Schule und Kindergarten - Infos für Geflüchtete aus der Ukraine
Unter den Menschen, die aktuell aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, sind auch viele Kinder und Jugendliche, die mit Familienangehörigen, Betreuer/-innen oder unbegleitet einreisen. Für unbegleitete Kinder und Jugendliche gelten nach ihrer Ankunft zu ihrem Schutz andere Bestimmungen als für Erwachsene oder Kinder im Familienverbund.
Auf dieser Seite geben wir Informationen zu Betreuungsmöglichkeiten, Schulbesuch, Unterbringung oder Themen rund um Kinder, Jugendliche und Familie.
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.
Schulbesuch
Zunächst besuchen Kinder vier Jahre lang eine Grundschule. In der vierten Klasse entscheidet sich, wie sie ihren Bildungsweg fortsetzen. Das System der weiterführenden Schulen ist in Oberschulen und Gymnasien gegliedert. In der Oberschule erreicht man einen Hauptschullabschluss nach der 9. Klasse und einen Realschulabschluss nach der 10. Klasse. Auf Gymnasium wird das Abitur nach der 12. Klasse abgelegt.
Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen unterliegen keiner Schulpflicht. Ihnen wird durch den Freistaat Sachsen und somit die Stadt Leipzig kein Bildungsangebot im Sinne der Schulpflicht unterbreitet, da unklar ist, wo nach Verteilung der endgültige Lernort sein wird.
Für die Kinder und Jugendlichen mit einer Meldeadresse in Leipzig besteht die Schulpflicht. Die Anmeldung zur Schule erfolgt über das Schulportal des Landesamtes für Schule und Bildung.
Alle Kinder, die vor dem 30. Juni 2015 geboren sind, unterliegen der Schulpflicht und müssen eine Schule besuchen.
Wenn Ihr Kind im neuen Schuljahr 2022/2023 im Freistaat Sachsen in die 1. Klasse eingeschult werden soll, melden Sie es bitte ab sofort im Schulportal an. Sollten Sie ihr Kind schon angemeldet haben, brauchen Sie es nicht mehr tun.
Für eine erfolgreiche Integration der Kinder und Jugendlichen sind zunächst sogenannte DaZ-Klassen (Deutsch als Zweitsprache) angedacht. Je nach Alter wird Ihr Kind einer Grundschule oder weiterführend Schule besuchen. Im gesamten Stadtgebiet werden derzeit zusätzliche DaZ-Klassen, sowohl an Grundschulen als auch an weiterführenden Schulen, eingerichtet.
Schulen in freier Trägerschaft sind aufgerufen worden, sich selber als Lernort einzubringen und Bildungsangebote zu machen, wenn die Kapazität räumlich sowie an Lehrkräften vorhanden sind. Eine Refinanzierung der Plätze über den Freistaat ist im regulären Verfahren gesichert.
Die Anmeldung zur Schule erfolgt über ein zentrales Schulportal des Freistaat Sachsen.
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an:
Frau Dr. Christine Mäkert unter christine.maekert@lasub.smk.sachsen.de.
Die jeweiligen Anmeldungen der Kinder und Jugendlichen werden zentral im Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) erfasst. Dann wird zentral eine Zuordnung durchgeführt.
Schulen in öffentlicher Trägerschaft leihen den Schülerinnen und Schülern alle notwendingen Schulbücher. Hierzu zählen auch Kopien, Arbeitshefte und Druckwerke, die Schulbücher begleiten, ergänzen oder ersetzten. Auch Taschenrechner, welche über eine spezifische Funktionalität verfügen, die über das für den privaten Gebrauch übliche Maß hinausgeht und deren Verwendung nach den jeweiligen Lehrplänen und Prüfungsordnungen der einzelnen Schularten verbindlich vorgeschrieben ist, werden zur Verfügung gestellt.
Wenn Sie bereits mit einer Meldeadresse in Leipzig gemeldet sind, werden Sie vom Amt für Schule mit der Bitte angeschrieben, Ihre Kinder zur Schule anzumelden und erhalten mit diesem Schreiben alle notwendigen Informationen.
Informationen für künftige Schulkinder finden sich online hier: www.leipzig.de/schulanfaenger
Wenn Sie und Ihre Kinder in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, unterliegen die Kinder nicht der Schulpflicht. Begründet ist dies damit, dass der weitere Verbleib der Familien aktuell noch ungeklärt ist.
Kindertagesstätten
In Deutschland haben Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht.
Wenn Sie für Ihr Kind eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung benötigen, können Sie die schriftliche Bedarfsanmeldung ausfüllen und an das Amt für Jugend und Familie seinden. Sie können aber auch in einem persönlichen Gespräch eine Bedarfsanmeldung vornehmen und eine Beratung über Betreuungsmöglichkeiten in Leipzig (Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege) erhalten. Wir stellen darüber hinaus einen Dolmetscher mittels Videochat für das Gespräch bereit.
Für die Bedarfsanmeldung kann das entsprechende Formular verwendet oder ein Termin im Amt für Jugend und Familie unter der Telefonnummer 0341 123-1232 oder 0341 123-1233 vereinbart werden.
Weitere Informationen zum Besuch einer Kita finden Sie hier: www.leipzig.de/kita
Nehmen Kinder ein Betreuungsangebot (Kita/Hort) wahr, ist grundsätzlich ein Elternbeitrag zu zahlen. Ist den Eltern der Kostenbeitrag jedoch nicht zuzumuten, können diese einen Antrag auf Ermäßigung des Elternbeitrages stellen.
