Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes
In Kindertagesstätten und Schulen führt das Gesundheitsamt verschiedene Untersuchungen durch. Die bekannteste ist die Schulaufnahmeuntersuchung.
Kita-Untersuchung (4. Lebensjahr)
Die kinder- und jugendärztliche Untersuchung der Kinder in Kindertageseinrichtungen findet in der Regel im 4. Lebensjahr (2 Jahre vor Schulbeginn) statt.
Wo findet die Untersuchung statt?
- in der Kindertagesstätte
Teilnahme an der Untersuchung:
- gesetzlich verankert (§ 7 Gesetz über Kindertageseinrichtungen - SächsKitaG), jedoch freiwillig
- Eltern werden vorab durch Kita über Untersuchungstermine informiert und erhalten einen Fragebogen zur Gesundheitsgeschichte (PDF 100 KB)
- Eltern willigen vorher schriftlich in Untersuchung ein
- Eltern können bei der Untersuchung dabei sein, bei vorliegender Erlaubnis können Kinder auch durch ihre Bezugsperson in der Kita begleitet werden
Zur Untersuchung bitte mitzubringen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
- ausgefüllter und unterschriebener Bogen zur Gesundheitsvorgeschichte
Dauer der Untersuchung:
- circa 30 Minuten pro Kind
Ziel der Untersuchung:
- Beurteilung des aktuellen Entwicklungsstandes
- Überprüfung des Seh- und Hörvermögens
- Frühzeitiges Erkennen von sprachlichen und motorischen Auffälligkeiten
- Empfehlen geeigneter Therapien und Maßnahmen, um optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen (bei Bedarf)
Inhalt:
- Sehvermögen
- Hörvermögen
- Feinmotorik (malen, Turm bauen/ Stäbchen legen, schrauben)
- Grobmotorik (Einbeinstand, Einbeinhüpfen, Schlusssprung)
- Sprachentwicklung
- Überprüfung des Impf- und Vorsorgestatus an Hand des Impfausweises und des Vorsorgeheftes
Bei der Untersuchung wird das Kind nicht körperlich untersucht, beziehungsweise entkleidet.
Ergebnisse:
- Eltern bekommen eine schriftliche und vertrauliche Mitteilung über Untersuchungsergebnisse
- Ergebnisse der Untersuchung werden anonymisiert erfasst und ausgewertet (Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen), siehe Hinweisblatt zum Datenschutz (PDF, 400 KB)
Schulaufnahmeuntersuchung
Die Schulaufnahmeuntersuchung ist eine wichtige Untersuchung. Sie hilft Ihrem Kind, gut in das Schulleben zu starten.
Es wird geschaut, ob es gesundheitliche oder andere Besonderheiten gibt. Manchmal wird eine Förderung oder Therapie empfohlen, damit das Kind besser auf die Schule vorbereitet ist.
Die Schulaufnahmeuntersuchung wird von Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes durchgeführt. Sie findet nach der Schulanmeldung statt, ungefähr ein Jahr bevor das Kind in die Schule kommt.
Alle Kinder müssen vor Schulbeginn an der Untersuchung teilnehmen. Ein sorgeberechtigter Elternteil muss dabei mit anwesend sein (Schulgesetz des Freistaates Sachsen § 26a und § 27).
Gleich nach der Untersuchung werden die Ergebnisse mit den Eltern besprochen, sowie auftretende Fragen beantwortet und Empfehlungen ausgestellt.
Ablauf der Schulaufnahmeuntersuchung
- Bei der Anmeldung in der Schule bekommen Sie einen Termin für die Schuluntersuchung im Gesundheitsamt.
- Die Untersuchung findet in einer der vier Dienststellen des Gesundheitsamtes statt.
- Die Dauer der Schulaufnahmeuntersuchung inklusive abschließendem Gespräch dauert zwischen 60 und 90 Minuten.
Wenn Sie Ihr Kind später in der Schule angemeldet haben und noch keinen Termin haben (nachträgliche Schulanmeldung):
- Bitte melden Sie sich direkt per Email (kinder.und.jugendmedizin@leipzig.de) beim Gesundheitsamt und vereinbaren Sie einen Termin.
- Nennen Sie in der E-Mail:
- vollständiger Name des einzuschulenden Kindes
- Grundschule, an der das Kind angemeldet wurde
- Kontaktdaten
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Folgendes mit:
- ausgefüllter und unterschriebener Bogen zur Gesundheitsvorgeschichte
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
- wenn vorhanden:
- medizinische Befunde oder Unterlagen Ihres Kindes
- Kita-Bericht
Was passiert bei der Untersuchung?
Die Untersuchung ist ähnlich wie eine U-Untersuchung beim Kinderarzt/ bei der Kinderärztin.
- Wir sprechen mit Ihnen darüber, ob Ihr Kind Vorerkrankungen hat und/oder bereits Therapien bekommt.
- Wir messen und wiegen Ihr Kind und untersuchen es.
- Wir führen verschiedene spielerische Tests durch:
- Sehtest, Hörtest,
- Tests zur Grob- und Feinmotorik (wie Hüpfen oder Malen),
- Tests zur Sprachentwicklung (wie Wörter nachsprechen und ergänzen),
- Tests zu Wahrnehmung und Konzentration,
- Wir schätzen die sozioemotionale Entwicklung Ihres Kindes in Hinblick auf die Schule ein (wie es sich gegenüber anderen verhält oder Gefühle ausdrückt).
- Wir schauen im Impfausweis nach, ob Ihr Kind alle empfohlenen Impfungen hat. Gern beraten wir Sie zu fehlenden Impfungen.
Was passiert nach der Untersuchung?
