregistrierung in Leipzig
- Beantragung eines Aufenthaltstitels samt Beschäftigungserlaubnis
- Vermittlung in eine städtische Unterkunft
- Beantragung von Sozialleistungen für Menschen, die die Altersgrenze für den Bezug einer Altersrente erreicht haben
- Erstorientierung in Leipzig durch das Referat Migration und Integration
Nein. - Wenn Sie sich nur auf der Durchreise befinden, ist eine Anmeldung in Leipzig nicht erforderlich.
Nein. - Die medizinische Notversorgung ist kostenlos und bedarf keiner Anmeldung in Leipzig.
Ja. – Das Ankommenszentrum vergibt feste Termine vor Ort. Bitte überprüfen Sie stets Ihr E-Mail-Postfach, da Termine regelmäßig vorgezogen werden, wenn sich Kapazitäten zur Bearbeitung ergeben. Wenn Sie keinen Termin bekommen haben, werden Ihre Kontaktdaten erfasst und es erfolgt eine Benachrichtigung, wenn wieder Termine verfügbar sind.
Das Dokument ist auf sechs Monate befristet.