Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes
In Kindertagesstätten und Schulen führt das Gesundheitsamt verschiedene Untersuchungen durch, die bekannteste ist die Schulaufnahmeuntersuchung.
Kita-Untersuchung (in der Regel im 4. Lebensjahr)
Die Kinder- und jugendärztliche Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen findet in der Regel im 4. Lebensjahr (2 Jahre vor Schulbeginn) statt.
Wo findet die Untersuchung statt?
- In der Kindertagesstätte
Teilnahme an der Untersuchung:
- gesetzlich verankert (§ 7 Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG), jedoch freiwillig
- Eltern werden vorab durch Kita über Untersuchungstermine informiert und erhalten einen Fragebogen zur Gesundheitsgeschichte (PDF 100 KB)
- Eltern willigen vorher schriftlich in Untersuchung ein
- Eltern können bei der Untersuchung dabei sein, bei vorliegender Erlaubnis können Kinder auch durch ihre Bezugsperson in der Kita begleitet werden
Zur Untersuchung bitte mitzubringen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
- ausgefüllter und unterschriebener Bogen zur Gesundheitsvorgeschichte
Dauer der Untersuchung:
- circa 30 Minuten pro Kind
Ziel der Untersuchung:
- Beurteilung des aktuellen Entwicklungsstandes
- Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
- Frühzeitiges Erkennen von sprachlichen und motorischen Auffälligkeiten
- Empfehlen geeigneter Therapien und Maßnahmen, um optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen (bei Bedarf)
Inhalt:
- Sehvermögen
- Hörvermögen
- Feinmotorik (malen, Turm bauen/ Stäbchen legen, schrauben)
- Grobmotorik (Einbeinstand, Einbeinhüpfen, Schlusssprung)
- Sprachentwicklung
- Überprüfung des Impf- und Vorsorgestatus an Hand des Impfausweises und des Vorsorgeheftes
Bei der Untersuchung wird das Kind nicht körperlich untersucht, beziehungsweise entkleidet.
Ergebnisse:
- Eltern bekommen eine schriftliche und vertrauliche Mitteilung über Untersuchungsergebnisse
- Ergebnisse der Untersuchung werden anonymisiert erfasst und ausgewertet (Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen), siehe Hinweisblatt zum Datenschutz (PDF, 400 KB)
Schulaufnahmeuntersuchung
Die ärztliche Schulaufnahmeuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schulbeginn. Die Eltern bekommen bei der Schulanmeldung einen Terminvorschlag mitgeteilt. Ein Elternteil muss per Gesetz bei der schulärztlichen Untersuchung anwesend sein. (Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a und § 27). Ein Elternteil muss per Gesetz anwesend sein.
Nachträgliche Schulanmeldungen: Termine zur ärztlichen Schulaufnahmeuntersuchung im Gesundheitsamt vereinbaren Sie bitte direkt im Gesundheitsamt, E-Mail: kinder.und.jugendmedizin@leipzig.de Unter Angabe der Grundschule informieren wir Sie gerne schriftlich über die für Sie zuständige Dienststelle und die entsprechende Telefonnummer.
Zur Untersuchung bitte mitzubringen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
- ausgefüllter und unterschriebener Bogen zur Gesundheitsvorgeschichte (PDF 75 KB)
- gegebenenfalls medizinische Befunde/ Unterlagen
Durchführung:
- individuelle Terminvergabe im Rahmen der Schulanmeldung; in Einzelfällen nach telefonischer Absprache
- Ort: im Gesundheitsamt
- Dauer: je nach Beratungsbedarf 60 bis 90 Minuten ein
Ziel der Untersuchung:
- Erkennen von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit Bedeutung für Schulbesuch
- Eltern-Beratung hinsichtlich möglicher medizinischer und therapeutischer Maßnahmen
- Beratung der Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen
Inhalte:
- Gespräch mit Eltern zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Kindes
- Körperliche Untersuchung einschließlich Sehtest und Hörtest, Größe und Gewicht
- Fein- und Grobmotorik (malen, hin- und herspringen)
- Sprachentwicklung (Wörter nachsprechen und ergänzen)
- Wahrnehmungsleistungen, Konzentrationsfähigkeit
- Beurteilung Impfstand gemäß Empfehlungen „Sächsische Impfkommission“ (SIKO)
Ergebnisse:
- Eltern erhalten schriftliche Information über Entwicklungsstand ihres Kindes und gegebenenfalls medizinisch abklärungsbedürftige Befunde
- Beratung hinsichtlich notwendiger Förder- und Therapiemaßnahmen
- Beratung Impfstand gemäß SIKO
- Information Grundschulleitung über schulrelevante medizinische Befunde
- Entscheidung über Schulaufnahme des Kindes trifft Schulleitung!