Dafür füllen Sie das Antragsformular (PDF 202 KB) aus und fügen
- den unterschriebenen Betreuungsvertrag,
- den Aufenthaltsnachweis sowie
- den Sozialhilfebescheid oder andere einkommensrelevante Informationen (siehe Rückseite Antragsformular) bei.
Eine Ausfüllhilfe des Antrags in ukrainischer Sprache (PDF 214 KB) und ein Merkblatt (PDF 459 KB) sollen die Beantragung erleichtern. Die Ausfüllhilfe ersetzt nicht das Antragsformular.
Die Unterlagen können per E-Mail an kita-hort-elternbeitrag@leipzig.de oder per Post an das
Amt für Jugend und Familie
Sachgebiet Elternbeiträge
Naumburger Str. 26
04229 Leipzig
gesendet werden.
Bei der Kindertagespflege übernimmt eine Tagesmutter oder ein Tagesvater die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. In der Regel betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern beziehungsweise extra angemieteten Räumen. Weitere Informationen zur Kindertagespflege bietet der Flyer des Bundesverbandes für Kindertagespflege (PDF 1 MB) in ukrainischer Sprache.
Geschulte Tagespflegepersonen werden vom Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe www.vkkj.de und weiteren freien Trägern der Jugendhilfe vermittelt. Weitere Anbieter von Kindertagespflege in Leipzig finden Sie hier.
Der Elternbeitrag für Tagespflege und Kindertagesstätten ist identisch. Ebenso gelten die Antragsmöglichkeiten für Ermäßigungen.
Weitere Fragen zu Kindern, Jugendliche und Familie
Im Ankommenszentrum sind während der Öffnungszeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes vor Ort, um zu beraten und Hilfe zu vermitteln.
Grundsätzlich gilt, bei allen minderjährigen Schutzsuchenden ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten ist das Jugendamt zu informieren.
Im Team des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) West 2 arbeiten Sozialarbeiter/-innen mit Spezialisierung auf unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen. Sie sind zentrale Ansprechpartner/-innen für minderjährige Flüchtlinge, Jugendhilfeeinrichtungen und Vormünder und zuständig für die Inobhutnahme der Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern nach Deutschland gekommen sind. Die Sozialarbeiter/-innen vermitteln notwendige Unterstützung für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen und begleiten sie dabei, sich in Deutschland zu integrieren.
Bevor Sie ein Kind aus der Ukraine aufnehmen, setzen sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung. Hier erhalten Sie Beratung und Unterstützung, unter anderem bei der Klärung, welche Leistungen für die Minderjährigen gewährt und welche Hilfsangebote in Anspruch genommen werden können. Zudem müssen für die Aufnahme gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Familien oder Einzelpersonen, die Kinder aufnehmen möchten, können sich per E-Mail unter pflegekinderdienst@leipzig.de melden. Dies gilt auch für Menschen, die in den vergangenen Tagen bereits unbegleitete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben.
Jegliche Gewalt gegen Frauen und Kinder ist in Deutschland verboten und wird nicht toleriert. Jede Frau, egal woher sie stammt und ob sie verheiratet ist oder nicht, hat ein Recht auf Schutz und Beistand für sich und ihre Kinder! Aber auch Männer, die in ihren Familien oder vom Partner Gewalt erleiden, bekommen Hilfe.
Wenn Sie sich unsicher fühlen oder wenn Sie oder Ihre Kinder von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich bitte an das deutschlandweite kostenfreie Hilfetelefon für Frauen +49 (0)8000 116 016. Hier werden Sie anonym, vertraulich und mit Hilfe von Dolmetscherinnen beraten.
Unter der kostenlosen Telefonnummer +49 (0)341 44 23 82 29 werden Sie über die Hilfsangebote in Sachsen anonym, vertraulich und mit Hilfe von Dolmetscherinnen beraten. Sie können auch eine Mail schicken an: help@she-leipzig.de
Im Notfall rufen Sie den Notruf 110 an. Die Polizei wird Ihnen garantiert helfen!
Aktuell stehen eine Vielzahl von Hilfsangeboten aus der Bevölkerung zur Verfügung. Auch Unterkünfte werden von Privatpersonen angeboten. Wir können nicht alle Angebote überprüfen. Bitte nehmen Sie Angebote nur an, wenn Sie sich sicher fühlen und keine Gegenleistung von Ihnen erwartet wird.
Der Dachverband der Migrantinnenorganisationen DaMigra hat einen Leitfaden mit Informationen und Angeboten zusammengestellt, wo Frauen und Kinder bundestweit Schutz und Beratung erhalten, falls sie von Gewalt betroffen sind. Das sind zum Beispiel Frauenhäuser, Hilfetelefone oder Beratungsstellen gegen Menschenhandel.
Internet: https://www.damigra.de/meldungen/leitfaden-schutz-vor-gewalt-fuer-frauen-und-kinder/
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Elterngeld in Anspruch nehmen. Für eine individuelle Beratung (PDF 456 KB) steht Ihnen das Sachgebiet Elterngeld zur Verfügung.
Unterhaltsvorschuss gibt es dann, wenn ihr Kind keinen Unterhalt vom anderen Elternteil bekommt. Er wird höchstens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Ihr Kind kann Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn Sie oder ihr Kind eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes haben.
In einem Merkblatt (PDF 344KB) haben wir für Sie die wichtigsten Infos zusammengetragen und eine Übersicht zu den benötigten Unterlagen (PDF 281 KB) zusammengestellt.
Weitere Informationen zu diesem Thema, erhalten Sie bei Ihrer Unterhaltsvorschussstelle.
Um das sogenannte Schüler-BaföG zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Amt für Ausbildungsförderung (PDF 484 KB) berät Sie dazu gern.