- Nach der Untersuchung besprechen wir mit Ihnen die Ergebnisse, beantworten Ihre Fragen und beraten Sie.
- Sie bekommen einen Ergebniszettel mit Hinweisen zu den getesteten Fähigkeiten und Fertigkeiten.
- Wenn wir bei der Untersuchung Auffälligkeiten festgestellt haben (wie eine Hörschwäche), geben wir Ihnen gegebenenfalls eine Überweisung mit. Gehen Sie mit dieser Überweisung in Ihre Kinderarztpraxis/ Facharztpraxis. Dort können weitere Untersuchungen durchgeführt werden.
- Wenn notwendig, schlagen wir eine spezielle Förderung in der Schule vor und teilen das der Schule mit. Bitte sprechen Sie dann mit der Schule, wie Ihr Kind genau gefördert werden kann.
- Bitte beachten Sie: Wir geben Empfehlungen. Die endgültige Entscheidung über die Schulaufnahme Ihres Kindes trifft die Schulleitung.
Was passiert, wenn bei meinem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird?
Die Ärztinnen oder Ärzte des Gesundheitsamtes vermuten, dass Ihr Kind in der Schule besondere Hilfe benötigen könnte.
- Die Grundschule stellt dann mit Ihnen einen Antrag. Es wird geprüft, ob das wirklich so ist. Dann gibt es weitere Tests für Ihr Kind und Gespräche mit Ihnen.
- Bitte melden Sie sich dafür so schnell wie möglich in der Grundschule.
- Wichtige Informationen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs finden Sie im Faltblatt "Auf dem Weg sein" des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung.
- Einfache Sprache - Wichtige Informationen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs finden Sie im Faltblatt "Auf dem Weg sein" des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung.
Schulärztliche Untersuchung (6. Klassen)
Die schulärztliche Untersuchung ist eine Vorsorgeuntersuchung für Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 an allen öffentlichen Schulen. An Förderschulen finden zusätzliche Untersuchungen in der Regel in zweijährigem Abstand statt. Eine Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und kostenfrei. Eltern können auf Wunsch anwesend sein. Sie haben auch die Möglichkeit, die Untersuchung beim Kinder-/Hausarzt nach den gleichen Kriterien durchführen zu lassen. In diesen Fällen ist der Schulleitung bis zum Tag der schulärztlichen Untersuchung eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchung in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen. Entstehende Kosten müssen in diesem Fall durch die Eltern getragen werden.
Schulen in freier Trägerschaft können ein Untersuchungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes erhalten.
Die Einladung zu den Untersuchungen und die Ausgabe der Elternfragebögen erfolgt über die Schule.
Gesetzliche Grundlagen: §26a SächsSchG, §3 SächsSchulGPflVO
Zur Untersuchung bitte mitzubringen:
- Impfausweis
- ausgefüllter und unterschriebener Bogen zur Gesundheitsvorgeschichte (Elternfragebogen öffentliche Schulen (PDF 100 KB), Elternfragebogen Schulen in freier Trägerschaft (PDF 100 KB))
Ziel der Untersuchung:
- Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuchfrühzeitig zu erkennen
- die Schüler/-innen und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer Fördermaßnahmen zu beraten
- die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten
Inhalte:
- körperliche Untersuchung mit Sehtest, Hörtest, Gewicht und Körperlänge
- Beurteilung des Impfstandes gemäß den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO)
- Beratung der Schüler und Schülerinnen
Ergebnisse:
- Eltern bekommen schriftliche und vertrauliche Mitteilung über Untersuchungsergebnisse,
- ebenso Hinweise auf mögliche Diagnostik- und Therapiemaßnahmen
- Untersuchungsergebnisse werden anonymisiert erfasst und ausgewertet (Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen).
Hinweisblatt Datenschutz öffentliche Schulen (PDF, 400 KB)
Hinweisblatt Datenschutz Schulen in freier Trägerschaft (PDF, 400KB)
Schulsportbefreiung
Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.
Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf die Vorlage dieser amtsärztlichen Schulsportbefreiung verzichten.
Die durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ausgefertigte „Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht“ wird von den Eltern in der Schule vorgelegt.
Nach telefonischer oder schriftlicher Meldung per E-Mail an kinder.und.jugendmedizin@leipzig.de unter Angabe der besuchten Schule und Klasse und einer Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind, erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass es zu Schuljahresbeginn in der Regel zu einer erhöhten Nachfrage kommt. Daher kann die Bearbeitung etwas mehr Zeit beanspruchen.
Es muss ein fachärztlicher Befund mit einer Empfehlung über die Teilnahme am Sportunterricht vorliegen. Dieser sollte die Diagnose, die Dauer der empfohlenen Teil- oder Vollbefreiung und Informationen des betreuenden Arztes zu den Einschränkungen (Welche Übungen sind nicht oder nur bedingt möglich?) enthalten.
Wo findet die Untersuchung statt?
Im Gesundheitsamt, und zwar in dem Sachgebiet, das für die besuchte Schule zuständig ist.
Inhalte der Untersuchung
Nach Sichtung des fachärztlichen Befundes wird mit den Eltern ein Gespräch zur gesundheitlichen Vorgeschichte geführt. Im Anschluss findet eine körperliche Untersuchung, eine Beratung und Beurteilung der Sportfähigkeit statt.
Ergebnis
Die erstellte Bescheinigung über die Befreiung vom Schulsport wird direkt an die Eltern übergeben oder per Post verschickt. Die Vorlage der schulärztlichen Bescheinigung in der Schule erfolgt durch die Eltern.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzliche Grundlage für eine Schulsportbefreiung ist die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport in der jeweils gültigen Fassung. Zusätzlich ist die Schulbesuchsordnung, Paragraf 3 Befreiung, anzuwenden.