- Untersuchungs-Ergebnisse werden anonymisiert erfasst und ausgewertet (Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen)
Schulärztliche Untersuchung (6. Klassen)
Die schulärztliche Untersuchung ist eine Vorsorgeuntersuchung für Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 an allen öffentlichen Schulen. An Förderschulen finden zusätzliche Untersuchungen in der Regel in zweijährigem Abstand statt. Eine Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und kostenfrei. Eltern können auf Wunsch anwesend sein. Sie haben auch die Möglichkeit, die Untersuchung beim Kinder-/Hausarzt nach den gleichen Kriterien durchführen zu lassen. In diesen Fällen ist der Schulleitung bis zum Tag der schulärztlichen Untersuchung eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchung in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen. Entstehende Kosten müssen in diesem Fall durch die Eltern getragen werden.
Schulen in freier Trägerschaft können ein Untersuchungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes erhalten.
Die Einladung zu den Untersuchungen und die Ausgabe der Elternfragebögen erfolgt über die Schule.
Gesetzliche Grundlagen: §26a SächsSchG, §3 SächsSchulGPflVO
Zur Untersuchung bitte mitzubringen:
- Impfausweis
- ausgefüllter und unterschriebener Bogen zur Gesundheitsvorgeschichte (Elternfragebogen öffentliche Schulen (PDF 100 KB), Elternfragebogen Schulen in freier Trägerschaft (PDF 100 KB))
Ziel der Untersuchung:
- Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuchfrühzeitig zu erkennen
- die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer Fördermaßnahmen zu beraten
- die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten
Inhalte:
- körperliche Untersuchung mit Sehtest, Hörtest, Gewicht und Körperlänge
- Beurteilung des Impfstandes gemäß den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO)
- Beratung der Schüler und Schülerinnen
Ergebnisse:
- Eltern bekommen schriftliche und vertrauliche Mitteilung über Untersuchungsergebnisse,
- ebenso Hinweise auf mögliche Diagnostik- und Therapiemaßnahmen
- Untersuchungsergebnisse werden anonymisiert erfasst und ausgewertet (Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen).
Hinweisblatt Datenschutz öffentl. Schulen (PDF, 400 KB)
Hinweisblatt Datenschutz Schulen in freier Trägerschaft (PDF, 400KB)
Schulsportbefreiung
Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.
Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf die Vorlage dieser amtsärztlichen Schulsportbefreiung verzichten.
Die durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ausgefertigte „Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht“ wird von den Eltern in der Schule vorgelegt.
Nach telefonischer oder schriftlicher Meldung per E-Mail an kinder.und.jugendmedizin@leipzig.de unter Angabe der besuchten Schule und Klasse und einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass es zu Schuljahresbeginn in der Regel zu einer erhöhten Nachfrage kommt. Daher kann die Bearbeitung etwas mehr Zeit beanspruchen.
Zur Untersuchung bitte mitbringen:
Es muss ein fachärztlicher Befund mit einer Empfehlung über die Teilnahme am Sportunterricht vorliegen. Dieser sollte die Diagnose, die Dauer der empfohlenen Teil- oder Vollbefreiung und Informationen des betreuenden Arztes zu den Einschränkungen (Welche Übungen sind nicht oder nur bedingt möglich?) enthalten.
Wo findet die Untersuchung statt?
Im Gesundheitsamt, und zwar in dem Sachgebiet, das für die besuchte Schule zuständig ist.
Inhalte der Untersuchung:
Nach Sichtung des fachärztlichen Befundes wird mit den Eltern ein Gespräch zur gesundheitlichen Vorgeschichte geführt. Im Anschluss findet eine körperliche Untersuchung, eine Beratung und Beurteilung der Sportfähigkeit statt.
Ergebnis:
Die erstellte Bescheinigung über die Befreiung vom Schulsport wird direkt an die Eltern übergeben oder per Post verschickt. Die Vorlage der schulärztlichen Bescheinigung in der Schule erfolgt durch die Eltern.
Rechtsgrundlagen:
Die gesetzliche Grundlage für eine Schulsportbefreiung ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich ist die Schulbesuchsordnung, Paragraf 3 Befreiung, anzuwenden.